Das Wichtigste zum Motorradführerschein
Sie müssen das Mindestalter von 24 Jahren erreicht haben, um den Motorradführerschein machen zu dürfen.
Wenn Sie den A2-Führerschein beispielsweise bereits mit 18 Jahren erworben haben, ist es möglich, den A-Führerschein schon mit 20 Jahren zu machen. Zweijähriger Vorbesitz des A2-Führerscheins kann das Mindestalter des A-Führerscheins herabsetzen. Außerdem entfällt die theoretische Prüfung, wenn Sie im Vorbesitz des A2-Führerscheins sind.
Die Kosten liegen je nach Bundesland, Fahrschule und Vorbesitz zwischen 1000 und 1700 Euro.
Unbeschränkt unterwegs – Der Motorradführerschein
Wenn gerade im Frühling und Sommer Motorrad-Gruppen das Erscheinungsbild des Straßenverkehrs prägen, macht das dadurch vermittelte Freiheits- und Zusammengehörigkeitsgefühl bei vielen Verkehrsteilnehmern Lust, selbst auch einmal eine solche Maschine zu bedienen.
Vollkommen eins mit der Außenwelt zu werden und sich wendig und dennoch kraftvoll fortzubewegen, macht den besonderen Reiz von Motorrädern im Gegensatz zum Auto aus.
Und auch wenn kleinere Krafträder oder Mopeds schon einen ersten Eindruck vermitteln, so kommen das einzigartige Lebensgefühl und der unweigerlich vorhandene Nervenkitzel doch nur mit einem Motorrad ohne Leistungsbeschränkung auf.
Erfahren Sie im Folgenden alles Wissenswerte über den Motorradführerschein, die Königsklasse der vier unterschiedlichen Führerscheinklassen für Motorräder.
Inhalte
Was ist der Führerschein der Klasse A?
Mit 16 Jahren geht es für viele mit dem Moped oder den leichten Krafträdern los, zwei Jahre später kommen die kleinen Motorräder. Doch am Ende dieses zweirädrigen Weges steht zumeist der Motorradführerschein für leistungsunbeschränkte Gefährte.
Eine Erlaubnis dieser Klasse umfasst zum einen Krafträder, deren Hubraum mehr als 50 Kubikzentimeter beträgt oder bei denen eine baubedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h möglich ist.
Außerdem ist die Motorleistung unbegrenzt, kann also 35 Kilowatt und mehr betragen. Ebenfalls frei ist das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht. Es kann über 0,2 kW/kg liegen.
Der Motorradführerschein berechtigt des Weiterem zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum ab 50 ccm. Erfasst sind ebenso Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer bauartlich bedingten Maximalgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie einer Minimalleistung von 15 kW.
Das Mindestalter für die Berechtigung, solche Fahrzeuge bedienen zu dürfen, liegt bei 24 Jahren.
Ist vorher schon seit zwei Jahren ein Führerschein der Klasse A2 vorhanden, verringert sich das Mindestalter auf 20 Jahre.
Wird von A2 auf A erweitert, verringert sich nicht nur das Mindestalter, sondern auch der Ausbildungsaufwand. Denn bei einem mindestens zweijährigen Vorbesitz entfällt für den Führerschein der Klasse A die theoretische Prüfung.
Den Führerschein von A1 auf A zu erweitern, ist nur über den Zwischenschritt der Klasse A2 möglich.
Für das offene Motorrad ist der Führerschein abgesehen von der 15-jährigen Erneuerungspflicht der seit 2013 geltenden EU-Regelung unbefristet gültig.
Wenn Sie den Motorradführerschein per Direkteinstieg, also ohne den vorherigen Besitz der niedrigeren Klassen, erwerben, erhalten Sie automatisch sämtliche Berechtigungen der Klassen AM, A1 und A2.
Die Kosten für den Motorradführerschein betragen durchschnittlich 1.000 bis 1.700 Euro.
Der Motorradführerschein und seine Einordnung in den Stufenführerschein
Das leistungsunbeschränkte Motorrad setzt den Führerschein der Klasse A voraus, den sogenannten Motorradführerschein. Dieser steht an oberster Stelle des Stufenführerscheins, welcher den aufeinanderfolgenden Erwerb der unterschiedlichen Führerscheinklassen vorsieht.
Die Basis bildet der A1-Führerschein, bei dem ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben ist. Dieser gilt für Fahrzeuge bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern und einer Maximalleistung von 15 PS.
Nach zweijährigem Besitz kann dann in die nächsthöhere Klasse A2 gewechselt werden. Hier sind Fahrzeuge zugelassen, die eine Leistung von bis zu 35 kW besitzen. Das entspricht 48 PS. Die Klasse A2 setzt ein Alter von mindestens 18 Jahren voraus. Das gilt für den stufenweisen Aufstieg genauso wie für den Direkteinstieg.
Die Dauer der fahrpraktischen Ausbildung obliegt dem Ermessen des Fahrlehrers. Er wird die individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers bewerten und festlegen, ob und, wenn ja, wie viele Übungsstunden erfolgen müssen.
Am 19. Januar 2013 trat die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Deutschland in Kraft. Sinn und Zweck dieser Reform war es, das bisher uneinheitliche Führerscheinsystem zu standardisieren und den sogenannten Führerscheintourismus zu unterbinden.
Letzterer ermöglichte es zuvor, dass Kraftfahrer nach einem Führerscheinentzug in Deutschland eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land erwerben konnten.
Diese musste dann aufgrund der gegenseitigen Anerkennung von deutschen Behörden akzeptiert werden.
In den Mitgliedsstaaten der EU existieren ca. 110 verschiedene Führerscheinmuster. Diese machen es nicht nur dem Bürger, sondern auch den Ordnungskräften und Fahrerlaubnisbehörden schwer, Fälschungen sicher zu erkennen.
Daher wurde eine grundsätzliche Befristung sämtlicher Führerscheinklassen eingeführt. Alle 15 Jahre muss nun der Führerschein erneuert werden. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um einen Verwaltungsakt.
Das heißt, eine erneute Prüfung ist nicht notwendig. Benötigt wird nur ein aktuelles, biometrisches Passbild. Außerdem muss eine Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde entrichtet werden.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 und umgetauscht werden. Danach sind sie jeweils für 15 Jahre gültig. Bei dem Umtausch wird die alte Klasse in die entsprechende neue Klasse umgewandelt.
Um zu verhindern, dass alle Führerscheininhaber gleichzeitig ihre Führerscheine umtauschen, gibt es unterschiedliche Stichtage für die Umschreibung:
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Neben diesen allgemeinen Änderungen vollzog sich insbesondere für die Führerscheinklassen vom Motorrad ein großer Wandel.
Der Motorradführerschein ist das Pendant zur damaligen „Klasse A unbeschränkt“. Vor der Reform war der Führerschein für das schwere Motorrad noch unterteilt. Der einstige „Führerschein A beschränkt“ entspricht der heutigen Klasse A2 und der der frühere unbeschränkte A-Schein findet sich in der heutigen Führerscheinklasse A wieder.
Neben dieser Umbenennung und Umverteilung der leistungsverschiedenen Motorräder wurde beim Motorradführerschein das Mindestalter für den Direkteinstieg von 25 auf 24 Jahre gesenkt.
Früher erhielten Besitzer des beschränkten A-Scheins automatisch nach 2 Jahren die unbeschränkte A-Berechtigung. Dieser prüfungsfreie Aufstieg ist nunmehr entfallen. Stattdessen ist ein erleichterter Zugang durch den zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 vorgesehen, indem die theoretische Prüfung nicht mehr erfolgen muss.
Zu guter Letzt erfuhr der Führerschein der Klasse A eine Erweiterung bei den Berechtigungen. Denn seit dem 1. Januar 2013 darf nicht nur ein offenes Motorrad mit diesem Führerschein bedient werden, sondern auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, also Trikes, deren Hubraum mehr als 50 ccm beträgt und die schneller fahren als 45 km/h.
Allerdings ist das Mindestalter bei dem stufenweisen Erwerb vom Motorradführerschein auf 21 Jahre festgelegt. Wenn Sie also durch den zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 den Führerschein der Klasse A bereits mit 20 Jahren erhalten, müssen Sie dennoch ein Jahr warten, um Trikes dieser Bestimmung führen zu dürfen.
Die 3. Anlage der Fahrerlaubnis-Verordnung legt genau fest, welche Berechtigungen bestehen.
Sehen Sie hier eine Übersicht alter Führerscheinklassen, mit denen Sie ein offenes Motorrad gemäß dem Führerschein der Klasse A führen dürfen:
Alte Führerscheinklasse | Datum der Erstausstellung |
---|---|
1 | vor dem 1. Dezember 1954 |
1 | 30. November 1954 bis 1. Oktober 1960 (nur im Saarland) |
1 | 30. November 1954 bis 1. Januar 1989 |
1 | nach dem 31. Dezember 1988 |
1a | vor dem 1. Januar 1989 |
1a | nach dem 31. Dezember 1988 |
2 | vor dem 1. Dezember 1954 |
2 | 30. November 1954 bis 1. Oktober 1960 (nur im Saarland) |
2 | vor dem 1. April 1980 |
2 | nach dem 31. März 1980 |
2 | nach dem 31. Dezember 1985 |
3 (a+b) | vor dem 1. Dezember 1954 |
3 | 30. November 1954 bis 1. Oktober 1960 (nur im Saarland) |
3 | vor dem 1. April 1980 |
3 | 31. März 1980 bis 1. Januar 1989 |
3 | nach dem 31. Dezember 1988 |
4 | vor dem 1. Dezember 1954 |
4 | 30. November 1954 bis 1. Oktober 1960 (nur im Saarland) |
Klassenerweiterung von alt auf neu?
Wie bereits beschrieben wurde, gibt es die Möglichkeit, den Motorradführerschein nach und nach zu erweitern. Doch für Inhaber alter Klassen stellt sich die Frage, inwieweit hier eine Erweiterung zu einem Führerschein der neuen Klassen geschehen kann.
Besitzen Sie zum Beispiel eine alte Fahrerlaubnis der Klasse 4, die vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, dann können Sie nach einer verkürzten praktischen Prüfung den A2-Führerschein erhalten. Nach einer weiteren Praxisprüfung steht dann auch dem Aufstieg zum Motorradführerschein A nichts im Wege.
Sind Sie Inhaber des beschränkten A-Führerscheins nach der alten Ordnung, erhalten Sie die Zulassung für das offene Motorrad ohne praktische Prüfung.
Voraussetzungen für den Führerschein der Klasse A
Wenn Sie sich entscheiden, den A-Führerschein zu erwerben, können Sie frühzeitig mit den notwendigen Vorbereitungen beginnen. Zunächst müssen Sie den erforderlichen Antrag auf die Erteilung vom Motorradführerschein bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Diese prüft dann, ob Sie geeignet sind, die Führerscheinklasse A zu absolvieren. Wichtig ist beispielsweise, dass sie einen Wohnsitz im deutschen Inland haben. Halten Sie also Ihren Personalausweis parat, um sich zu identifizieren und Ihren Wohnort nachzuweisen.
In Ausnahmefällen kann die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anfordern. Das geschieht in der Regel aber nur dann, wenn der Antragsteller bereits wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauch aufgefallen ist.
Im Vorfeld zu der Ausbildung für den Führerschein der Klasse A müssen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Darin lernen Sie die Grundlagen zur Rettung und Lagerung von Unfallverletzten. Eine entsprechende Teilnahmebestätigung ist dann bei der Fahrerlaubnisstelle einzureichen.
Bei folgenden Instanzen können Sie einen solchen Kurs belegen:
- amtlich anerkannte Stelle für Erste-Hilfe-Kurse
- Träger der öffentlichen Verwaltung
In Frage kommen beispielsweise die Bundeswehr, die Polizei oder die Bundespolizei. Auch das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund oder die Malteser bieten entsprechende Schulungen an.
Üblicherweise besteht ein Erste-Hilfe-Lehrgang aus 4 Doppelstunden zu jeweils 45 Minuten. Muss ein Teilnehmer eine Brille tragen, ist dies mit einer Sehtest-Bescheinigung vorzuzeigen. Die Kursgebühr liegt zwischen 15 und 30 Euro und endet mit der Erteilung eines Zertifikats zur erfolgreichen Absolvierung.
Eine weitere Bescheinigung, die jeder Anwärter auf einen Motorradführerschein besitzen muss, ist die über einen Sehtest. Dieser muss an einer von der Bundesregierung anerkannten Sehteststelle ausgestellt worden sein. Große Optikergeschäfte besitzen zumeist diese Lizenz.
Der Test dauert in etwa 10 Minuten und prüft die Sehschärfe der Augen. Laut Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung muss die Sehleistung pro Auge 70 Prozent betragen. Die Dioptrienzahl ist dabei prinzipiell unerheblich, kann aber bei Extremwerten an Geltung gewinnen.
Der Sehtest kann sowohl mit als auch ohne Sehhilfe durchgeführt werden. Nur weil ein Bewerber beispielsweise eine Brille trägt, heißt das nicht, dass er nicht zum Führerscheinerwerb zugelassen wird.
Werden Brille oder Kontaktlinsen genutzt, wird dies gesondert notiert und findet sich dann später in Form einer Schlüsselnummer auf dem Führerschein wieder.
Ein Sehtest entfällt, wenn Sie bereits ein augenärztliches Gutachten besitzen, welches eine Sehleistung von mindestens 70 Prozent bezeugt. Dieses Gutachten darf allerdings nicht älter als zwei Jahre sein.
Diese Frist gilt entsprechend für eine Bescheinigung vom Optiker. Informieren Sie sich jedoch am besten vorab bei der für Sie zuständigen Behörde, da die Gültigkeitsdauer teilweise von Führerscheinstellen individuell bestimmt wird und mancherorts auf einen 1 Monat begrenzt ist.
Theorie und Praxis: Das kommt auf Sie zu
Um für das offene Motorrad den Führerschein zu erhalten, ist – wie auch beim Auto oder den anderen Fahrzeug- bzw. Führerscheintypen – eine umfassende Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich. Diese findet in einer Fahrschule Ihrer Wahl statt. Da die Auswahl aber gerade in Großstädten sehr umfangreich und die Entscheidung schwer ist, gibt es mit dem ifz-Siegel eine komfortable Hilfestellung.
Das ist ein Qualitätssiegel für Fahrschulen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus eine überdurchschnittliche Kompetenz in der Motorradausbildung aufweisen. Vergeben wird dieses Zeichen vom Essener Institut für Zweiradsicherheit (ifz).
Ist die richtige Fahrschule dann gefunden, beginnt die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Der Theorieunterricht setzt sich aus 12 90-minütigen Doppelstunden zum Grundstoff und 4 Einheiten mit Spezialwissen zusammen. Wird der Motorradführerschein erweitert, verkürzt sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Seit Oktober 2013 gibt es Führerscheinbögen, die sich per Smartphone ausfüllen lassen. Das ist eine gute Variante, um den Lernstoff unterwegs mit dem Handy zu üben und zu festigen.
In der abschließenden Theorieprüfung gilt es 30 Fragen mit maximal 10 Fehlerpunkten richtig zu beantworten.
Erneut kommt es hier bei einer Führerscheinerweiterung zu einer Reduzierung auf 20 Fragen mit zulässigen 6 Fehlerpunkten.
Folgende Themen werden typischerweise geprüft:
- Beleuchtung
- Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse
- Dunkelheit
- Geschwindigkeit
- Überholen
Während die Anzahl der allgemeinen Übungsstunden vom Fahrlehrer bestimmt wird, gibt es beim Führerschein der Klasse A Pflichtstunden hinsichtlich der Sonderfahrten. Insgesamt sind 12 Sonderfahrten á 45 Minuten durchzuführen. Diese müssen so unterteilt sein:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Grundaufgaben, die innerhalb der praktischen Ausbildungsphase erprobt werden, umfassen unter anderem:
- Ausweichen mit/ohne Abbremsen
- Anfahren in einer Steigerung
- Kreisfahren
- Gefahrenbremsung
- langsames Fahren
- Slalom
- Stop and Go
Findet ein Aufstieg aus einer niedrigeren Führerscheinklasse zur Fahrerlaubnis der Klasse A statt, entfällt die praktische Ausbildung. Es sei denn, der Fahrlehrer hält Übungsstunden für notwendig.
Die Praxisprüfung für den Motorradführerschein der Klasse A darf maximal einen Monat vor Erreichen des Mindestalters stattfinden.
Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, von einer niedrigeren Klasse zum Motorradführerschein aufzusteigen, kommt Ihnen hier eine Erleichterung zugute.
Denn in diesem Fall und ist die Prüfung auf 40 Minuten verkürzt.
Die Kosten für den Führerschein der Klasse A
Ein Motorradführerschein verursacht wie alle Führerscheine natürlich Kosten. Das sollte Ihnen vorab immer bewusst sein. Was dabei genau auf Sie zukommt, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Um für die Klasse A den Führerschein zu erhalten, sind unter anderem Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend. Ersterer ist preislich gesetzlich geregelt und kostet 6,43 Euro. Beim Kurs über die lebensrettenden Maßnahmen variieren die Preise je nach Angebot und liegen zwischen 15 und 30 Euro.
Doch das sind nur zwei Positionen einer ganzen Liste von Ausgaben, die alle zusammen für den Führerschein der Klasse A die Kosten bestimmen.
Sehen Sie hier, welche Positionen für den Führerschein zum Motorrad mit wie viel Geld zu Buche schlagen:
Position | Kosten |
---|---|
Anmeldgebühr der Fahrschule | ca. 60 Euro – 200 Euro |
Übungsfahrten | ca. 30 Euro – 45 Euro |
Sonderfahrten | ca. 40 Euro – 60 Euro |
Übungsmaterialien | ca. 30 Euro (oder kostenlose digitale Unterlagen) |
Sehtest | 6,43 Euro |
Erste-Hilfe-Kurs | ca. 15 Euro - 30 Euro |
Gebühr für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung | ca. 20 Euro – 80 Euro |
Gebühr für die Vorstellung zur praktischen Prüfung | ca. 80 Euro – 180 Euro |
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung | ca. 20 Euro |
TÜV-Gebühr praktische Prüfung | ca. 110 Euro |
Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins | ca. 30 Euro – 50 Euro bei Erstausstellung |
Insgesamt kommt so eine Preisspanne zwischen 1.000 und 1.700 Euro zustande. Es lohnt sich also, Preise zu vergleichen. So können durch unterschiedliche Fahrschulkosten die Ausgaben minimiert werden.
Eine Führerscheinerweiterung kann sich ebenfalls kostengünstig auswirken. So können Sie eventuell Rabatte mit der Fahrschule aushandeln, wenn Sie zwei Führerscheine parallel erwerben wollen.
Der Aufstieg innerhalb der unterschiedlichen Klassen für das Motorrad kann den Preis ebenfalls senken, da beim Motorradführerschein dann die Kosten für die Theorieprüfung entfallen.
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Thomas meint
1. August 2018 at 12:16
Guten Tag, ich bezweifle die Aussage obiger Tabelle, dass mit der alten Klasse 3 erworben 31. März 1980 bis 1. Januar 1989 oder nach dem 31. Dezember 1988 ‚ein offenes Motorrad gemäß dem Führerschein der Klasse A führen dürfen‘.
Bitte um Bestätigung.
MfG Thomas