Das Wichtigste zum A2-Führerschein
Nein. Beim A2-Führerschein handelt es sich erst um die zweithöchste Klasse der Motorradführerscheine: Beim A2-Führerschein dürfen Sie Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 Kilowatt (kW) fahren, das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 Kilowatt pro Kilogramm darf nicht überstiegen werden.
Die Kosten des Führerscheins sind vom Bundesland und der Fahrschule abhängig. Sie können jedoch mit circa 1300 Euro rechnen.
Um den Führerschein erwerben zu können, müssen Sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
Motorrad fahren mit dem A2-Führerschein
Verkehrsteilnehmer, die einmal auf einem Moped oder Roller gesessen und sich den Wind um die Nase haben wehen lassen, dürsten bald nach einer leistungsstärkeren Maschine.
Denn gerade im Sommer gibt es für viele nichts Schöneres, als auf einem Kraftrad die Straßen unsicher zu machen.
Doch dafür bedarf es des Führerscheins der entsprechenden Klasse und auf dem Weg zu den nicht leistungsbeschränkten Maschinen ist die Führerscheinklasse A2 der letzte Schritt zur Harley Davidson.
Erfahren Sie im folgenden Ratgeber von den Voraussetzungen, über den Erwerb bis hin zu den Kosten alles Wissenswerte über den Motorradführerschein A2.
Inhalte
Der A2-Führerschein für das Motorrad: Das Wichtigste im Überblick
Der Führerschein der Klasse A2 ist das Bindeglied zwischen dem A- und dem A1-Führerschein. Er bildet die Mitte dieses stufenförmigen Systems und schafft so den Übergang von den kleineren Motorradklassen zu den großen Maschinen.
In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, ist genau definiert, auf welche Fahrzeuge der A2-Führerschein Anwendung findet. Demnach sind A2-Motorräder durch folgende Kriterien gekennzeichnet. Es sind:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Das Mindestalter für den Erwerb der vom A2-Motorradführerschein beträgt 18 Jahre. Es wird keine andere Klasse als Vorbedingung vorausgesetzt. Das heißt, ein 35-kW-Motorrad kann direkt im Alter von 18 Jahren nach erfolgreicher A2-Führerschein-Ausbildung an einer Fahrschule gefahren werden, ohne vorher einen anderen Führerschein der Motorradklassen zu machen.
Trotzdem ist der aufeinanderfolgende Erwerb der Motoradführerscheine möglich und wirkt sich in gewisser Weise auch positiv aus.
Bei einem Vorbesitz der Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren ist für die Führerscheinklasse A2 nur noch die praktische Prüfung erforderlich. Die theoretische Prüfung entfällt. Es lohnt sich also, den Führerschein von A1 auf A2 zu erweitern.
Entscheiden Sie sich, den A2-Führerschein zu erwerben, so erhalten Sie damit automatisch sämtliche Berechtigungen der Klassen A1 und AM. Diese sind in der Führerscheinklasse A2 inbegriffen.
Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Führerschein der Klasse A2 auf ca. 1.300 Euro. Sind bereits andere Führerscheinklassen vorhanden, verringern sich die Ausgaben entsprechend.
Die Voraussetzungen für den Motorradführerschein A2
Per Direkteinstieg, also ohne den Umweg über den A1-Führerschein, liegt das Mindestalter zum Führen vom A2-Motorrad bei 18 Jahren.
Das Mindestalter für den Aufstieg in die A-Klasse der Motorräder beträgt 20 Jahre. Jedoch ist auch hier der direkte Weg möglich. Dieser setzt dann jedoch voraus, dass der Fahrer mindestens 24 Jahre alt ist.
Mit der Einführung der neuen Führerschein-Verordnung nach standardisierter EU-Norm am 19. Januar 2013 wurde der A2-Führerschein, so wie er heute existiert, geschaffen. Er ersetzt damit den vormals geltenden beschränkten A-Führerschein.
Vor Inkrafttreten der neuen Regelung erhielt ein Besitzer des beschränkten A-Führerscheins selbsttätig den unbeschränkten Führerschein der Klasse A.
Nunmehr wurde dieses Prozedere insofern erschwert, als dass eine praktische Prüfung abgelegt werden muss. Allerdings entfällt bei dem Aufstieg von A2 auf A die theoretische Prüfung.
Die Fahrzeugbeschaffenheit beim Motorradführerschein A2
Wie bereits angedeutet wurde, ist gesetzlich für den A2-Führerschein geregelt, auf welches Motorrad er sich bezieht. Entscheidend sind gewisse Fahrzeugeigenschaften, die von der Führerscheinklasse A2 gefordert werden.
Ein Motorrad der Klasse A2 unterliegt gewissen Beschränkungen, die erst beim A-Führerschein entfallen.
Die Führerscheinklasse A2 ist für Krafträder vorgesehen, die folgende Beschaffenheit aufweisen:
- Maximalleistung von 35 kW (das entspricht 48 PS)
- begrenztes Leistungs-Gewichts-Verhältnis von 0,2 kW/kg
In diese Einschränkungen fallen die Krafträder der Klassen A1 und AM, weshalb der Motorradführerschein der Klasse A2 diese beiden Fahrerlaubnisklassen beinhaltet. Es ergibt folglich keinen Sinn, sich nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A2 den AM- oder A1-Führerschein zuzulegen.
Wer jedoch leistungsstärkere Motorräder bedienen möchte, für den führt kein Weg am A-Führerschein vorbei.
Aus alt mach neu: Der A2-Führerschein nach EU-Modell
Durch die EU-Richtlinie 2013 erfuhren die Motorradführerscheinklassen einige Veränderungen. Denn vor dieser Neuregelung existierten die vier Klassen AM, A1, A2 und A, wie sie heute üblich sind, nicht.
Der AM-Führerschein entstand aus den einstigen Klassen S und M. Er bezieht sich auf Fahrräder mit einem Hilfsmotor und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Dazu zählen beispielsweise Mokicks und Mopeds sowie Kleinkrafträder mit drei und Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern.
Diese umgangssprachlich auch Mopedführerschein genannte Fahrerlaubnis kann in der Regel mit 16 Jahren erworben werden.
Das gleiche Alter sieht auch der A1-Führerschein vor. Er berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem maximalen Hubraum von 125 Kubikzentimetern. Außerdem sind Kraftfahrzeuge mit einer Maximalleistung von 15 kW inbegriffen.
Die Königsklasse, der A-Führerschein, enthält anstelle von Beschränkungen Entgrenzungen. Mit ihm darf sein Besitzer bedienen:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung mit mehr als 15 kW
- Kraftfahrzeuge mit vier symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von mehr als 15 kW
Allerdings setzt der A-Führerschein beim Mindestalter eine striktere Grenze. Per Direkteinstieg liegt dieses bei 24 Jahren.
Bevor 2013 das Führerscheinwesen in Deutschland nach europäischem Maß angepasst wurde, war der heutige Motorradführerschein A2 in der Motorradklasse „A beschränkt“ enthalten. Diese galt für Motorräder mit limitierter Motorkraft und begrenztem Gewicht.
Das Verhältnis beider Parameter durfte 0,16 kW/kg nicht übersteigen. Die Leistung war auf maximal 25 kW festgelegt. Das Mindestalter betrug 18 Jahre.
Nach dem 25. Geburtstag konnten alle Besitzer der beschränkten A-Klasse ohne praktische Prüfung direkt die unbeschränkte Berechtigung erhalten.
Dies änderte sich jedoch grundlegend mit der EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013. Nunmehr entspricht der beschränkte A-Führerschein der Führerscheinklasse A2. Die unbeschränkte Motorradfahrerlaubnis entspricht der heutigen A-Klasse. Für einen Aufstieg ist hier inzwischen eine praktische Prüfung erforderlich.
Außerdem besitzen alle EU-Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren. Das heißt, der jeweilige Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden. Diese Erneuerung schließt jedoch keine weitere Prüfung ein, sondern ist ein reiner Verwaltungsakt.
Besitzer der alten beschränkten A-Führerscheine erhalten beim Neuantrag den Eintrag für den A2-Führerschein. Besitzen Sie noch einen alten unbeschränkten Motorradführerschein, so wird dieser in die EU-Klasse A umgewandelt.
Fahrerlaubnisklassen, die vor dem 1. Januar 1989 erworben wurden, waren wiederum anders bezeichnet. Damals hießen die Klassen 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5, wobei 1a dem heutigen Motorradführerschein A2 entspricht.
Eignung des Anwerbers für den A2-Führerschein
Nicht nur die Fahrzeugbeschaffenheit unterliegt gewissen Regelungen, sondern auch der Führerscheinanwerber muss einige Voraussetzungen erfüllen.
Allem voran steht als zu bewältigendes Hindernis das Mindestalter von 18 Jahren. Wenn dieses Kriterium vorhanden ist, gibt es einige weitere Aufgaben, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ein Motorrad, das auf 35 kW begrenzt ist, fahren möchten.
Bewerber der Führerscheinklassen A, A1, A2,B, BE, AM, L und T müssen einen Sehtest absolvieren, um die vorgeschriebene Mindestsehschärfe nachzuweisen.
Dies muss bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle stattfinden. Folgende Anlaufstellen können Sie dafür nutzen:
- Augenoptiker
- Augenarzt
- Arzt vom Gesundheitsamt
Für die Überprüfung der Sehstärke beim A2-Führerschein ist ein spezielles Gerät erforderlich. Geprüft wird Ihre Sehfähigkeit mit Hilfe der sogenannten „Landoltringe“.
Diese Ringe sind an einem bestimmten Punkt geöffnet und Sie müssen diese Stelle dann benennen. Es handelt sich also nicht um den bei einem Augenarzt üblichen Text aus Zahlen- und Buchstabenkombinationen.
Gemessen wird die Sehleistung, die auf jedem Auge mindestens 70 Prozent betragen muss, damit Sie zum Motorradführerschein der Klasse A2 zugelassen werden. Wird dieser Wert unterschritten, gilt der Test als nicht bestanden.
In diesem Fall setzt die Erteilung der Fahrerlaubnis ein augenärztliches Gutachten voraus, welches bezeugt, dass die Anforderungen an das Sehvermögen mit Hilfe einer Sehhilfe erreicht werden. Das wird dann mit der entsprechenden Spezifizierung der Schlüsselnummer 01 auf dem Führerschein vermerkt.
Die Schlüsselnummern für Sehhilfen sind:
- 01.01 Brille
- 01.02 Kontaktlinsen
- 01.03 Schutzbrille
Es gibt eine gesetzliche Regulierung des Preises für einen Sehtest und dieser liegt bei 6,43 Euro. Zusätzliche ärztliche Gutachten für den A2-Führerschein verursachen höhere Kosten von ca. 80 Euro.
Neben dem Sehtest sind Sie außerdem dazu verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. Diese Schulung über lebensrettende Sofortmaßnahmen ist ebenfalls an der Führerscheinstelle mit einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen.
Fahrschulausbildung und Prüfung für den Motorradführerschein A2
Ein Motorrad der Klasse A2 zu bedienen, setzt eine umfassende Fahrausbildung voraus. Diese erfolgt in einer Fahrschule und ist in Theorie und Praxis untergliedert.
Für den A2-Führerschein sind 16 theoretische Doppelstunden á 90 Minuten zu absolvieren. Davon entfallen 12 Einheiten auf Grundstoff und 4 Unterrichtsstunden befassen sich mit Spezialwissen zum Kraftrad.
Findet der Erwerb vom Motorradführerschein A2 als Erweiterung, also parallel zu einer anderen Klasse, statt, halbiert sich die Anzahl der Einheiten für den Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Ist die Führerscheinklasse A2 eine Erweiterung, ist also bereits eine andere Führerscheinklasse vorhanden, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden. Die Maximalfehleranzahl liegt dann bei 6 Punkten.
Nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis muss sich ein Fahrschüler beweisen. Die letztendliche Anzahl der Übungsstunden ist stets vom Fahrgeschick des Fahrers abhängig.
Vorgeschrieben sind 12 Sonderfahrten, die jeweils 45 Minuten dauern. Die Sonderfahrten sind folgendermaßen aufgebaut:
- 5 Überlandfahrten (Kraftfahrstraßen, Landstraßen)
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Die praktische Prüfung enthält folgende gesetzlich geregelte Elemente:
- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
- Abbremsen mit maximaler Verzögerung
- Ausweichen ohne abzubremsen
- Ausweichen nach abzubremsen
Dazu gibt es Alternativen, wie langen Slalom sowie Geradeausfahren in Schrittgeschwindigkeit, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Bei einer Erweiterung von A1 auf die Führerscheinklasse A2 sind die alternativen Aufgaben keine Pflicht.
Die Prüfung dauert in aller Regel 60 Minuten, bei einer Erweiterung verkürzt sich diese Zeit auf 40 Minuten. Dies gilt auch für Fahrschüler, die bereits in Besitz eines A2-Führerscheins sind, die Prüfung aber auf einem Motorrad ohne Schaltgetriebe abgelegt haben.
Möchte der Fahrer nun auch Krafträder mit Schaltgetriebe fahren, muss er dafür eine entsprechende Prüfung ablegen, die ebenfalls nur 40 Minuten andauert.
Was sind die Kosten für einen A2-Führerschein?
Wer sich mit dem Gedanken befasst, den Motorradführerschein A2 zu machen, den interessieren immer auch die Kosten für die Fahrerlaubnis. Der A2-Führerschein setzt sich dabei aus verschiedenen Posten zusammen, die sich nach und nach aufsummieren.
Sehen Sie hier eine Übersicht darüber, was Sie beim Führerschein der Klasse A2 für Kosten erwartet:
Position | Kosten |
---|---|
Sehtest | 6,43 Euro (gesetzlich festgeschriebene Summe) |
Erste-Hilfe-Kurs | 15 – 30 Euro |
Passbild | 5 – 15 Euro |
Anmeldegebühr Fahrschule | 60 – 200 Euro |
Übungsmaterialien | 20 – 30 Euro (digital: kostenlos) |
Übungsfahrten | 30 – 45 Euro |
Sonderfahrten | 40 – 60 Euro |
Theorieprüfung | 20 – 80 Euro |
Praxisprüfung | 80 – 180 Euro |
TÜV-Gebühr Theorieprüfung | 40 – 50 Euro |
TÜV-Gebühr Praxisprüfung | 100 – 120 Euro |
Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde | 30 – 50 Euro |
Insgesamt kommen so Ausgaben um 1.300 Euro zusammen.
Bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis der Klasse A1 verringern sich für den Motorradführerschein A2 die Kosten. Hier entfallen die Ausgaben für die theoretische Prüfung, weil lediglich eine Praxisprüfung Pflicht ist.
Soll die Fahrerlaubnis für ein Motorrad der Klasse A2 erworben werden, wenn der Bewerber bereits einen B-Führerschein für Pkw besitzt, gibt es ebenfalls finanzielle Erleichterungen. Insgesamt müssen hier lediglich 10 Theoriestunden absolviert werden, 6 zum Grundstoff und 4 zu Spezialwissen.
Wollen Sie zwei Führerscheinklassen direkt nacheinander machen, lohnt es sich auch, bei der Fahrschule nach möglichen Rabatten zu fragen. In manchen Fällen lassen sich so Kosten sparen.
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Anette meint
8. Juli 2019 at 17:26
Hallo,
mein Sohn hat mit 16 (2015) den A1 gemacht und mit 17 (2016) den Autoführerschein gemacht. 2015 hat er den Erste-Hilfe-Kurs absolviert.
Jetzt sagt man auf der Führerscheinstelle, dass er für die Erweiterung zum A2 einen neuen Erste-Hilfe-Kurs 9stündig machen muss. Kein Fahrlehrer, den wir gefragt haben, hat davon etwas gehört. Ist das eine Schikane, oder ist das tatsächlich richtig?
VG Anette
Patrick meint
8. Oktober 2019 at 11:12
Ja, das ist so, musste ich auch machen. Der Fahrschullehrer hatte mich da auch nicht drauf hingewiesen.
Habe jetzt vor kurzem nach 20 Jahren auch von A1 auf A2 aufgestockt. Hier mal meine Kosten für andere Gleichgesinnte als Anhaltspunkt:
Anmeldung am Kreis 45 EUR
Passbild 10 EUR
Erste Hilfe Kurs 35 EUR
6 Fahrstunden absolviert 330 EUR (keine Pflicht, aber nach 20 Jahren absolut nötig)
Prüfungsgebühr FL 120 EUR (fand ich schon übertrieben)
Prüfungsgebühr TÜV 80 EUR
Kommen wir also für die Erweiterung von A1 auf A2 nach 20 Jahren auf 620 EUR.
Der theoretische Teil war nicht mehr erforderlich, dieser wurde durch meinen damaligen 1b Schein anerkannt. Als Grundfahrübung kommen auch nur noch die 4 obligatorischen dran:
– Schrittfahren im Slalom
– Vollbremsung
– Ausweichen mit Tempo
– Ausweichen mit vorheriger Abbremsung
Plane jetzt nach 2 Jahren den Wechsel von A2 auf A. Das wird dann zwar günstiger, kostet aber
aller Voraussicht nach immer noch 360 EUR. Durch diesen stufenweisen Schein habe ich aber immer noch 300-400 EUR und die ganze Theorie gespart.
Anke meint
23. Februar 2019 at 0:31
Hallo ich habe mal eine Frage, habe mir das ganze hier durchgelesen und komne zwar immer noch nicht klar. Ich würde gerne ein motorrad fahren. Ich habe folgende Fahrerlaubnis Klassen M/L 1985 gemacht und dann noch BE C1E dies habe ich 1989 gemacht.
Darf ich nach der EU Regelung ein Motorrad fahren oder muss ich die Motorradprüfung noch machen und welche dürfte ich, also könnte ich dann die offene machen also mehr als 125 ps.
Walter B. meint
14. November 2018 at 18:47
Wie hoch sind die Kosten bei Aufstockung von A1 auf A2?
Walter B. meint
14. November 2018 at 18:43
Ich habe die Klasse 3 gemacht 1968 und möchte nun den Schein machen für Motorroller 300ccm 2W5 PS. Was kommt auf mich zu und mit welchen Kosten muß Ich rechnen? Bitte um Information! Wie teuer wird als Aufstocker von A1 auf A2 mir die Kosten für den Schein?
W. Mross meint
10. November 2018 at 13:57
Hallo, ich bin 20 Jahre, habe seit 4 Jahren den klasse a1 Führerschein. Muss ich bei der Erweiterung auf die Klasse a2 Sonderfahrten absolvieren?
LG W.
Sebastian R. meint
5. Oktober 2018 at 23:23
Hallo, ich bin stolzer Besitzer der Fahrerlaubnisklassen AM, BE, CE, DE, M&L .
Muss ich trotzdem so viel Theorie & Praxis Unterricht machen, falls ich A1 oder A machen möchte?
LG Sebastian
Lars meint
24. August 2018 at 17:39
Hallo, habe seit 1984 b,c1,be,c1e,m und l. Wie ist der günstigste weg zu a2.
Felix meint
23. Juli 2018 at 20:51
Hallo liebes Team,
ich habe meinen A1-Führerschein 2006 und meinen B-Führerschein 2008 gemacht und würde gerne auf A2 aufstocken (dementsprechend vor 2013).
Im Internet liest man unterschiedliche Sachen und ich weiß nicht was stimmt. Muss ich lediglich eine praktische Prüfung ablegen oder ist mehr gefragt?
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank und Grüße,
Felix
Lars meint
2. Juli 2018 at 9:13
Hallo liebes Team,
ihr habt oben folgendes geschrieben:
„Ist die Führerscheinklasse A2 eine Erweiterung, ist also bereits eine andere Führerscheinklasse vorhanden, müssen nur 20 Fragen beantwortet werden. Die Maximalfehleranzahl liegt dann bei 6 Punkten.“
Ab wann gilt die Führerschienklasse A2 als Erweiterung?
Bezihet sich dies auf eine neue Klasse die man fahren darf oder wenn der Motorrad Führerschein erweitert wird bsp (A auf A2).
Vielen Dank
Gruß
Lars
Alexander meint
25. Mai 2018 at 12:34
Hallo,
ich habe mit 16 die Klasse A1 gemacht. Heute bin ich 34 und möchte den richtigen Motorradführerschein machen.
Wenn ich zuerst den A2 mache, muss ich die theoretische und praktische Prüfung machen?
Wie ist dann der Umstieg von A2 auf A geregelt? Muss wieder geprüft werden? Muss ich eine bestimmte Zeit abwarten?
Ich danke für Ihre Antworten.
MfG
A.
Markus meint
19. Mai 2018 at 19:04
Hallo ich habe 1986 den Führerschein Klasse 1b gemacht.
Was muss ich machen um Motorrad zu fahren welche darf ich überhaupt fahren ?
Meike meint
16. April 2018 at 10:52
Hallo,
ich habe gelesen, dass das Prüfungsmotorrad für den A2-Führschein mindestens 27 PS und mindestens 395 ccm Hubraum haben muss. Ist das so korrekt?
Ich habe nämlich das Problem, dass ich sehr klein (1,55 m) und sehr leicht (ca. 42 Kg) bin. Deshalb gibt es nicht so viel Auswahl an passenden Motorrädern. Die klassichen Einsteiger-Bikes (GS 500, CB 500, Er 500) sind mir zu schwer bzw. kriege ich nicht gehalten, obwohl sie schon tiefergelegt sind.
Jetzt habe ich die neue BMW G 310 R entdeckt. Die ist nicht so schwer und lässt sich tieferlegen. Aber nur 310 ccm Hubraum. Gibt es eventuell irgendwelche Ausnahme-Regelungen oder ist vielleicht nur das Leistungsverhältnis (Leistung/Gewicht) relevant?
Gruß
Meike
Philipp W. meint
29. März 2018 at 15:21
Hallo,
Ich habe den 3er 1969 gemacht und 2017 den A2 gewagt. Es rentiert sich noch. Ich muss aber jeden warnen, zu glauben, das wäre ein Kinderspiel Bin selber 10 Jahre eine 125er gefahren. Ohne Fahrstunden zur Prüfung zu gehen, wird zu 100% scheitern. Ich hatte 10 Fahrstunden, und trotzdem hat mich der Prüfer bei den Übungen gnadenlos durch fallen lassen. Dem gefiel mein Alter und meine Reaktionen überhaupt nicht. Die zweite Prüfung war dann kein Problem, weil ich darauf bestanden habe, einen passablen Prüfer zu bekommen. Die Fahrschule kennt ihre Prüfer schon. Also geht zur Fahrschule und lasst Euch beraten, ohne Fahrstunden – keine Chance !! Aber ich bin froh, ihn jetzt zu haben und ein Bike zu fahren, dass ich bergauf nicht tragen muss.
Grüße aus Niederbayern
Frank S. meint
4. Januar 2018 at 9:17
Hallo
Habe am 12.12.1980 den Autofühereschein erworben ( grau ).
Nun möchte ich den Motorradführerschein machen . Bin 50 Jahre .
Muss ich eine theoretische Prüfung ablegen u. mit wieviel KW darf ich fahren !
Danke für Ihre Antwort
F.Schmidt
fuehrerscheinfix.de meint
19. März 2018 at 12:09
Hallo Frank,
wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 fahren dürfen Sie mit 15 kW fahren. Bei der Klasse A2 mit 35 kW. Eine theoretisceh Prüfung muss in beiden Fällen – jedoch nicht doppelt – absolviert werden.
Ihr Team von führerscheinfix.de