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Inhalt vom Bußgeldbescheid: Immer auf Vollständigkeit prüfen

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Das Wichtigste zum Inhalt eines Bußgeldbescheids

Schreibt der Gesetzgeber vor, welchen Inhalt ein Bußgeldbescheid haben muss?

Ja. Welche Informationen ein Bußgeldbescheid beinhalten muss, regelt § 66 OWiG genau. Wichtig sind vor allem persönliche Angaben zum Betroffenen sowie Zeit, Ort und die genaue Bezeichnung des Verkehrsverstoßes.

Kann ich einen Bußgeldbescheid angreifen, weil der Inhalt unvollständig ist?

Das kommt darauf an, welchen Angaben fehlen. Bei einer fehlerhaften bzw. fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung z. B. verlängert sich lediglich die Einspruchsfrist, lässt den Bescheid aber nicht unwirksam werden.

Wie sieht ein Bußgeldbescheid aus?

Unsere Infografik veranschaulicht, wie ein Bußgeldbescheid aufgebaut ist.

Bußgeldbescheid immer genau durchlesen

Sie sollten den Inhalt vom Bußgeldbescheid auf Vollständigkeit prüfen.
Sie sollten den Inhalt vom Bußgeldbescheid auf Vollständigkeit prüfen.

Ohne Warnung liegt plötzlich ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Wie reagieren Sie? Was ein Bußgeldbescheid enthalten muss, regelt § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Dabei sind einige Aspekte konkreter festgelegt als andere.

Beispielsweise heißt es im entsprechenden Paragrafen, dass auch Beweismittel zum Inhalt vom Bußgeldbescheid gehören, welche das sein können, ist dort nicht geregelt.

In der Folge dieser Regelungen stellt sich natürlich die Frage, ob ein fehlerhafter Bescheid anfechtbar ist. Wie Sie den Inhalt vom Bußgeldbescheid prüfen und was Sie tun können, wenn relevante Angaben fehlen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Inhalt eines Bußgeldbescheids
  • Bußgeldbescheid immer genau durchlesen
      • Video: Das muss im Bußgeldbescheid stehen
  • Der Inhalt vom Bußgeldbescheid ist gesetzlich geregelt
  • Ist ein Bußgeldbescheid mit fehlerhaftem Inhalt anfechtbar?
    • So könnte der Bußgeldbescheid aussehen

Video: Das muss im Bußgeldbescheid stehen

In diesem Video erfahren Sie, welche Inhalte im Bußgeldbescheid vorgeschrieben sind.
In diesem Video erfahren Sie, welche Inhalte im Bußgeldbescheid vorgeschrieben sind.

Der Inhalt vom Bußgeldbescheid ist gesetzlich geregelt

Der Inhalt vom Bußgeldbescheid ist in § 66 OWiG geregelt.
Der Inhalt vom Bußgeldbescheid ist in § 66 OWiG geregelt.

Nach § 66 OWiG lautet der Inhalt vom Bußgeldbescheid wie folgt:

  • Persönliche Angaben des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
  • Name und Anschrift des Verteidigers,
  • Bezeichnung der zur Last gelegten Tat sowie Zeit und Ort des Vergehens und die jeweiligen gesetzlichen Angaben (auch der angewendeten Bußgeldvorschriften),
  • Beweismittel,
  • Höhe der Geldbuße,
  • Nebenfolgen (z. B. Punkte in Flensburg, Fahrverbot), wobei ein Bußgeldbescheid auch ohne Angabe von Punkten gültig ist.

Außerdem darf die Rechtsbehelfsbelehrung nicht fehlen. Darin wird der Empfänger darauf hingewiesen, dass …

  • der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn der Betroffene nicht (fristgerecht) Einspruch dagegen einlegt.
  • ein Einspruch auch zu Ungunsten des Betroffenen ausfallen kann,
  • die Frist für den Einspruch zwei Wochen beträgt (wer den Bußgeldbescheid in dieser Zeit ignoriert, riskiert, dass er rechtskräftig wird),
  • wo und wie die Geldbuße bezahlt werden muss und dass
  • Erzwingungshaft angeordnet werden kann, wenn der Betroffene die Geldbuße nicht wie gefordert bezahlt.
Ein Blitzerfoto muss nicht zwingend als Beweismittel beigefügt werden. Sie können das Foto jedoch anfordern, wenn Sie z. B. glauben, dass es Sie möglicherweise entlasten könnte.

Ist ein Bußgeldbescheid mit fehlerhaftem Inhalt anfechtbar?

Ein Bußgeldbescheid mit fehlerhaftem Inhalt ist möglicherweise anfechtbar.
Ein Bußgeldbescheid mit fehlerhaftem Inhalt ist möglicherweise anfechtbar.

Ist der Inhalt des Bußgeldbescheides fehlerhaft oder sogar unvollständig, lohnt sich unter Umständen ein Einspruch gegen den Bescheid. formale und inhaltliche Fehler machen den Bescheid nämlich anfechtbar, selbst dann, wenn Sie die Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen haben.

Allerdings macht nicht jeder Fehler in Form oder Inhalt den Bußgeldbescheid automatisch unwirksam. Ein falscher Name im Bescheid beispielsweise wird als Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kaum ausreichen, wenn es sich nur um einen Tippfehler handelt.

Solche kleinen Mängel können der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren unterlaufen, solange aber die Identität des Verkehrssünders klar ist und keine Verwechslungsgefahr besteht, ist an der Entscheidung der Behörde normalerweise nicht mehr zu rütteln.

Ein falsches Kfz-Kennzeichen stellt hingegen einen Mangel im Inhalt vom Bußgeldbescheid dar, der diesen unter Umständen unwirksam machen. Lassen Sie den Bescheid deshalb vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

So könnte der Bußgeldbescheid aussehen

Muster: Der Bußgeldbescheid könnte so aussehen.
Muster: Der Bußgeldbescheid könnte so aussehen.

Bildnachweise: fotolia.com/Peter Maszlen, istockphoto.com/Vladstudioraw, istockphoto.com/BernardaSv.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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