Parken ohne Parkschein – Bußgeldtabelle
| Parken ohne Parkschein | Verwarngeld |
|---|---|
| bis zu 30 Minuten | 20 € |
| länger als 30 Minuten | 25 € |
| länger als 1 Stunde | 30 € |
| länger als 2 Stunden | 35 € |
| länger als 3 Stunden | 40 € |
Halten und Parken – Bußgeldrechner
Das Wichtigste zum Parken ohne Parkschein
Was es kostet, wenn Sie parken, ohne einen gültigen Parkschein zu haben, hängt von der Dauer des Parkverstoßes ab. In der Regel wird ein Verwarngeld zwischen 20 € und 40 € fällig.
Die erlaubte Parkzeit richtet sich nach der angegebenen Höchstdauer. Mehr zu den Fällen wenn Sie ohne Parkschein einen Stellplatz belegen dürfen, erfahren Sie hier.
Vielerorts ist das Parken an Sonn- und Feiertagen kostenlos. Allerdings muss dazu die notwendige Beschilderung vorliegen. Alle weiteren Informationen finden Sie weiter unten im Text.
Video: Alles zum Parken ohne Parkschein
Parken ohne Parkschein: Was ist dabei zu beachten?
Inhalt
Die Parkplatzsituation ist gerade in großen Städten angespannt. Freie Stellplätze sind Mangelware und viele Buchten sind für Anwohner reserviert. Deswegen müssen Autofahrer immer häufiger gebührenpflichtige Stellplätze aufsuchen.
Dadurch kommt es das ein ums andere Mal zu Ordnungswidrigkeiten. Wenn das Parken ohne gültigen Parkschein erfolgte, ist zwar keine Strafe im eigentlichen Sinn zu befürchten, aber Konsequenzen hat es meist dennoch.
Übrigens: Nicht nur Autofahrer müssen bei der Parkraumbewirtschaftung bezahlen. An entsprechend ausgeschilderten Stellen dürfen auch Verkehrsteilnehmer mit einem Motorrad, einem Mofa oder einem E-Roller nicht parken, ohne einen Parkschein zu lösen.
Die Regeln zum Parken ohne Parkschein in der Straßenverkehrsordnung
Die rechtliche Grundlage für die Verstöße, die im Bußgeldkatalog das Parken ohne Parkschein betreffen, lässt sich in § 13 Abs. 1, Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden:
An Parkuhren darf nur während des Laufes der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Dementsprechend gilt der Grundsatz: Kein Parken ohne Parkschein, ansonsten werden Kosten in entsprechender Höhe fällig. Allerdings gibt es drei Ausnahmen:
- Ein kaputter Parkscheinautomat
- E-Autos
- Carsharing
Der Parkscheinautomat ist kaputt
Wenn der Automat nicht funktioniert und keine digitale Alternative angeboten wird, ist das Parken ohne Parkschein alternativlos. Wie lange Sie dies tun dürfen, richtet sich nach der angegebenen Höchstparkdauer.
Beim richtigen Stellplatz ist es also unter diesen Umständen möglich, das Parken ohne Parkschein auf mehrere Tage auszudehnen. Allerdings sind Sie verpflichtet, die Parkscheibe zu verwenden, damit die Parkzeit festgestellt werden kann.
Überschreiten Sie die angegebene Höchstparkdauer, werden dieselben Verwarngelder fällig, die bei einem funktionierenden Automaten für das Parken ohne Parkschein verhängt werden.
Elektrofahrzeuge und Carsharing
Das Zusatzzeichen 1024.21 (Carsharingfahrzeuge frei) ermöglicht beim Carsharing das kostenlose Parken, selbst wenn andere Verkehrsteilnehmer zahlen müssen.
Für Elektrofahrzeuge verhindert das Zusatzzeichen 1024-20 einen Strafzettel beim Parken ohne Parkschein.
Parken ohne Parkschein an Sonn- und Feiertagen
An Sonn- und Feiertagen gelten in Deutschland besondere Regeln. Das gilt nicht nur für Ruhezeiten, sondern in gewisser Weise auch fürs Parken. Ist ein Zusatzzeichen angebracht, welches die Stellplätze nur für Werktage zahlungspflichtig werden lässt, ist an Sonn- und Feiertagen das Parken auch ohne Parkschein möglich.
Achtung: Samstag zählt auch als Werktag! Sie benötigen an diesem Tag weiterhin einen Parkschein.
Wie teuer ist das Parken ohne Parkschein?
Der Parkschein ist Pflicht. Wird er vergessen oder absichtlich nicht gelöst, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das Parken ohne Parkschein zieht ein Verwarngeld nach sich. Der Verstoß wird als geringfügig eingeschätzt. Aus diesem Grund erfolgt meistens kein Bußgeldverfahren.
Übrigens: Ein Knöllchen aufgrund vom Parken ohne Parkschein beeinflusst die Probezeit eines Fahrers nicht. Der Verstoß ist zu geringfügig.
Wie viel es kostet, wenn das Parken ohne Parkschein erfolgt, hängt von der Dauer des Verstoßes ab. Dabei gilt zu beachten, dass auch dann ein Strafzettel erteilt werden kann, wenn der Beleg des Automaten nicht deutlich sichtbar in der Auslage des Fahrzeugs platziert ist.
Das Verwarnungsgeld beträgt zunächst 20 €. Nahm das unbefugte Halten länger als 30 Minuten in Anspruch, werden 25 € fällig. Ein einstündiger Verstoß kostet 30 €. 35€ Verwarngeld werden bei 2 Stunden erhoben. Die Höchstsumme (40 €) muss gezahlt werden, wenn die Ordnungswidrigkeit länger als 3 Stunden andauerte.
Höhere Kosten drohen nicht, solange Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Parken Sie ohne gültigen Parkschein, ist das Abschleppen in der Regel keine Option.
Die Zahlungsfrist ist abgelaufen – was nun?
Die Zahlungsfrist für einen Strafzettel beträgt in der Regel eine Woche. Falls Sie sie verstreichen lassen, beginnt ein Bußgeldverfahren. Dabei können u. a. durch Verwaltungsgebühren Mehrkosten entstehen. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie einen Einspruch einlegen, allerdings sollten Sie zunächst überlegen, ob es Ihnen das wert ist, da die Geldbußen für das Parken ohne Parkschein vergleichsweise gering sind.
Kontaktieren Sie im Zweifel einen Anwalt mit einem Schwerpunkt im Verkehrsrecht.
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