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Parken ohne Parkschein: Wann das Geld kostet

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 14. November 2025
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Parken ohne Parkschein – Bußgeldtabelle

Parken ohne ParkscheinVerwarngeld
bis zu 30 Minuten20 €
länger als 30 Minuten25 €
länger als 1 Stunde30 €
länger als 2 Stunden 35 €
länger als 3 Stunden 40 €

Halten und Parken – Bußgeldrechner

Das Wichtigste zum Parken ohne Parkschein

Wie hoch ist das Bußgeld für Parken ohne Parkschein?

Was es kostet, wenn Sie parken, ohne einen gültigen Parkschein zu haben, hängt von der Dauer des Parkverstoßes ab. In der Regel wird ein Verwarngeld zwischen 20 € und 40 € fällig.

Wie lange darf ich ohne Parkschein parken, wenn der Automat kaputt ist?

Die erlaubte Parkzeit richtet sich nach der angegebenen Höchstdauer. Mehr zu den Fällen wenn Sie ohne Parkschein einen Stellplatz belegen dürfen, erfahren Sie hier.

Kann man an Feiertagen ohne Parkschein parken?

Vielerorts ist das Parken an Sonn- und Feiertagen kostenlos. Allerdings muss dazu die notwendige Beschilderung vorliegen. Alle weiteren Informationen finden Sie weiter unten im Text.

Video: Alles zum Parken ohne Parkschein

Alles Wichtige zum Parken ohne Parkschein erfahren Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zum Parken ohne Parkschein erfahren Sie auch in diesem Video.

Parken ohne Parkschein: Was ist dabei zu beachten?

Inhalt

  • Parken ohne Parkschein – Bußgeldtabelle
  • Halten und Parken – Bußgeldrechner
  • Das Wichtigste zum Parken ohne Parkschein
  • Video: Alles zum Parken ohne Parkschein
  • Parken ohne Parkschein: Was ist dabei zu beachten?
    • Die Regeln zum Parken ohne Parkschein in der Straßenverkehrsordnung
      • Der Parkscheinautomat ist kaputt
      • Elektrofahrzeuge und Carsharing
      • Parken ohne Parkschein an Sonn- und Feiertagen
  • Wie teuer ist das Parken ohne Parkschein?
    • Die Zahlungsfrist ist abgelaufen – was nun?
  • Video: Halten und Parken
  • Quellen und weiterführende Links
Sie erhalten einen Strafzettel, wenn Sie parken, ohne einen Parkschein gut sichtbar zu platzieren.
Sie erhalten einen Strafzettel, wenn Sie parken, ohne einen Parkschein gut sichtbar zu platzieren.

Die Parkplatzsituation ist gerade in großen Städten angespannt. Freie Stellplätze sind Mangelware und viele Buchten sind für Anwohner reserviert. Deswegen müssen Autofahrer immer häufiger gebührenpflichtige Stellplätze aufsuchen.

Dadurch kommt es das ein ums andere Mal zu Ordnungswidrigkeiten. Wenn das Parken ohne gültigen Parkschein erfolgte, ist zwar keine Strafe im eigentlichen Sinn zu befürchten, aber Konsequenzen hat es meist dennoch.

Übrigens: Nicht nur Autofahrer müssen bei der Parkraumbewirtschaftung bezahlen. An entsprechend ausgeschilderten Stellen dürfen auch Verkehrsteilnehmer mit einem Motorrad, einem Mofa oder einem E-Roller nicht parken, ohne einen Parkschein zu lösen.

Die Regeln zum Parken ohne Parkschein in der Straßenverkehrsordnung

Die rechtliche Grundlage für die Verstöße, die im Bußgeldkatalog das Parken ohne Parkschein betreffen, lässt sich in § 13 Abs. 1, Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden:

An Parkuhren darf nur während des Laufes der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.

Bei diesem Zeichen ist das Parken ohne Parkschein nicht erlaubt.
Bei diesem Zeichen ist das Parken ohne Parkschein nicht erlaubt.

Dementsprechend gilt der Grundsatz: Kein Parken ohne Parkschein, ansonsten werden Kosten in entsprechender Höhe fällig. Allerdings gibt es drei Ausnahmen:

  1. Ein kaputter Parkscheinautomat
  2. E-Autos
  3. Carsharing

Der Parkscheinautomat ist kaputt

Kein Parkschein? Auch bei defekten Automaten können Sanktionen drohen!
Kein Parkschein? Auch bei defekten Automaten können Sanktionen drohen!

Wenn der Automat nicht funktioniert und keine digitale Alternative angeboten wird, ist das Parken ohne Parkschein alternativlos. Wie lange Sie dies tun dürfen, richtet sich nach der angegebenen Höchstparkdauer.

Beim richtigen Stellplatz ist es also unter diesen Umständen möglich, das Parken ohne Parkschein auf mehrere Tage auszudehnen. Allerdings sind Sie verpflichtet, die Parkscheibe zu verwenden, damit die Parkzeit festgestellt werden kann.

Überschreiten Sie die angegebene Höchstparkdauer, werden dieselben Verwarngelder fällig, die bei einem funktionierenden Automaten für das Parken ohne Parkschein verhängt werden.

Elektrofahrzeuge und Carsharing

Das Zusatzzeichen 1024.21 (Carsharingfahrzeuge frei) ermöglicht beim Carsharing das kostenlose Parken, selbst wenn andere Verkehrsteilnehmer zahlen müssen.

Für Elektrofahrzeuge verhindert das Zusatzzeichen 1024-20 einen Strafzettel beim Parken ohne Parkschein.

Dieses Zeichen erlaubt beim Carsharing das Parken ohne Parkschein.
Dieses Zeichen erlaubt beim Carsharing das Parken ohne Parkschein.
Bei diesem zusätzlichen Schild wird mit einem E-Fahrzeug kein Verwarngeld beim Parken ohne einen gütligen Parkschein fällig.
Bei diesem Schild wird mit einem E-Fahrzeug kein Verwarngeld beim Parken ohne einen gütligen Parkschein fällig.

Parken ohne Parkschein an Sonn- und Feiertagen

An Sonn- und Feiertagen gelten in Deutschland besondere Regeln. Das gilt nicht nur für Ruhezeiten, sondern in gewisser Weise auch fürs Parken. Ist ein Zusatzzeichen angebracht, welches die Stellplätze nur für Werktage zahlungspflichtig werden lässt, ist an Sonn- und Feiertagen das Parken auch ohne Parkschein möglich.

Achtung: Samstag zählt auch als Werktag! Sie benötigen an diesem Tag weiterhin einen Parkschein.

Wie teuer ist das Parken ohne Parkschein?

Der Parkschein ist Pflicht. Wird er vergessen oder absichtlich nicht gelöst, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das Parken ohne Parkschein zieht ein Verwarngeld nach sich. Der Verstoß wird als geringfügig eingeschätzt. Aus diesem Grund erfolgt meistens kein Bußgeldverfahren.

Übrigens: Ein Knöllchen aufgrund vom Parken ohne Parkschein beeinflusst die Probezeit eines Fahrers nicht. Der Verstoß ist zu geringfügig.

Seit 2021 gilt auch für das Parken ohne Parkschein ein neuer Bußgeldkatalog.
Seit 2021 gilt auch für das Parken ohne Parkschein ein neuer Bußgeldkatalog.

Wie viel es kostet, wenn das Parken ohne Parkschein erfolgt, hängt von der Dauer des Verstoßes ab. Dabei gilt zu beachten, dass auch dann ein Strafzettel erteilt werden kann, wenn der Beleg des Automaten nicht deutlich sichtbar in der Auslage des Fahrzeugs platziert ist.

Das Verwarnungsgeld beträgt zunächst 20 €. Nahm das unbefugte Halten länger als 30 Minuten in Anspruch, werden 25 € fällig. Ein einstündiger Verstoß kostet 30 €. 35€ Verwarngeld werden bei 2 Stunden erhoben. Die Höchstsumme (40 €) muss gezahlt werden, wenn die Ordnungswidrigkeit länger als 3 Stunden andauerte.

Höhere Kosten drohen nicht, solange Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Parken Sie ohne gültigen Parkschein, ist das Abschleppen in der Regel keine Option.

Die Zahlungsfrist ist abgelaufen – was nun?

Die Zahlungsfrist für einen Strafzettel beträgt in der Regel eine Woche. Falls Sie sie verstreichen lassen, beginnt ein Bußgeldverfahren. Dabei können u. a. durch Verwaltungsgebühren Mehrkosten entstehen. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie einen Einspruch einlegen, allerdings sollten Sie zunächst überlegen, ob es Ihnen das wert ist, da die Geldbußen für das Parken ohne Parkschein vergleichsweise gering sind.

Kontaktieren Sie im Zweifel einen Anwalt mit einem Schwerpunkt im Verkehrsrecht.

Video: Halten und Parken

Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.

Quellen und weiterführende Links

  • § 13 StVO

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  • Das Knöllchen für geringfügige Ordnungswidrigkeiten
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  • Wenn ein Strafzettel an der Windschutzscheibe steckt
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Bildnachweise

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