Zum Inhalt springen
fuehrerscheinfix.de
  • Akteneinsicht
  • Anhörungsbogen
  • Ärztliches Gutachten
  • Verkehrsmedizin
  • Aufbauseminar
  • Ausländischer Führerschein
  • Autodiebstahl
  • Blitzer-Strafen
  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Bußgeldverfahren
  • Erzwingungshaft
  • EU-Führerschein
  • Fahrerermittlung
  • Fahreignung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchung
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahren ohne Brille
  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahrschule
  • Fahrverbot
  • Führerschein beantragen
  • Führerscheinentzug
  • Führerscheinklassen
  • Personenbeförderungsschein
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein-Mindestalter
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Ersatzführerschein
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Geldauflage
  • Internationaler Führerschein
  • MPU-Ratgeber
  • Mobil mit Behinderung
  • Behindertenfahrzeuge
  • Nachschulung
  • Probezeit
  • Punkte in Flensburg
  • Rechtskraft
  • Sehtest
  • Tattag
  • Unfall
  • Verkehrspsychologische Beratung
  • Zeugenfragebogen
  • Zeugnisverweigerungsrecht
fuehrerscheinfix.de Logo
  • fuehrerscheinfix.de
  • Bußgeldkatalog
  • Unfall
  • Selbstverschuldeter Unfall

Selbstverschuldeter Unfall – wer zahlt bei Eigenverschulden?

Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Wichtiges zum selbstverschuldeten Unfall

Ich habe einen Unfall verursacht. Was zahlt meine Versicherung?

Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden Ihres Unfallgegners. Die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind möglicherweise durch Ihre Vollkasko gedeckt, allerdings kann es passieren, dass Sie hier eine Selbstbeteiligung zahlen müssen.

Was ist zu tun, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist?

In diesem Fall sollten Sie die Polizei verständigen. Diese wird den Hergang des Unfalls untersuchen, um die Schuldfrage zu klären.

Was droht mir, wenn ich während meiner Probezeit einen Unfall verschulde?

Dies hängt davon ab, welchen Verkehrsverstoß Sie begangen haben, der zu dem Unfall führte. Hier müssen Sie mit den entsprechenden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen und ggf. mit Probezeitmaßnahmen.

O Schreck, es hat gekracht!

Unfall selbst verursacht? Sichern Sie zuerst die Unfallstelle.
Unfall selbst verursacht? Sichern Sie zuerst die Unfallstelle.

Menschen, die einen Unfall verursachen, sind zunächst immer erst einmal geschockt. Nachdem sich der erste Schock gelegt hat und sichergestellt wurde, dass keine ernsten Verletzungen vorliegen, gibt es schon den nächsten Schreck: Die Schäden am Auto!

Ein Unfall verursacht fast immer Kosten, weil das Kfz dabei selten unbeschädigt bleibt. Die Frage ist jedoch: Wer kommt für den Schaden auf? Ist der Unfall selbst verschuldet, übernimmt die Versicherung unter Umständen nur einen Teil der Kosten.

Wann zahlt die Versicherung und wie viel? Wie verhalten Sie sich bei einem Unfall? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.

Inhalt

  • Wichtiges zum selbstverschuldeten Unfall
  • O Schreck, es hat gekracht!
  • Zahlt die Versicherung bei Eigenverschulden des Unfalls?
    • Vollkasko bei selbst verschuldetem Unfall
      • Hochstufung nach einem Unfall
    • Was zahlt die Teilkasko bei selbstverschuldetem Unfall?
    • Zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden?
  • Selbstverschuldeter Unfall in der Probezeit
    • Konsequenzen beim Unfall in der Probezeit
    • Zahlt die Versicherung bei einem Unfall in der Probezeit?
  • Unfall selbst verschuldet? So müssen Sie sich verhalten

Zahlt die Versicherung bei Eigenverschulden des Unfalls?

Selbstverschuldeter Unfall: Melden Sie den Unfall zuerst der Versicherung.
Selbstverschuldeter Unfall: Melden Sie den Unfall zuerst der Versicherung.

Autofahrer mit Vollkasko-Schutz sorgen sich in der Regel nicht so schnell. Schließlich ist durch eine Vollkasko-Versicherung alles abgedeckt. Oder? Was ist, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, zahlt die Vollkasko trotzdem? Grundsätzlich ja. Allerdings müssen Sie mit einer Selbstbeteiligung rechnen, wenn Sie den Autounfall selbst verschuldet haben. Ein selbstverschuldeter Unfall wirkt sich hier auch auf die Höhe der Beiträge aus.

Bei Teilkasko sieht das schon anders aus. Sie übernimmt, wie der Name schon sagt, nur einen Teil des Schadens. Bei Eigenverschulden, ähnlich wie bei der Haftpflichtversicherung, wird bei Teilkasko in der Regel nur der Schaden am anderen Auto, nicht der an Ihrem eigenen Wagen gezahlt.

Sowohl bei Teil- als auch bei Vollkasko handelt es sich um einen freiwilligen Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung dagegen ist in Deutschland Pflicht.

Vollkasko bei selbst verschuldetem Unfall

Selbstverschuldeter Unfall: Bei Vollkasko wird der ganze Schaden übernommen.
Selbstverschuldeter Unfall: Bei Vollkasko wird der ganze Schaden übernommen.

Ein selbstverschuldeter Unfall ist durch Vollkasko abgesichert. Ein Unfall, der selbst verschuldet wurde, wird daher auch von der Vollkasko-Versicherung gezahlt. Die Kosten für Schäden am eigenen und am Auto des Unfallopfers werden dann übernommen.

Trotzdem ist ein selbstverschuldeter Unfall auch bei Vollkasko mit Kosten verbunden. Als Unfallverursacher müssen Sie mit einer Kostenbeteiligung rechnen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherer. Es kann außerdem sein, dass Sie in Vorleistung gehen müssen und die Kosten nachträglich von der Versicherung erstattet werden. Dafür kann die Versicherung einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt anfordern.

Hochstufung nach einem Unfall

In der Regel werden Sie mit jedem Unfall oder Schaden in der Versicherung hochgestuft. Das bedeutet, die Beiträge für die Versicherung können steigen, weil Sie mit jedem Unfall ein höheres Risiko für die Versicherung darstellen. Die Hochstufung ist je nach Versicherung anders. Kleinere Schäden wirken sich weniger auf die Beiträge aus als größere Unfälle. Allerdings kann auch bei kleinen Vorkommnissen eine Hochstufung erfolgen, wenn sich diese innerhalb eines Kalenderjahres häufen.

Wurde der Unfall durch Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursacht, kommt keine Versicherung für die Schäden auf. Dies ist beispielsweise bei Alkohol am Steuer der Fall.

Was zahlt die Teilkasko bei selbstverschuldetem Unfall?

Teilkasko: Wurde der Unfall selbst verschuldet, zahlt die Versicherung nicht den eigenen Schaden.
Teilkasko: Wurde der Unfall selbst verschuldet, zahlt die Versicherung nicht den eigenen Schaden.

Durch Teilkasko ist ein selbstverschuldeter Unfall in der Regel nicht abgesichert. Die Teilkasko übernimmt bei einem Unfall mit Eigenverschulden nur die Schäden am Fahrzeug des Unfallopfers, nicht des Unfallverursachers.

Ein Teilkasko-Schutz deckt nur dann die Schäden, wenn sie von einer fremden Person oder durch andere Einflüsse verursacht wurden. Bei einem Unfall durch Fremdverschulden, einem Unfall durch Tiere (Wildunfall) oder durch Umwelteinflüsse wird nicht von einem Selbstverschulden ausgegangen. Entstehen hier Kosten, werden diese von der Teilkasko-Versicherung übernommen.

Bei einem Wildunfall wird nicht davon ausgegangen, dass es ein selbstverschuldeter Unfall war. Der Teilkasko-Schutz deckt hier in der Regel die Kosten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen ein Reh vor das Auto läuft.

Zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden?

Ein selbstverschuldeter Unfall in der Probezeit zieht meist eine Verlängerung nach sich.
Ein selbstverschuldeter Unfall in der Probezeit zieht meist eine Verlängerung nach sich.

Wie sieht es mit der Haftpflichtversicherung aus? Zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden eines Unfalls? Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, das ist in Deutschland und der EU Pflicht. Die Haftpflichtversicherung hat den Sinn, unschuldige Beteiligte eines Unfalls zu schützen. Im Falle eines Unfalls kommt diese dann für die Schäden des Unfallopfers auf. Den Schaden am eigenen Wagen zahlt sie nicht, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben.

Selbstverschuldeter Unfall in der Probezeit

Was passiert, wenn man einen Unfall verursacht, solange man noch in der Probezeit ist? Es heißt deshalb Probezeit, weil sich Fahranfänger in dieser Zeit im Straßenverkehr noch bewähren müssen. Verstöße und Unfälle werden deshalb besonders streng geahndet. Es wird zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden.

A-Verstoß in der Probezeit

VergehenMaßnahmen
1. A-Verstoß Probezeit­verlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbau­seminar
A-Verstoß in der Probezeit­verlängerungVerwarnung & Empfehlung eines verkehrs­psychologischen Beratungs­gespräches
Weiterer A-Verstoß in der Probezeit­verlängerungFührerschein­entzug

B-Verstoß in der Probezeit

VergehenMaßnahmen
1. B-Verstoß-
2. B-VerstoßProbezeit­verlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße in der Probezeit­verlängerungVerwarnung & Empfehlung eines verkehrs­psychologischen Beratungsgespräches
Weitere zwei B-Verstöße in der Probezeit­verlängerungFührerschein­entzug

Konsequenzen beim Unfall in der Probezeit

Selbstverschuldeter Unfall: Für Fahranfänger in der Probezeit ist das Gesetz besonders streng.
Selbstverschuldeter Unfall: Für Fahranfänger in der Probezeit ist das Gesetz besonders streng.

Die Konsequenzen für solche Vorfälle in der Probezeit richten sich danach, ob es sich um einen A-Verstoß (schwerwiegende Vergehen) oder einen B-Verstoß (weniger schwerwiegende Vergehen) handelt. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einem Bußgeld geahndet und auch die Probezeit kann sich bei solchen Verstößen verlängern. Die Höhe des Bußgelds kann dem Bußgeldkatalog entnommen werden.

Bei einem Unfall mit Personenschaden kann dann, neben dem Verlust des Führerscheins, sogar eine Strafanzeige wegen Körperverletzung oder Tötung drohen. Unter Umständen können Behörden hier auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall in der Probezeit?

Zahlt die Kfz-Versicherung auch bei einem Unfall mit Selbstverschulden, wenn der Fahrer noch in der Probezeit ist? Wie bei anderen Unfällen kommt es bei einem Unfall in der Probezeit auf den Versicherungsschutz an. Haben Sie den Autounfall selbst verschuldet, kommen Teilkasko und Haftpflichtversicherung nur für den Schaden beim Unfallopfer auf. Grundsätzlich sind die Versicherungsbeiträge für Fahranfänger höher, weil von einem höheren Risiko ausgegangen wird. Zusätzlich müssen Fahranfänger bei einem Unfall in der Probezeit mit weiteren Konsequenzen rechnen, wie die Verlängerung der Probezeit oder einer Nachschulung.

Bei kleineren Schäden lohnt es sich langfristig unter Umständen, die Kosten selbst zu tragen, um die eigene Schadenfreiheitsklasse zu bewahren und eine frühe Hochstufung in der Versicherung zu vermeiden.

Unfall selbst verschuldet? So müssen Sie sich verhalten

Selbstverschuldeter Unfall: Leisten Sie zuerst Erste Hilfe bei Verletzten.
Selbstverschuldeter Unfall: Leisten Sie zuerst Erste Hilfe bei Verletzten.

„Ich habe einen Unfall verursacht, wie muss ich mich verhalten?“ So nüchtern denken Menschen, die gerade einen Unfall erlebt haben, selten. Deshalb ist es wichtig, sich zunächst selbst zu beruhigen und sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Es gibt Dinge, die Sie beachten müssen, wenn ein Autounfall verursacht wurde. Was zu tun ist, haben wir für Sie zusammengefasst.

  1. Unfallstelle absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage an, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. So verringern Sie das Risiko, dass weitere Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt werden. Entfernen Sie, wenn möglich, auch die Fahrzeuge von der Fahrbahn.
  2. Verletzten helfen: Sind Personen verletzt, müssen Sie Erste Hilfe leisten. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, machen Sie sich strafbar.
  3. Notruf wählen: Schildern Sie die Unfallsituation knapp und präzise, legen Sie nicht auf, sondern warten Sie auf Rückfragen und Anweisungen. Ist niemand verletzt worden, ist es nicht nötig, den Notruf zu wählen. Auch die Polizei muss in der Regel nur hinzugerufen werden, wenn die Verkehrslage durch den Unfall behindert wurde und die Schuldfrage geklärt werden muss.
  4. Unfallbericht aufnehmen: Tauschen Sie mit allen in den Unfall involvierten Verkehrsteilnehmern Personen- und Versicherungsdaten aus. Fertigen Sie eine Unfallskizze an und machen Sie Fotos von den entstandenen Schäden, am eigenen und allen anderen Fahrzeugen.
  5. Versicherung informieren: Melden Sie den Unfall so bald wie möglich (innerhalb einer Woche) Ihrer Versicherung.
Kommen Sie nach einem Unfall erst zur Ruhe und machen Sie keine übereilten Aussagen. Oft lassen sich Autofahrer durch den Schreck schnell dazu hinreißen, ein Eigenverschulden zuzugeben. Auch wenn Sie sich eines Selbstverschuldens bewusst sind, raten Fachleute davon ab, vor Ort ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.

Bildnachweise: fotolia/Dan Race, fotolia/Kzenon, fotolia/Daisy Daisy,
fotolia/vulcanus, fotolia/Andrey Popov, fotolia/phanuwatnandee, fotolia/chalabala, iStock/innovatedcaptures, iStock/Vladstudioraw.

Weitere Ratgeber

  • Bei einem Unfall ist das richtige Verhalten ausschlaggebend
  • Führerscheinentzug nach einem Unfall: Wann ist damit zu rechnen?
  • Unfall in der Probezeit: Was passiert mit meinem Führerschein?
  • Führerschein auf Probe: Drohen beim Unfall mit Blechschaden Probezeitmaßnahmen?
  • Ein Fahrverbot aufteilen oder zusammenlegen – unmöglich?
  • Fahrverbot wegen Härtefall abmindern – geht das?
  • Fahrverbot verschieben – geht das?
  • Bußgeldbescheid verloren – diese Möglichkeiten gibt es
  • Rechtskraft – Wann ein Urteil bindend wird
  • Fahrerermittlung – Wie geht die Behörde vor?

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Kommentare

  1. Christine meint

    5. Januar 2023 at 18:59

    Ich bin gerade in der Probezeit. Einen Unfall habe ich zum Glück noch nie gebaut. Ich muss mich mal im Zusammenhang, falls was passieren sollte, zu meinem Versicherungsschutz informieren.

    Antworten
  2. Ada meint

    28. Oktober 2022 at 13:16

    Ja, sehr gut erklärt. Ich denke, es ist klar geschrieben. Dieser Artikel zum selbstverschuldeten Unfall sollte von jedem gelesen werden.

    Antworten
  3. Ursula meint

    10. Juni 2021 at 10:25

    Ich bin beim einparken meines Fahrzeugs an einem Baum an der rechten Seite geratscht und habe dort einen Schaden an meinem Auto verursacht. Bin ich mit meiner Vollkaskoversicherung entsprechend versichert und wem melde ich den Schaden außer natürlich meiner Versicherung?

    Antworten
  4. Ursula meint

    28. November 2019 at 13:24

    Mein Sohn hat mit dem Motorrad einen Unfall verursacht, ist kollidiert mit einem Telefonmasten. Dabei ist der von seinem Freund geliehene Helm mit GoPro Kamera kaputtgegangen. Seine KFZ Versicherung lehnt die Begleichung der Schadenersatzansprüche ab. Kann da jemand helfen? Danke

    Antworten
  5. W. meint

    22. Februar 2019 at 12:07

    Bin mit meinem Opel Vivaro an einen Zaun gefahren,der Wagen ist Vollkasko versichert.Vorn die Stoßstange beschädigt und verzogen.Was zahlt die Versicherung?
    Viele Grüße
    W.

    Antworten
  6. Emma meint

    27. Dezember 2018 at 13:10

    Ich dachte immer, dass der selbstverursachte Schaden am Auto von demjenigen zu beseitigen ist, der ihn verursacht hat. Ich kann mir vorstellen, dass die Versicherungsbeiträge bei einem Schadengutachten steigen, wenn man selbst Verursacher ist. Mir läuft auf der Landstraße oft Wild vor die Scheibe, gilt das dann auch als selbst verursacht?

    Antworten
  7. Franzi H. meint

    4. Dezember 2018 at 11:03

    Danke für die Tipps, was man tun sollte im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls. Meine Cousine musste ihr Auto wegen einem Unfallschaden auch in die Werkstatt bringen. Doch es war nicht klar, ob es selbstverschuldet war oder nicht. Ihre Versicherung hat trotzdem alles bezahlt.

    Antworten
  8. Roberto meint

    31. Juli 2018 at 22:59

    Was kann mir passieren weil ich habe einen Autounfall verursacht wo ich einen Totalschaden hatte und der andere war nicht so schlimm aber leicht verletzt wahrscheinlich leichte Prellungen weil ich habe den wagen nicht kommen sehen und er hatte Vorfahrt

    Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Infos zur Fahreignung

  • Fahreignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahrtauglichkeits­untersuchung
  • Führerscheinentzug
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • MPU-Ratgeber
  • Nachschulung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Verkehrsmedizin

Anzeige

E-Book: Erfolgreich durch die MPU

Infos zu Führerschein & Fahrerlaubnis

  • Führerschein­klassen
  • Ausländischer Führerschein
  • EU-Führerschein
  • Fahrschule
  • Führerschein beantragen
  • Führerschein bestehen
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein umtauschen
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Mindestalter für den Führerschein
  • Mobil mit Behinderung
  • Probezeit
  • Fahren ohne Führerschein

Infos über Sanktionen

  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Erzwingungshaft
  • Fahrtenbuch
  • Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Verwarnungsgeld
  • Blitzer-Strafen
  • Wiederholungstäter im Straßenverkehr

Infos über …

  • Anhörungsbogen
  • Autodiebstahl
  • Bußgeldverfahren
  • Elektrokleinstfahrzeuge (EKF)
  • E-Scooter
  • Fahren ohne Brille
  • Rettungsgasse
  • Zeugenfragebogen
  • Bußgeldkatalog – neu & aktuell

Führerscheinfix auf Facebook

fuehrerscheinfix.de auf Facebook Folgen Sie fuehrerscheinfix.de auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2015-2025 fuehrerscheinfix.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Über uns | Magazin | Haftungsausschluss