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  • Verjährungsfristen

Verjährungsfristen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

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Das Wichtigste zu den Verjährungsfristen

Welche Verjährungsfristen gelten in Deutschland bei Straftaten?

Grundsätzlich müssen bezüglich der Verjährungsfristen zwei unterschiedliche Begriffe unterschieden werden. Es gibt nämlich eine Verfolgungs- sowie eine Vollstreckungsverjährung. Wie hoch diese jeweils ausfallen, bemisst sich im Strafrecht anhand des höchsten Strafmaßes, welche für die jeweilige Straftat ausgesprochen werden kann. Hier finden Sie für die genannten Verjährungsfristen eine Übersicht.

Welche Verjährungsfrist gilt beim Bußgeld?

Auch die Verjährungsfrist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu einem Bußgeldbescheid führt, ist unterschiedlich, wenn es um die Vollstreckungs- und die Verfolgungsverjährung geht. Hier finden Sie eine Übersicht der Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten.

Was passiert nach Ablauf der Verjährungsfristen?

Ist die Verfolgungsverjährung eingetreten, kann der Beschuldigte einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat nicht mehr dafür belangt werden. Allerdings gibt es unterschiedliche Ereignisse, zum Beispiel die Zustellung von einem Anhörungsbogen, welche die Verjährungsfrist unterbrechen können.

Muss ich trotz abgelaufener Verjährungsfrist gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Auch wenn die Verfolgungsverjährung für die Ordnungswidrigkeit bereits eingetreten ist, müssen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Andernfalls werden die Sanktionen rechtskräftig.

Der Rechtsfrieden soll sichergestellt werden

Inhalt

  • Das Wichtigste zu den Verjährungsfristen
  • Der Rechtsfrieden soll sichergestellt werden
  • Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit
    • Verjährungsfrist abgelaufen: Müssen Sie Einspruch einlegen?
  • Gesetzliche Verjährungsfrist bei Straftaten
    • Wie unterscheiden sich die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung?
Wann tritt die Frist für eine Verjährung im Verkehrsrecht ein?
Wann tritt die Frist für eine Verjährung im Verkehrsrecht ein?

Die Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist in Deutschland durch unterschiedliche Gesetze geregelt. Wer sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr hält, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Straftaten werden nach dem Strafrecht geahndet. In beiden Fällen gibt es allerdings Verjährungsfristen, die sicherstellen sollen, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden herrscht. Die Regelmissachtungen können nach Ablauf der Frist nicht mehr geahndet werden.

Doch lässt sich die allgemeine Verjährungsfrist eigentlich berechnen? Welche Verjährungsfristen gelten konkret für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Weitere Ratgeber zu den Verjährungsfristen

➥ Verfolgungsverjährung
➥ Vollstreckungsverjährung

Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeiten werden in Deutschland nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht in aller Regel mit einer Geldbuße sanktioniert. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der begangenen Regelmissachtung ab.

Allerdings können auch diese Verstöße nicht über einen unendlichen Zeitraum geahndet werden. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie lange die Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung jeweils angesetzt werden:

Höchstmögliche Geldbuße in EuroVerjährungsfristen
Verfolgungsverjährung
(Verkehrsordnungswidrigkeiten)(3 Monate)
1.000 6 Monate
1.001-2.5001 Jahr
2.501-15.0002 Jahre
Mehr als 15.0003 Jahre
Vollstreckungsverjährung
bis 1.0003 Jahre
mehr als 1.0005 Jahre

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, sind die Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten mit einer Besonderheit versehen. Verjähren diese üblicherweise frühestens nach sechs Monaten, tritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten schon nach drei Monaten die Verjährung ein.

Diese Regelung ist in § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Wichtig: Die Verjährungsfristen können unterbrochen werden. Bei einem Bußgeldverfahren ruht die Verfolgungsverjährung zum Beispiel, wenn dem Fahrer ein Anhörungsbogen zugestellt wird. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung laufen die drei Monate der Verjährungsfrist dann von neuem.

Verjährungsfrist abgelaufen: Müssen Sie Einspruch einlegen?

Auch bei abgelaufener Verjährungsfrist müssen Sie Einspruch einlegen.
Auch bei abgelaufener Verjährungsfrist müssen Sie Einspruch einlegen.

Aber wie verhält es sich eigentlich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, obwohl die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist? Wird dieser dann automatisch ungültig und Sie können das Schreiben der Bußgeldstelle ignorieren?

Nein. Auch wenn die Verjährungsfristen in diesem Fall nicht eingehalten worden sind, müssen Sie einen schriftlichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Tun Sie dies nicht, werden die Sanktionen rechtskräftig. Das bedeutet, dass Sie trotz eigentlicher Verjährung das Bußgeld bezahlen müssen.

Achten Sie darauf, den Einspruch rechtszeitig abzuschicken. Sie haben nämlich ab dem Erhalt des Bußgeldbescheids nur zwei Wochen Zeit. Als Begründung können Sie in dem Einspruchsschreiben angeben, dass die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist.

Gesetzliche Verjährungsfrist bei Straftaten

Auch bei der Verfolgung von Straftaten tritt Verjährung ein. § 78 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) liefert für die Dauer der Verjährungsfrist eine Definition:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Es zeigt sich also, dass die Dauer der Frist maßgeblich von dem Höchststrafmaß für die jeweilige Tat abhängt. Nachfolgend haben wir die jeweiligen Bewährungsfristen als Tabelle für Sie zusammengefasst:

Höchstes StrafmaßVerjährungsfristen in Jahren
Verfolgungsverjährung
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr3
Freiheitsstrafe zwischen 1-5 Jahren5
Freiheitsstrafe zwischen 5-10 Jahren10
Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren20
Lebenslange Freiheitsstrafe30
Mordverjährt niemals
Vollstreckungsverjährung
Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen3
Freiheits­strafe bis zu 1 Jahr oder Geld­strafe bis zu 30 Tages­sätzen5
Freiheitsstrafe zwischen 1-5 Jahren10
Freiheitsstrafe zwischen 5-10 Jahren20
Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren25

Abschließend wollen wir Ihnen anhand von zwei Beispielen noch einmal die Verjährungsfristen im Strafrecht verdeutlichen:

  • Verjährungsfrist bei einem Betrug: Für einen einfachen Betrug, bei welchem kein besonders schwerer Fall festgestellt wird, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.
  • Verjährungsfrist bei einem Diebstahl: Auch für Diebstahl beträgt das höchste Strafmaß eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Daher beträgt auch hier die Verfolgungsverjährung fünf Jahre.

Wie unterscheiden sich die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung?

Im Verlaufe dieses Ratgebers über Verjährungsfristen sind immer wieder die beiden unterschiedlichen Formen der Verjährung zur Sprache gekommen. Diese wollen wir nun einmal etwas näher erläutern:

  • Verfolgungsverjährung: Diese Frist legt fest, wie lange die Behörden Zeit haben, eine Tat zu verfolgen und ggf. zu ahnden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Bußgeldbescheid erlassen oder eine Anklage wegen einer Straftat erhoben wird.
  • Vollstreckungsverjährung: Diese beginnt, sofern die Sanktionen in Kraft getreten sind. Denn auch für die Vollstreckung haben die Behörden nicht ewig Zeit. Läuft diese Frist ab, können die eigentlich rechtskräftigen Sanktionen nicht mehr vollstreckt werden.

Weitere Ratgeber

  • Beleidigung im Straßenverkehr: Wie wird das sanktioniert?
  • Was ist eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
  • Das Knöllchen für geringfügige Ordnungswidrigkeiten
  • Per Ordnungswidrigkeit zum Bußgeld: Definition, Anwendungsbereich und Verjährungsfristen
  • Verwarnungsgeld für Ordnungswidrigkeiten: OWiG § 56
  • Rechtskraft – Wann ein Urteil bindend wird
  • Sehtest für den Führerschein: Der richtige Durchblick im Straßenverkehr
  • Vorfahrt beachten im Straßenverkehr
  • Ab wann droht ein Fahrverbot bei einem Regelverstoß im Straßenverkehr?
  • Wird ein Auffahrunfall mit Bußgeld sanktioniert?

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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