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  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wann ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich?

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Das Wichtigste zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Was bedeutet „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“?

Bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird die bereits abgelaufene Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid quasi „zurückgedreht“. Dies ermöglicht es dem Betroffenen, trotz Fristversäumnis noch einen Einspruch einzulegen.

Wann ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich?

Dafür müssen Sie gute Gründe nennen, warum Sie die eigentliche Einspruchsfrist nicht einhalten konnten. Welche Gründe üblicherweise akzeptiert werden, finden Sie hier.

Wie muss der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aussehen?

Sie können für die Beantragung unser kostenloses Musters nutzen.

Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist

Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Bußgeldverfahren ist § 52 OWiG relevant.
Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Bußgeldverfahren ist § 52 OWiG relevant.

Was ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und was soll diese bezwecken? Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dann erforderlich, wenn eine bestimmte Frist in einem gerichtlichen Verfahren unverschuldet versäumt wurde.

Das heißt, auch im Bußgeldverfahren ist es möglich, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erwirken, wenn ohne eigenes Verschulden wichtige Fristen versäumt wurden.

Welche Gründe sprechen für einen Wiedereinsetzungsantrag in einem laufenden Bußgeldverfahren? Ein Muster hierfür, sowie weitere Informationen zum Thema Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, finden Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist
  • Was ist mit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemeint?
    • Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 52 OWiG
  • Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Muster

Was ist mit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemeint?

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt es auch im Bußgeldverfahren.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt es auch im Bußgeldverfahren.

Wann ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt nötig? Wenn gegen einen Verkehrssünder ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das heißt, ihm ein Bußgeldbescheid zugesandt wurde, hat der Betroffene normalerweise eine Einspruchsfirst von zwei Wochen.

Angenommen die betroffene Person befindet sich allerdings gerade auf einer längeren Dienstreise und findet den Bußgeldbescheid erst nach ihrer Rückkehr im Briefkasten. Er kann nun trotzdem noch bei der Behörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Allerdings muss er hierfür die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Nachdem das Hindernis des ursprünglichen Fristversäumnisses wegfällt, haben Sie eine Woche Zeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der entsprechenden Behörde zu stellen. Bei einer Reise ist der Fristbeginn beispielsweise der Tag der Rückkehr.

Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist eine attestierte Krankheit.
Ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist eine attestierte Krankheit.

Welche Gründe sprechen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? Die häufigsten Gründe sind folgende:

  • falsche Rechtsmittelbelehrung
  • lange Urlaubsabwesenheit
  • Krankheit des Betroffenen
  • Geschäfts- oder Dienstreise
  • Verschulden Dritter (z.B. Rechtsanwalt)
  • Unvorhersehbare Verzögerung bei der Postbeförderung (z.B. verzögerte Brieflaufzeiten)

Um eine Einsetzung in den vorigen Stand erwirken zu können, muss die Begründung aber auch glaubhaft gemacht werden. Das heißt, der Verfahrensbeteiligte muss zeigen, dass das Fristversäumnis in dem Verfahren nicht selbst verschuldet war.

Sie können für die Glaubhaftmachung ein ärztliches Attest, eine Hotelrechnungen oder andere Quittungen vorlegen. Auch eine eidesstattliche Erklärung von einem Zeugen kann Ihre Begründung untermauern.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 52 OWiG

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nötig, wenn unverschuldet eine Frist versäumt wurde.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nötig, wenn unverschuldet eine Frist versäumt wurde.

Der Wiedereinsetzungsantrag für gerichtliche Verfahren ist unterschiedlich geregelt ist. Möglich ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im …

  • Verwaltungsrecht bzw. Verwaltungsprozess (gemäß § 32 VwVfG, § 60 VwGO)
  • Zivilprozess (gemäß §§ 233 ZPO ff)
  • Strafprozess (gemäß §§ 44-47 StPO)
  • Sozialgerichtsbarkeit (gemäß § 67 SGG)
  • Finanzgerichtsbarkeit (gemäß § 56 FGO)
  • Verfahren vor dem Bundespatentgericht (gemäß § 123 PatG)

Es kann hier zu Abweichungen hinsichtlich der Fristen und der Begründung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommen. Beispielsweise kann nur im Zivilprozess gemäß § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden vom Anwalt dem Verfahrensbeteiligten zugerechnet werden. Bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafprozess hingegen ist dies nicht der Fall.

Im Bußgeldverfahren beruht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf § 52 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Hier heißt es in Absatz 1:

Für den befristeten Rechtsbehelf gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde gelten die §§ 44, 45, 46 Abs. 2 und 3 und § 47 der Strafprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt. (§ 52 Abs. 1 OWiG)

Demnach sind bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Bußgeldverfahren die Bestimmungen in der Strafprozessordnung relevant.

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Muster

 Antrag auf Wiedereinsetzung Muster

Sie wissen nicht, wie ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Bußgeldbescheid aussieht? Ein Muster für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. den Antrag, haben wir hier für Sie kostenlos bereitgestellt.

Hier können Sie dieses Muster für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als PDF oder DOC herunterladen:

Antrag auf Wiedereinsetzung (.DOC)
Antrag auf Wiedereinsetzung (.PDF)

Bildnachweise: fotolia/Peter Maszlen, fotolia/rcfotostock, iStock/endopack, iStock/Nastco

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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