Bußgeldrechner für Tempoverstöße
Das Wichtigste zur Frage: „Wo darf geblitzt werden?“
In welchem Abstand zu einem Orts- oder Geschwindigkeitszeichen geblitzt werden darf, ist in den Verwaltungsrichtlinien der einzelnen Bundesländer geregelt. Genaueres hier.
Grundsätzlich gilt: Wo Geschwindigkeitsbegrenzungen existieren, darf geblitzt werden – auch in 30er Zonen. Allerdings gibt es Regelungen zu den Abständen zwischen Blitzern und Verkehrszeichen, die vom Bundesland abhängig sind. Weitere Informationen hier.
Blitzer dürfen nur von der Polizei oder anderen dazu befugten Behörden aufgestellt werden. Alle wichtigen Informationen finden Sie an dieser Stelle.
Inhalt
Erlaubte Standorte für Blitzer
Löst ein Blitzer aus, wird ein Bußgeld fällig. Bevor bezahlt wird, wollen viele Verkehrsteilnehmer zunächst prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt. Dabei lautet eine zentrale Frage: Wo darf geblitzt werden?
Im Gegensatz zum immer noch weit verbreiteten Volksglauben, dürfen Blitzer bei jedem Wetter in jeder Kurve und in jedem Tunnel betrieben werden. Solange die Geschwindigkeitskontrolle professionell und vorschriftsmäßig durchgeführt wurde, gilt der Leitsatz:
Wo Autos fahren, darf auch geblitzt werden.
Einzig bei Geschwindigkeitszeichen und Ortsschildern kann es Ausnahmen geben. Die einzelnen Bundesländer haben ihre eigenen, manchmal nicht öffentlich zugänglichen Verwaltungsrichtlinien. Sie geben an, in welchem Abstand zu den für Tempolimits relevanten Schildern Radarfallen aufgebaut werden dürfen.
Wo darf geblitzt werden? Alles im Video!
Wo darf nicht geblitzt werden?
Grundsätzlich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung direkt ab dem jeweiligen Verkehrszeichen. Beim Blitzen folgen die Bundesländern jedoch ihren eigenen internen Verwaltungsrichtlinien. In ihnen können Bestimmungen zu einem Mindestabstand zwischen einer Radarfalle und einem Geschwindigkeits- oder Ortsschild aufgeführt sein.
Die folgende Tabelle liefert Ihnen einen Überblick über die existierenden Regelungen:
| Bundesland | Mindestabstand |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 150 m |
| Bayern | 200 m |
| Berlin | 75 m vor und nach Verkehrsschildern, 150 m vor/ nach Ortsschildern |
| Brandenburg | 150 m |
| Bremen | 150 m |
| Hamburg | kein Mindestabstand vorgegeben |
| Hessen | 100 m |
| Mecklenburg-Vorpommern | 100 m, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 250 m |
| Niedersachsen | 150 m |
| Nordrhein-Westfalen | kein Mindestabstand vorgegeben |
| Rheinland-Pfalz | 100 m |
| Saarland | kein Mindestabstand vorgegeben |
| Sachsen | 150 m |
| Sachsen-Anhalt | 100 m |
| Schleswig-Holstein | 150 m |
| Thüringen | 200 m |
Sollten Sie geblitzt worden sein und den Verdacht haben, dass der Blitzer zu nah am Orts- oder Geschwindigkeitszeichen aufgestellt wurde, können Sie einen Einspruch einlegen. In diesem Fall empfiehlt es sich außerdem, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser verfügt über die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen. Außerdem ist es ihm möglich Akteneinsicht zu beantragen. Der Anwalt kann nämlich leichter als Sie Zugang zu unter Verschluss gehaltenen Dienstvorschriften oder Verwaltungsrichtlinien zum Thema „Wo darf geblitzt werden?“ bekommen.
Ein zu geringer Abstand zum jeweiligen Schild kann dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid für ungültig erklärt oder die Blitzer-Strafe gelindert wird. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Chancen dafür geringer sind, wenn die Geschwindigkeit in mehreren Stufen abgesenkt wird.
Wenn ein Tempolimit von 120 km/h gilt, es zuerst auf 100 km/h und direkt im Anschluss auf 80 km/h und dann auf 60 km/h reduziert wird, kann das Gericht argumentieren, dass Sie genug Zeit und genug Vorwarnung zur Drosselung Ihrer Geschwindigkeit erhielten. Dementsprechend wäre ein Blitzen innerhalb des Mindestabstandes zum 60 km/h Schild zulässig.
Weitere Ausnahmen stellen Gefahrenstellen, wie Straßeneinmündungen oder Gebiete mit Unfallhäufungen, dar. Auch an Altersheimen, Schulen oder Kindergärten müssen die Mindestabstände nicht eingehalten werden.
Übrigens: Bayern schreibt neben einem Mindestabstand zu Orts- oder Geschwindigkeitszeichen vor, dass Blitzer nicht künstlich getarnt werden dürfen. Natürliche Hindernisse wie Büsche sind hingegen legitim.
Wer darf blitzen?
Wo darf geblitzt werden? Der Gesetzgeber formuliert hier keine Einschränkung. Aber wer ist für die Radarfallen zuständig?
Eine Geschwindigkeitsmessung darf nur durch die Polizei oder andere zuständige Behörden durchgeführt werden. Das Ordnungsamt gehört in der Regel nicht dazu. Auch private Dienstleister sind nicht befugt, einen Blitzer zu betreiben. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main urteilte 2019, dass einzig dem Staat und dessen Akteuren die Geschwindigkeitskontrolle auf deutschen Straßen erlaubt sind. Begründet wurde dies mit der hoheitlichen Aufgabe der Bundesrepublik, den Verkehr zu überwachen und zu sichern. Diese Aufgabe sei nicht übertragbar.
Übrigens: Das OLG Frankfurt hat ebenfalls festgesellte, dass die kommunale Verkehrsüberwachung Angelegenheit des Bürgermeisters ist. Er fungiert in diesem Kontext nicht als Person der kommunalen Selbstverwaltung sondern als örtliche Polizeibehörde, die dem Innenministerium untersteht.
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