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Ein A-Verstoß hat Folgen für die Probezeit

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Das Wichtigste zum A-Verstoß

Was bedeutet A-Verstoß?

Ein A-Verstoß ist eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, welche von einem Fahranfänger in der Probezeit begangen wird.

Welche Ordnungswidrigkeiten stellen einen A-Verstoß dar?

Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Ordnungswidrigkeiten bei Führerscheinneulingen als A-Verstoß gewertet werden.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß?

Lesen Sie hier, welche Konsequenzen ein A-Verstoß in der Probezeit nach sich zieht.

Video: A- und B-Verstoß – Konsequenzen für Fahranfänger

Die wichtigsten Informationen zu A- und B-Verstößen in der Probezeit erfahren Sie hier im Video.
Die wichtigsten Informationen zu A- und B-Verstößen in der Probezeit erfahren Sie hier im Video.

Ein A-Verstoß zieht drastische Konsequenzen nach sich

Inhalt

  • Das Wichtigste zum A-Verstoß
  • Video: A- und B-Verstoß – Konsequenzen für Fahranfänger
  • Ein A-Verstoß zieht drastische Konsequenzen nach sich
  • Was ist als A-Verstoß zu werten?
    • Verkehrsstraftaten gelten auch als A-Verstoß
  • Diese Auswirkungen haben A-Verstöße auf den Führerschein und die Probezeit
  • Probezeitverlängerung: Erfolgt sie immer nach einem A-Verstoß? (Video)
Telefonieren am Steuer gilt als A-Verstoß in der Probezeit.
Telefonieren am Steuer gilt als A-Verstoß in der Probezeit.

Wer A sagt, muss auch B sagen, heißt es im Volksmund. Genauso gibt es neben dem A-Verstoß auch den B-Verstoß. Letzterer gehört zu der Kategorie der weniger schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Ein A-Verstoß dagegen gilt als schwerwiegend. Zu dieser Kategorie gehören Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Fahranfänger müssen sich nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis erst im Straßenverkehr bewähren. Kommt es zu einem A-Verstoß in der Probezeit, kann sich diese z. B. verlängern.

Welche weiteren Konsequenzen drohen, wenn sich ein Fahranfänger einen A-Verstoß zuschulden kommen lässt? Wir erklären Ihnen, was als A-Verstoß zu werten ist und welche negativen Auswirkungen diese auf den Führerschein und die Probezeit haben.

Was ist als A-Verstoß zu werten?

Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten erst ab mehr als 20 km/h als A-Verstöße.
Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten erst ab mehr als 20 km/h als A-Verstöße.

Welche Verkehrsordnungswidrigkeiten als A-Verstoß einzustufen sind, ist keineswegs Einzelfallentscheidungen überlassen. § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verweist auf Anlage 12.

Die Liste der Verkehrsordnungswidrigkeiten, die als A-Verstoß gelten, ist relativ lang. Die wichtigsten A-Verstöße möchten wir Ihnen vorstellen. Folgendes gilt beim Führerschein auf Probe als A-Verstoß:

  • Rechtsfahrgebot nicht eingehalten: Wer z. B. überholt wird und sich dabei nicht rechts hält, kann mit ca. 80 Euro und einem Punkt in Flensburg belangt werden.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h (Pkw) oder mehr als 15 km/h (Lkw): Sind Sie innerorts zu schnell gefahren, liegt das Bußgeld bei mindestens 115 Euro, außerorts bei 100 Euro.
  • Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h: Ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld ab 75 Euro erwarten Sie, wenn der Abstand zum Vordermann weniger als 5/10 des halben Tachowertes beträgt. Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h drohen mindestens 100 Euro Bußgeld.
  • Überholverstoß: Wer ein Überholverbot missachtet oder beim Überholtwerden nicht angemessen die Geschwindigkeit reduziert, begeht ebenfalls einen A-Verstoß. Dies wird mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch falsches Abbiegen, Wenden, Einfädeln oder Rückwärtsfahren: Werden Sie dabei erwischt, kann das zwischen 75 und 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg kosten.
  • Missachtung der Vorfahrt: Jeder Verstoß gegen die Vorfahrtsvorschriften (auch gegen die Rechts-vor-Links-Regelung) gilt als A-Verstoß. Mit Gefährdung drohen dann ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.
  • Handy am Steuer: Dieser A-Verstoß kostet Sie 100 Euro und Sie kassieren einen Punkt.
  • Ein Rotlichtverstoß gehört ebenso in die A-Kategorie. Das Bußgeld beginnt bei 90 Euro, zusätzlich ist mit einem Punkt zu rechnen.
  • Falsches Fahrverhalten an Zebrastreifen und Schulbussen
  • Haltezeichen der Polizei ignoriert/missachtet
  • Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Dieser A-Verstoß ist besonders schwer. Mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt kommt der Fahranfänger noch glimpflich davon. Im schlimmsten Fall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Haben Sie durch Ihre Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kam es sogar zum Unfall während der Probezeit, können die Bußgelder durchaus höher ausfallen. Weitere A-Verstöße sind im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachzulesen. Grundsätzlich sind auch Bußgelder und Punkte in der Probezeit möglich.

Verkehrsstraftaten gelten auch als A-Verstoß

Trunkenheit am Steuer ist auch ein A-Verstoß in der Probezeit.
Trunkenheit am Steuer ist auch ein A-Verstoß in der Probezeit.

Neben den als A-Verstoß einzuordnenden Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es noch eine Reihe von Verkehrsstraftaten, die in der Probezeit als A-Verstoß gewertet und entsprechend geahndet werden.

Nachfolgende A-Verstöße können – weil es sich um Straftaten handelt – auch direkt den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahrlässige Tötung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Trunkenheit im Verkehr (Drogen oder Alkohol am Steuer)
  • Unterlassene Hilfeleistung
Wissen Sie, was eine Probezeithemmung ist? Sollte der Führerschein während der Probezeit vorläufig entzogen, beschlagnahmt oder sichergestellt werden, dürfen Sie in dieser Zeit nicht Auto fahren und können sich deshalb im Straßenverkehr nicht erproben oder bewähren. Daher hemmen solche Maßnahmen die zweijährige Probezeit. Kurz gesagt: Die Zeit, in der Sie den Führerschein nicht haben, wird der Probezeit nicht zugerechnet.

Diese Auswirkungen haben A-Verstöße auf den Führerschein und die Probezeit

Wer in der Probezeit einen A-Verstoß begeht, muss mit einer Probezeitverlängerung rechnen.
Wer in der Probezeit einen A-Verstoß begeht, muss mit einer Probezeitverlängerung rechnen.

Nach dem ersten A-Verstoß wird die Probezeit verlängert und in der Regel schriftlich ein Aufbauseminar angeordnet. Beachten Sie dabei, dass Sie diese schriftliche Anordnung dem Kursleiter vorlegen müssen, damit dieser beurteilen kann, welches Aufbauseminar geeignet ist. Das liegt daran, dass z. B. bei Alkohol am Steuer ein besonderes Aufbauseminar erforderlich ist.

Zwei A-Verstöße in der Probezeit ziehen zusätzlich eine schriftliche Verwarnung nach sich. Das Gleiche gilt, wenn auf den ersten A-Verstoß zwei weitere B-Verstöße folgen. Dem Fahranfänger wird dann die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Wenn sich der Betroffene innerhalb von zwei Monaten einen weiteren A-Verstoß zuschulden kommen lässt, wird der Führerschein entzogen.

VergehenMaßnahmen
1. A-Verstoß Probezeit­verlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbau­seminar
A-Verstoß in der Probezeit­verlängerungVerwarnung & Empfehlung eines verkehrs­psychologischen Beratungs­gespräches
Weiterer A-Verstoß in der Probezeit­verlängerungFührerschein­entzug

Bildnachweise: fotolia.com/ ©fotofabrika, fotolia.com/ ©matteo, fotolia.com/ ©nemanjanovakovic, iStock.com/ ©val_th.

Probezeitverlängerung: Erfolgt sie immer nach einem A-Verstoß? (Video)

Droht mir eine Probezeitverlängerung? Unser Video klärt auf.
Droht mir eine Probezeitverlängerung? Unser Video klärt auf.

Weitere Ratgeber

  • B-Verstoß: Auswirkungen auf Führerschein und Probezeit
  • Probezeitverlängerung: Es kommt auf den Verstoß an
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Kommentare

  1. Max meint

    30. Mai 2024 at 17:55

    bin in der probezeit habe einen unfall ohne straftat mit unter 5-20km/h zu viel verursacht was passiert

    Antworten
  2. Christiane P. meint

    2. Februar 2024 at 20:44

    Ich habe letzte Jahr den Führerschein bestanden und es ist einfach so ich bin ortsfrend gewesen und vor allem ich merhne Citalopran 10 ng und habe ein Attest und das schlimmste ich habe mich verfahren und es hieß ich Alkerhol getrunken und war es was desgrinimierent vor allem hat jemand gehobt hinten und nd ich habe von meiner Therapeuten ein Attest und jetzt habe ich Angst wegen dem Führerschein

    Antworten
  3. Patrick meint

    5. Juni 2019 at 13:40

    Zweimal an einem Tag rote Ampel übersehen geblitzt worden was passiert bin noch in der Probezeit

    Antworten

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