Zum Inhalt springen
fuehrerscheinfix.de
  • Akteneinsicht
  • Anhörungsbogen
  • Ärztliches Gutachten
  • Verkehrsmedizin
  • Aufbauseminar
  • Ausländischer Führerschein
  • Autodiebstahl
  • Blitzer-Strafen
  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Bußgeldverfahren
  • Erzwingungshaft
  • EU-Führerschein
  • Fahrerermittlung
  • Fahreignung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchung
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahren ohne Brille
  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahrschule
  • Fahrverbot
  • Führerschein beantragen
  • Führerscheinentzug
  • Führerscheinklassen
  • Personenbeförderungsschein
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein-Mindestalter
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Ersatzführerschein
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Geldauflage
  • Internationaler Führerschein
  • MPU-Ratgeber
  • Mobil mit Behinderung
  • Behindertenfahrzeuge
  • Nachschulung
  • Probezeit
  • Punkte in Flensburg
  • Rechtskraft
  • Sehtest
  • Tattag
  • Unfall
  • Verkehrspsychologische Beratung
  • Zeugenfragebogen
  • Zeugnisverweigerungsrecht
fuehrerscheinfix.de Logo
  • fuehrerscheinfix.de
  • Magazin
  • Straftat
  • Beleidigung im Straßenverkehr

Beleidigung im Straßenverkehr: Wie wird das sanktioniert?

Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Beleidigung im Straßenverkehr: Mögliche Geldstrafe

Der nachfolgenden Tabelle können Sie Geldstrafen entnehmen, welche für eine Beleidigung im Straßenverkehr in verschiedenen Urteilen ausgesprochen wurden. Bedenken Sie, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt. Die Höhe der Strafe ist immer vom Einkommen des Täters abhängig. Daher kann es zu Abweichungen bei unterschiedlichen Urteilen kommen.

BeschreibungStrafe
"Bekloppter"250 €
"Leck mich doch!"300 €
"Du blödes Schwein"475 €
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!"500 €
"Was willst du, du Vogel?!"500 €
"Asozialer"550 €
Einen Polizisten duzen600 €
Einen Vogel zeigen750 €
Scheibenwischer-Geste1000 €
"Du Wichser"1000 €
Stinkefinger zeigen1400 €
"Idiot"1500 €
"Schlampe"1900 €
"Alte Sau"2500 €

Das Wichtigste zur Beleidigung im Straßenverkehr

Was ist eine Beleidigung im Straßenverkehr?

Zeigen Sie beispielsweise einem anderen den Stinkefinger im Straßenverkehr, handelt es sich um eine Beleidigung. Auch verbale Äußerungen, wie zum Beispiel „Schlampe“ oder „Hurensohn“, erfüllen den Tatbestand der Beleidigung.

Gibt es ein Bußgeld bei einer Beleidigung im Straßenverkehr?

Nein. Bei einer Beleidigung im Straßenverkehr handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Demnach wird kein Bußgeld ausgesprochen. Zeigen Sie beispielsweise jemandem den Mittelfinger im Straßenverkehr, müssen Sie mit einer Anzeige wegen der Beleidigung rechnen.

Wie fällt das Strafmaß für eine Beleidigung im Straßenverkehr aus?

Kommt es nach einer Beleidigung zur Anzeige, wird diese gemäß Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert. Unsere Tabelle zeigt Ihnen einige Beispiele für entsprechende Urteile. Wurde die Beleidigung wechselseitig begangen, kann der Richter beide Beteiligten freisprechen.

Im Straßenverkehr ist die Zündschnur häufig kurz

Inhalt

  • Beleidigung im Straßenverkehr: Mögliche Geldstrafe
  • Das Wichtigste zur Beleidigung im Straßenverkehr
  • Im Straßenverkehr ist die Zündschnur häufig kurz
    • Was gilt als Beleidigung im Straßenverkehr?
    • Welche Strafe droht für die Beleidigung im Straßenverkehr?
    • Droht auch eine Strafe bei gegenseitiger Beleidigung?
    • Wie können Sie eine Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen?
Ist eine Beleidigung im Straßenverkehr eine Straftat?
Ist eine Beleidigung im Straßenverkehr eine Straftat?

Im Straßenverkehr geht es mitunter hitzig und aggressiv zu. Viele Verkehrsteilnehmer stehen unter Zeitdruck. Wenn sie dann auch noch in einen Stau geraten oder ein anderer Verkehrsteilnehmer das Vorankommen erschwert, liegen die Nerven manchmal blank.

Dann kommt es manchmal zu einer Beleidigung im Straßenverkehr. Diese kann sowohl verbal als auch nonverbal erfolgen. Fühlt sich jemand persönlich angegriffen, kann er eine Anzeige wegen der Beleidigung im Straßenverkehr bei der Polizei stellen.

Doch gibt es auch einen Bußgeldkatalog für eine Beleidigung oder wie werden Beleidigungen im Straßenverkehr sanktioniert? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Was gilt als Beleidigung im Straßenverkehr?

Wie bereits erwähnt, ist nicht selten ein gewisses Aggressionspotenzial im Straßenverkehr zu erkennen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und reichen von privaten Problemen bis hin zu Zeitdruck.

Dennoch sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in entsprechenden Situationen im Griff haben. Sonst liegt nämlich schnell eine Beleidigung im Straßenverkehr vor. Diese kann unterschiedliche Formen annehmen.

Häufig kommt der Mittelfinger im Straßenverkehr zum Einsatz. Dabei handelt es sich ebenso um eine Beleidigung, wie das Benutzen von Schimpfwörtern. Einige Beispiele für solche Ausdrücke können Sie unserer Tabelle zu Beginn des Ratgebers entnehmen.

Gut zu wissen: Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es in Deutschland nicht. Es handelt sich dabei um eine „normale“ Beleidigung gemäß Strafgesetzbuch. Beleidigen Sie also einen Beamten, wird dies nicht härter sanktioniert als eine abwertende Geste gegenüber einem anderen Menschen.

Welche Strafe droht für die Beleidigung im Straßenverkehr?

Das Strafmaß für eine Beleidigung sieht eine Freiheits- oder Geldstrafe vor.
Das Strafmaß für eine Beleidigung sieht eine Freiheits- oder Geldstrafe vor.

Im Bußgeldkatalog werden Beleidigungen nicht betrachtet. Das bedeutet, dass Sie für eine Beleidigung im Straßenverkehr weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot erhalten.

Da drängt sich die Frage auf: „Ist eine Beleidigung eine Straftat?“ Es handelt sich bei der Beleidigung im Straßenverkehr tatsächlich um eine Straftat. Diese wird gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) folgedermaßen sanktioniert:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gerichtsurteile zeigen, dass im Falle einer Beleidigung im Straßenverkehr in aller Regel eine Geldstrafe ausgesprochen wird. Deren Höhe wird in jedem Urteil individuell festgelegt. Das liegt daran, dass sich eine Geldstrafe immer am Einkommen des Täters bemisst.

Der Richter legt im Rahmen der Hauptverhandlung fest, wie viele Tagessätze der Betroffene bezahlen muss. So kann es auch vorkommen, dass das Zeigen von einem Mittelfinger zu einer saftigen Geldstrafe führt.

Droht auch eine Strafe bei gegenseitiger Beleidigung?

Welche Strafe droht eigentlich, wenn die Situation eskaliert und sich zwei Verkehrsteilnehmer gegenseitig wüst beleidigen? In diesem Fall greift § 199 StGB. Dieser besagt:

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.

Der Richter kann also eine Straffreiheit für beide Beteiligten aussprechen.

Wichtig: Kommt es nach einer Beleidigung im Straßenverkehr zu Handgreiflichkeiten zwischen den Streitenden, kann auch eine Körperverletzung vorliegen. Diese wird dann gemäß Strafrecht mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.

Wie können Sie eine Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen?

Bei einer Anzeige wegen einer Beleidigung sind Zeugen von Vorteil.
Bei einer Anzeige wegen einer Beleidigung sind Zeugen von Vorteil.

In der Praxis ist es nicht selten so, dass eine Beleidigung im Straßenverkehr keine Konsequenzen nach sich zieht. Das liegt auch daran, dass es sich hierbei um ein Antragsdelikt handelt. Das bedeutet, dass die Polizei nur ermittelt, wenn ein solcher Antrag vorliegt.

Viele Betroffene, die beleidigt wurden, haben häufig keine Lust, sich diese Mühe zu machen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Chancen auf eine Verurteilung des Beleidigenden eher schlecht stehen.

Kann nämlich niemand den Vorfall bezeugen, steht häufig Aussage gegen Aussage. Daher ist es wichtig, dass Sie sich beim Opfer melden, wenn Sie eine Beleidigung im Straßenverkehr erleben. Dieses kann Sie dann als Zeugen benennen. Dadurch steigen die Chancen, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird, wesentlich an.

Weitere Ratgeber

  • Was ist eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
  • Sehtest für den Führerschein: Der richtige Durchblick im Straßenverkehr
  • Vorfahrt beachten im Straßenverkehr
  • Ab wann droht ein Fahrverbot bei einem Regelverstoß im Straßenverkehr?
  • Wird ein Auffahrunfall mit Bußgeld sanktioniert?
  • Wann Sie das Fahrverbot antreten müssen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs: Welche Strafe droht?
  • Bußgeldkatalog (BKat): Was gilt nach der Reform?
  • Wie viel Seitenabstand gilt beim Parken und Überholen?
  • Welche Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw und Motorräder auf Autobahnen?

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Infos zur Fahreignung

  • Fahreignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahrtauglichkeits­untersuchung
  • Führerscheinentzug
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • MPU-Ratgeber
  • Nachschulung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Verkehrsmedizin

Anzeige

E-Book: Erfolgreich durch die MPU

Infos zu Führerschein & Fahrerlaubnis

  • Führerschein­klassen
  • Ausländischer Führerschein
  • EU-Führerschein
  • Fahrschule
  • Führerschein beantragen
  • Führerschein bestehen
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein umtauschen
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Mindestalter für den Führerschein
  • Mobil mit Behinderung
  • Probezeit
  • Fahren ohne Führerschein

Infos über Sanktionen

  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Erzwingungshaft
  • Fahrtenbuch
  • Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Verwarnungsgeld
  • Blitzer-Strafen
  • Wiederholungstäter im Straßenverkehr

Infos über …

  • Anhörungsbogen
  • Autodiebstahl
  • Bußgeldverfahren
  • Elektrokleinstfahrzeuge (EKF)
  • E-Scooter
  • Fahren ohne Brille
  • Rettungsgasse
  • Zeugenfragebogen
  • Bußgeldkatalog – neu & aktuell

Führerscheinfix auf Facebook

fuehrerscheinfix.de auf Facebook Folgen Sie fuehrerscheinfix.de auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2015-2025 fuehrerscheinfix.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Über uns | Magazin | Haftungsausschluss