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Bußgeldverfahren: Ablauf, Kosten und Verjährung

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Das Wichtigste zum Bußgeldverfahren

Wann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet?

Sobald eine Ordnungswidrigkeit registriert wird, kommt es zur Einleitung von einem Bußgeldverfahren. Einzige Ausnahme bilden Parkverstöße, wenn die Mitarbeiter vom Ordnungsamt lediglich ein Verwarnungsgeld aussprechen.

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Hier können Sie nachlesen, wie ein Bußgeldverfahren in Deutschland üblicherweise abläuft.

Welche Sanktionen sind im Rahmen eines Bußgeldverfahrens möglich?

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens im Straßenverkehr, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Das Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten

Wie gestaltet sich der Ablauf vom Bußgeldverfahren?
Wie gestaltet sich der Ablauf vom Bußgeldverfahren?

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist schnell passiert: Mal wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, andere Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an die Vorschriften zum Halten oder Parken.

Bei jedem Verstoß gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) riskiert der Betroffene, dass ein Bußgeldverfahren gegen ihn eröffnet wird. Im Rahmen dessen ermittelt die Bußgeldstelle den Schuldigen und verhängt Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

Weiterführende Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens

➥ Ablauf des Bußgeldverfahrens
➥ Anhörung im Bußgeldverfahren
➥ Anhörungsbogen
➥ Bußgeldbescheid
➥ Einspruch gegen Bußgeldbescheid
➥ Fahrerermittlung
➥ Fahrzeughalter ermitteln
➥ Gebühren im Bußgeldverfahren
➥ Wiedereinsetzung in vorigen Stand
➥ Zeugenfragebogen

Doch wie genau läuft das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab? Welche Fehler können auftreten und wann lohnt ein Einspruch? Der nachfolgende Ratgeber wird anhand eines Beispiels aufzeigen, wie sich der Ablauf von einem Bußgeldverfahren gestaltet.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Bußgeldverfahren
  • Das Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten
  • Weiterführende Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens
  • Video: So läuft das Bußgeldverfahren ab
  • Ablauf vom Bußgeldverfahren
    • Ordnungswidrigkeit begangen? Das Bußgeldverfahren wird eigeleitet
    • Anhörung zum Bußgeldverfahren: Was tun?
      • Zeugenfragebogen
    • Die Zustellung vom Bußgeldbescheid
    • Welche Kosten entstehen im Bußgeldverfahren?
  • Bußgeldverfahren: Wann ein Einspruch erfolgen muss
    • Verjährungsfristen im Bußgeldverfahren

Video: So läuft das Bußgeldverfahren ab

In diesem Video erfahren Sie, was in einem Bußgeldverfahren passiert.
In diesem Video erfahren Sie, was in einem Bußgeldverfahren passiert.

Ablauf vom Bußgeldverfahren

An einem Bußgeldverfahren sind in der Regel drei Parteien mindestens beteiligt: Die Bußgeldstelle, die Ordnungsbehörde und der Beschuldigte. Erlangen die Beamten Kenntnis von einem Verstoß gegen die StVO, nehmen Sie die Ermittlungen auf.

Ziel ist es, die Person ausfindig zu machen, welche das Verkehrsvergehen begangen hat. Dabei werden einige Schritte durchlaufen, die in den folgenden Abschnitten näher erläutert werden sollen.

Ein Bußgeldverfahren wird von der zuständigen Behörde eröffnet, wenn ein begründeter Verdacht für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt.

Ordnungswidrigkeit begangen? Das Bußgeldverfahren wird eigeleitet

Ein Bußgeldverfahren wird beispielsweise eingeleitet, wenn jemand bei Rot die Ampel überquert.
Ein Bußgeldverfahren wird beispielsweise eingeleitet, wenn jemand bei Rot die Ampel überquert.

Damit die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren überhaupt erst eröffnen kann, muss eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr festgestellt werden. Bei einem Geschwindigkeits­verstoß, wird dies meist per Laser oder Blitzer bewerkstelligt.

Häufig wird dabei das sogenannte „Blitzerfoto“ angefertigt, welches im Bußgeldverfahren als Beweismittel dient. Anhand des Nummernschildes macht die Bußgeldstelle dann den Halter des Wagens ausfindig, mit dem die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde.

Sind diese Daten zusammengetragen, kommt es zur Zusendung eines Schriftstücks zur „Anhörung im Bußgeldverfahren“ (Anhörungsbogen).

Spezifische Ratgeber zum Bußgeldverfahren

➥ Brieflaufzeiten
➥ Rechtsbeschwerde
➥ Terminsverlegung
➥ Verschlechterungsverbot

Anhörung zum Bußgeldverfahren: Was tun?

Kommt es im Rahmen vom Bußgeldverfahren zur Anhörung, wissen Betroffene oft nicht so recht, wie sie auf das Schreiben der Behörde reagieren sollen. Zunächst soll klargestellt werden: Sie müssen keine Angaben machen, mit denen Sie sich selbst belasten würden.

Sie sind allerdings verpflichtet, Informationen zu Ihrer Person (Name, Anschrift etc.) preiszugeben und das Schreiben innerhalb von 14 Tagen an die Behörde zurückzuschicken. Auf dem Anhörungsbogen ist vermerkt, welcher Verstoß Ihnen zur Last gelegt wird. In der Regel können Sie dem Dokument der Behörde auch die Beweismittel entnehmen, auf welche sich die Anschuldigung stützt.

Neben dem „Blitzerfoto“ kann dies auch die Aussage eines oder mehrere Zeugen sein. Reagieren Sie nicht auf den Anhörungsbogen, kann es zu einer Vorladung bei der zuständigen Polizeidienststelle kommen.

Anhörung im Bußgeldverfahren: Egal, ob rote Ampel überfahren oder Geschwindigkeit überschritten, bei jedem Tatvorwurf müssen Sie zumindest Angaben zu Ihrer Person machen und den Bogen an die zuständige Behörde zurückschicken.

Zeugenfragebogen

Auch der Zeugenfragebogen kann Teil vom Bußgeldverfahren sein.
Auch der Zeugenfragebogen kann Teil vom Bußgeldverfahren sein.

Nicht immer hat der Halter, welcher im Bußgeldverfahren ermittelt wurde, den Verkehrsverstoß auch begangen. Offensichtlich wird dies, wenn eine Frau als Fahrzeughalterin eingetragen, auf dem Foto allerdings eindeutig ein Mann zu erkennen ist.

In diesem Fall bekommt der Halter den sogenannten Zeugenfragebogen zugestellt. In diesem müssen ebenfalls die Angaben zur Person mindestens erfolgen. Eine Aussage, wer den Verstoß tatsächlich begangen hat, muss allerdings nicht immer erfolgen.

In der Strafprozessordnung (StPO) ist das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht geregelt. § 52 StPO definiert, dass keine Aussage erfolgen muss, wenn es sich bei dem Beschuldigten um:

  • den Verlobten,
  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder
  • einen Verwandten oder Verschwägerten in gerader Linie handelt.

Trägt der Halter mit seiner Aussage nicht dazu bei, dass die betreffende Person identifiziert werden kann, nimmt die Behörde erneut die Ermittlungen auf und versucht herauszufinden, wer tatsächlich gefahren ist.

Doch Achtung: Kann der tatsächliche Fahrer im Rahmen vom Bußgeldverfahren nicht ermittelt werden, droht dem Halter die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. In diesem muss jede Fahrt inklusive Fahrer und zurückgelegter Strecke auf die Minute genau dokumentiert werden.

Die Zustellung vom Bußgeldbescheid

Ist die Beweisaufnahme mit der Aussage des Beschuldigten abgeschlossen, verschickt die Bußgeldstelle als nächsten Schritt im Bußgeldverfahren den Bußgeldbescheid. Auf diesem sind die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog vermerkt.

Neben dem Bußgeld, können dies auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sein. Zusammenfassend lässt sich also für das Bußgeldverfahren folgender Ablauf festhalten:

  • Die Ordnungswidrigkeit wird begangen und erkannt
  • Der Halter des Fahrzeugs wird ermittelt
  • Ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen wird zugestellt
  • Der Bußgeldbescheid wird erlassen und zugeschickt

Welche Kosten entstehen im Bußgeldverfahren?

Beim Bußgeldverfahren fallen Gebühren an, die der Verkehrssünder zahlen muss.
Beim Bußgeldverfahren fallen Gebühren an, die der Verkehrssünder zahlen muss.

Nicht selten kommt es zur großen Verwunderung beim Empfänger des Bußgeldbescheids: Ist der Gesamtbetrag doch meist höher als laut Bußgeldkatalog festgesetzt. Dafür gibt es allerdings eine recht einfache Erklärung.

§ 107 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) beschäftigt sich nämlich mit den Gebühren und Auslagen im Bußgeldverfahren. In Absatz 1 heißt es dazu:

Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.

Es werden also immer mindestens 25 Euro als Bearbeitungsgebühr berechnet. Dadurch wird die Gesamtgeldbuße entsprechend erhöht.

Bußgeldverfahren: Wann ein Einspruch erfolgen muss

Da in einem Bußgeldverfahren Menschen mit einbezogen sind, können Fehler entstehen. Ist ein solcher im Bußgeldbescheid enthalten, besteht die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen.

Dieser kann in Schriftform an die Behörde gerichtet werden. Sind Sie nicht sicher, ob ein Einspruch in Ihrem Fall begründet und mit Aussicht auf Erfolg ist, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Sie entsprechend beraten.

Um einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, reicht es aus, wenn Sie ein entsprechendes Schreiben an die zuständige Behörde aufsetzen. In diesem sollten Sie stichhaltig begründen, warum Sie die Sanktionen, welche Ihnen auferlegt wurden, als unbegründet erachten. Zur Klärung der Sachlage kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Verjährungsfristen im Bußgeldverfahren

Der Einspruch im Bußgeldverfahren kann auch begründet sein, wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist. Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist kann der Verkehrssünder nicht mehr für das Vergehen belangt werden, wenn in diesem Zeitraum kein Bußgeldbescheid bei ihm eingegangen ist.

Allerdings kann diese Verjährungsfrist auch unterbrochen werden. Wird dem Fahrer der Anhörungsbogen zugestellt, ist dies beispielsweise der Fall. Ist die Verjährung bei einem Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, eingetreten, dürfen Sie diesen allerdings nicht einfach ignorieren.

Legen Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen keinen Einspruch ein, so erlangt der im Rahmen vom Bußgeldverfahren erstellte Bescheid die Rechtskraft.

Bildnachweise: istockphoto.com/ © tumpikuja, fotolia.com/ © sz-designs, istockphoto.com/ © o kapistudio, fotolia.com/ © Kzenon, istockphoto.com/ © Marylin Nieves, istockphoto.com/ © Vladstudioraw, fotolia/ © rcfotostock, istockphoto.com/ © Vladstudioraw

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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