Zum Inhalt springen
fuehrerscheinfix.de
  • Akteneinsicht
  • Anhörungsbogen
  • Ärztliches Gutachten
  • Verkehrsmedizin
  • Aufbauseminar
  • Ausländischer Führerschein
  • Autodiebstahl
  • Blitzer-Strafen
  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Bußgeldverfahren
  • Erzwingungshaft
  • EU-Führerschein
  • Fahrerermittlung
  • Fahreignung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchung
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahren ohne Brille
  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahrschule
  • Fahrverbot
  • Führerschein beantragen
  • Führerscheinentzug
  • Führerscheinklassen
  • Personenbeförderungsschein
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein-Mindestalter
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Ersatzführerschein
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Geldauflage
  • Internationaler Führerschein
  • MPU-Ratgeber
  • Mobil mit Behinderung
  • Behindertenfahrzeuge
  • Nachschulung
  • Probezeit
  • Punkte in Flensburg
  • Rechtskraft
  • Sehtest
  • Tattag
  • Unfall
  • Verkehrspsychologische Beratung
  • Zeugenfragebogen
  • Zeugnisverweigerungsrecht
fuehrerscheinfix.de Logo
  • fuehrerscheinfix.de
  • Bußgeldverfahren
  • Fahrzeughalter ermitteln

Den Fahrzeughalter ermitteln: Wie geht die Bußgeldstelle vor?

Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Das Wichtigste zum Thema „Fahrzeughalter ermitteln“

Welche Informationen sind notwendig, um einen Fahrzeughalter zu ermitteln?

Meist erfolgt die Feststellung des Halters zum Beispiel bei einem Blitzerfoto über das Kennzeichen.

In welchen Fällen können Privatpersonen eine Halterermittlung durchführen lassen?

Die Behörden ermöglichen dies in der Regel nur, wenn weitreichende Gründe vorliegen. Worum es sich dabei im Einzelnen handeln kann, haben wir hier aufgelistet.

Was kostet die Ermittlung des Fahrzeughalters?

Möchten Sie nach einem Unfall oder einer Ordnungswidrigkeit einen Halter feststellen lassen, kostet dies in der Regel 5,10 Euro.

 Lässt sich der Fahrzeughalter leicht ermitteln, wenn das Kennzeichen vorliegt?
 Lässt sich der Fahrzeughalter leicht ermitteln, wenn das Kennzeichen vorliegt?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt allerhand Regeln fest, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. Dadurch sollen ein reibungsloser Verkehrsfluss und eine sichere Fahrt gewährleistet werden. Doch nicht immer halten sich die Kfz-Fahrer auch an die Verkehrsregeln.

Täglich registrieren Blitzer und Radarfallen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland. In aller Regel fertigt die entsprechende Messanlage auch das berühmte Blitzerfoto an. Doch wie kann die Bußgeldstelle dann eigentlich den Halter des Kfz ermitteln, um den Bußgeldbescheid zustellen zu können?

Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund. Sie erfahren außerdem, wie es auch für Privatpersonen außerhalb eines Bußgeldverfahrens möglich ist, per Autokennzeichen einen Halter zu ermitteln und wann eine Halterfeststellung per Kfz-Kennzeichen überhaupt gemacht darf.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Thema „Fahrzeughalter ermitteln“
  • Anhand vom Kennzeichen den Kfz-Halter ermitteln
    • Können auch Privatpersonen eine Halterermittlung durchführen?
    • Per Kfz-Kennzeichen den Halter online ermitteln
  • Können Sie einen Fahrzeughalter ohne Kennzeichen ermitteln?  

Anhand vom Kennzeichen den Kfz-Halter ermitteln

Wurde ein Temposünder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, liegen der Bußgeldstelle meistens nur die Messung der gefahrenen Geschwindigkeit und das Kennzeichen des geblitzten Kfz vor.

Allein durch diese Informationen kann diese Behörde noch keinen Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschicken. Allerdings ist es möglich, per Nummernschild den Halter zu ermitteln. Dies geschieht durch eine simple Datenabfrage mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg.

Das Amt verwaltet nämlich das Zentrale Verkehrs-Informationssystem (ZEVIS). In diesem sind alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen, Anschrift des Halters, Fahrzeugart, Fahrzeughersteller, Bauart, Fahrgestellnummer oder FIN, Farbe, Erstzulassung usw. gespeichert. Dadurch lässt sich der Fahrzeughalter leicht ermitteln, wenn das Kennzeichen vorliegt.

Gut zu wissen: Ist die Kfz-Halterermittlung geglückt, kann die zuständige Verkehrsbehörde dem Betroffenen einen Anhörungsbogen zuschicken. Dieser gibt dem Temposünder die Möglichkeit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Ist offensichtlich, dass Halter und Fahrer nicht dieselbe Person waren (wenn es sich zum Beispiel um eine Frau und einen Mann handelt), wird in aller Regel ein Zeugenfragebogen verschickt.

Können auch Privatpersonen eine Halterermittlung durchführen?

Kann auch eine Privatpersonen den Halter ermitteln?
Kann auch eine Privatperson den Halter ermitteln?

Doch nicht jeder Verkehrsverstoß wird durch die Verkehrsbehörden registriert. Es kann auch vorkommen, dass Privatpersonen Anzeige erstatten wollen. Haben diese nur das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, parat, stellt sich unweigerlich die Frage, wie sie den Fahrzeughalter ermitteln sollen.

§ 39 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gibt Aufschluss:

Von den nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten sind

Familienname […], Vornamen, […] Anschrift […]

übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft).

Liegen also triftige Gründe vor, können auch Privatpersonen per Nummernschild den Halter eines Kfz ermitteln. Bedenken Sie allerdings, dass dabei eine Gebühr fällig wird. Den Halter eines Fahrzeugs zu ermitteln, kostet in aller Regel 5,10 Euro.

Per Kfz-Kennzeichen den Halter online ermitteln

Wollen Sie als Privatperson den Fahrzeughalter ermitteln, können Sie dies häufig auch bequem online erledigen. Das Landesamt für Bürger– und Ordnungsangelegenheiten in Berlin bietet einen solchen Service beispielsweise an.

Dort können Sie gegen eine Gebühr von 5,10 Euro den Fahrzeughalter ermitteln, sofern Ihnen das Kennzeichen vorliegt und wegen:

  • Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
  • Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
  • Versperrens einer privaten Ausfahrt
  • der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
  • Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
  • Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
  • Tankens ohne zu bezahlen
Vorsicht: Stellt sich heraus, dass einer dieser Gründe nicht vorgelegen hat, als Sie versucht haben, online den Fahrzeughalter zu ermitteln, kann gegen Sie eine Strafanzeige aufgrund missbräuchlicher Abfrage von Halterdaten aus dem Fahrzeugregister gestellt werden.

Können Sie einen Fahrzeughalter ohne Kennzeichen ermitteln?  

Ist es möglich, eine Halterermittlung ohne Kennzeichen durchzuführen?
Ist es möglich, eine Halterermittlung ohne Kennzeichen durchzuführen?

Nicht immer haben Betroffene die Zeit, das Kennzeichen von einem Verkehrssünder zu notieren, wenn dieser sich einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat wie Fahrerflucht schuldig macht. Dann stellt sich die Frage, ob es auch möglich ist, den eine Halterermittlung ohne Kennzeichen durchzuführen.

Grundsätzlich gestaltet sich dies für Privatpersonen schwierig bzw. ist es außerhalb eines laufenden Bußgeldverfahrens nahezu unmöglich. Melden Sie den Vorfall bei der Polizei, kann diese allerdings Ermittlungen einleiten und ggf. den Fahrzeughalter ermitteln, obwohl das Kennzeichen nicht vorliegt.

Bildnachweise: iStock.com/micha360, Fotolia.com/Björn Wylezich

Weitere Ratgeber

  • Bußgeldverfahren: Der Ablauf folgt einem bestimmten Schema
  • Brieflaufzeiten im Bußgeldverfahren - Wann kommt der Bescheid?
  • Anhörung im Bußgeldverfahren: Wie reagieren Sie richtig?
  • Bußgeldverfahren: Ablauf, Kosten und Verjährung
  • Rechtsbehelfs­belehrung: Essentieller Verwaltungsakt im Bußgeldverfahren
  • Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Wann ist sie zulässig?
  • Höhe der Gebühren im Bußgeldverfahren: OWiG und RVG
  • Den Bußgeldbescheid richtig anfechten: mit diesen Tipps
  • Bußgeldbescheid verloren – diese Möglichkeiten gibt es
  • Bußgeldbescheid prüfen: Worauf Sie achten sollten

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Kommentare

  1. Peter meint

    22. Januar 2022 at 18:35

    Meine Frau hat auf mich zugelassenen PKW mitgenommen. Meine Frage? Hat sie selbigen schon auf Ihren Namen umgemeldet?

    Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Infos zur Fahreignung

  • Fahreignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahrtauglichkeits­untersuchung
  • Führerscheinentzug
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • MPU-Ratgeber
  • Nachschulung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Verkehrsmedizin

Anzeige

E-Book: Erfolgreich durch die MPU

Infos zu Führerschein & Fahrerlaubnis

  • Führerschein­klassen
  • Ausländischer Führerschein
  • EU-Führerschein
  • Fahrschule
  • Führerschein beantragen
  • Führerschein bestehen
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein umtauschen
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Mindestalter für den Führerschein
  • Mobil mit Behinderung
  • Probezeit
  • Fahren ohne Führerschein

Infos über Sanktionen

  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Erzwingungshaft
  • Fahrtenbuch
  • Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Verwarnungsgeld
  • Blitzer-Strafen
  • Wiederholungstäter im Straßenverkehr

Infos über …

  • Anhörungsbogen
  • Autodiebstahl
  • Bußgeldverfahren
  • Elektrokleinstfahrzeuge (EKF)
  • E-Scooter
  • Fahren ohne Brille
  • Rettungsgasse
  • Zeugenfragebogen
  • Bußgeldkatalog – neu & aktuell

Führerscheinfix auf Facebook

fuehrerscheinfix.de auf Facebook Folgen Sie fuehrerscheinfix.de auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2015-2025 fuehrerscheinfix.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Über uns | Magazin | Haftungsausschluss