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Führerschein der Klasse 3 – nur veraltet oder schon ungültig?

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Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse 3

Welche Fahrzeuge dürfen mit dem Führerschein Klasse 3 geführt werden?

Der alte Führerschein der Klasse 3 entspricht in etwa dem heutigen PKW-Führerschein der Klasse B. Welche Führerscheinklassen aktuell in der Klasse 3 inbegriffen sind, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Muss ich meinen alten Führerschein gegen einen neuen umtauschen?

Vorerst gilt noch das alte Dokument. Sie müssen dieses jedoch innerhalb einer bestimmten Frist gegen den neuen EU-Führerschein eintauschen.

Darf ich mit dem Führerschein der alten Klasse 3 einen Anhänger ziehen?

Ja, das dürfen Sie – vorausgesetzt, der Anhänger wiegt weniger als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Bei einer Umschreibung der alten Klasse 3 erhält der Führerscheininhaber normalerweise auch die Klasse BE, welche zum Ziehen von Anhängern bis zu 3,5 t berechtigt.

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber nicht ungültig. Die Klasse 3 kann nach der EU-Reform weiter benutzt werden.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber nicht ungültig. Die Klasse 3 kann nach der EU-Reform weiter benutzt werden.

Obwohl sich in Sachen Führerschein in den vergangenen Jahrzehnten viel getan hat, sind die alten Fahrerlaubnisklassen noch nicht ausgestorben. Bevor der EU-weite Führerschein in Scheckkartenformat eingeführt wurde, gab es alte rosa und noch ältere graue Papierführerscheine.

Mit den Neuerungen ergeben sich auch Änderungen für alte Führerscheinklassen. Die Klasse 3 ist Thema dieses Ratgebers, obwohl natürlich auch noch andere Klassen veraltet sind (z. B. die Klassen 1, 2, 4 und 5) Was ist der Führerschein der Klasse 3? Ist er heute noch gültig und welche Fahrzeuge dürfen damit gefahren werden? Informationen dazu finden Sie hier.

Die Reform brachte in Deutschland für den alten Führerschein der Klasse (KL) 3 dringend notwendige Neuerungen. Obwohl der Führerschein KL 3 zum Führen eines Lkw bis 7,5 Tonnen und Zügen bis zu 3 Achsen berechtigte, fand die Ausbildung nur mit Pkw und ohne Anhänger statt. Das sorgte bei Besitzern dieses Führerscheins für Unsicherheit im Straßenverkehr.

Führerschein der Klasse 3: Was darf damit gefahren werden?

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte auch ein LKW bis 7,5 t gefahren werden.
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte auch ein LKW bis 7,5 t gefahren werden.

Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, aber längst nicht ungültig. Wie für viele alte Führerscheinklassen gibt es für die alte Klasse 3 eine Besitzstandsregelung. Demnach werden alte Klassen den neuen Führerscheinkategorien zugeordnet.

Weil es über die Jahre mehrere Führerscheinreformen gab und auch die vor der Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR gültigen Führerscheine zu berücksichtigen sind, spielt es bei der Neuzuordnung eine Rolle, wo und wann Ihr Führerschein erteilt wurde.

Wann erteilt?EntsprechungSchlüssel­nummer
BRD
vor dem 1.12.1954 - Klasse 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR
(Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
(Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
(Klasse 3 für Traktoren) - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
(Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.1980 AM, LL 174, L 175

Es ist wichtig, dass Sie sich genau darüber informieren, welches Auto oder Kfz Sie mit Ihrem alten Führerschein der Klasse 3 fahren dürfen. Sind Sie mit einem Fahrzeug unterwegs, das nicht dem Führerschein entspricht, gilt dies unter Umständen als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und das ist gemäß § 21 StVG strafbar.

Pkw und Anhänger

Bei einem Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.
Bei einem Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.

Unter Berücksichtigung kleiner Abweichungen je nach Ort und Datum der Ausstellung vom Klasse-3-Führerschein (siehe obige Tabelle), fungiert dieser allgemein als Pkw-Führerschein. Die Klasse 3 schloss früher aber auch Lkws bis 7,5 Tonnen und Züge (Anhängergespanne) mit drei Achsen ein.

Heute dürfen Sie mit einem Führerschein, der die alte Klasse 3 hat, folgende Kfz führen:

  • Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht, solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
  • Motorräder und Trikes (Beachten Sie die gesonderten Bestimmungen.)

Beim Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger aber nicht schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Für gewöhnlich erhalten Sie beim Umschreiben der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 einen BE-Führerschein. Hier sind Anhänger bis 3,5 Tonnen erlaubt.

Sofern Sie bei der Umschreibung die Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 eintragen lassen, dürfen Sie außerdem Busse unter 7,5 Tonnen fahren, sofern Sie keine Personen damit befördern. Der Bus muss, bis auf Sie selbst, leer bleiben.

Quad, Trike und Motorrad fahren mit Klasse 3

Ein bestimmtes Motorrad darf mit Klasse 3 jetzt auch gefahren werden.
Ein bestimmtes Motorrad darf mit Klasse 3 jetzt auch gefahren werden.

Die neuen Führerscheinklassen für alt-Klasse 3 sind in der Regel B/BE und C1/C1E, auf Antrag auch C/CE. Das wurde inzwischen klargestellt. Was zu Verwirrung führt, ist die Frage, ob ein Motorrad mit Führerschein Klasse 3 gefahren werden darf.

In einem B-Führerschein ist immer auch die Klasse AM enthalten, die zum Fahren von Quads bis maximal 15 kW und nur bis 45 km/h berechtigt.

Ein Quad dürfen Sie mit dem alten Führerschein der Klasse 3 fahren. Beim Motorrad kommt es sehr darauf an, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und welche Schlüsselzahlen darin enthalten sind.

Die neuen Führerscheinklassen werden von sogenannten Schlüsselnummern begleitet. Diese können Ihre Befugnisse zum Führen eines Autos erweitern, aber auch einschränken. So kann die alte Führerscheinklasse 3 durch die Schlüsselnummer A 79.06 erweitert werden, diese gestattet es Ihnen, einen Anhänger über 3,5 Tonnen zu ziehen.

Trikes werden seit 2013 als Motorrad eingestuft und auch als solches behandelt. Ein größeres Trike erfordert deshalb den Führerschein A oder A1 und wird nicht mehr durch AM, und damit nur durch die alte Führerscheinklasse 3 abgedeckt, wenn Sie über die entsprechenden Schlüsselzahlen verfügen, wie beispielsweise die folgenden:

  • A oder A1 79.03: Trike ohne Anhänger
  • A oder A1 79.04: Trike mit Anhänger bis 750 kg

Muss ich meinen alten Führerschein der Klasse drei umtauschen?

Der Führerschein der Klasse 3 ist heute noch gültig, aber mit teilweise geänderten Bedingungen.
Der Führerschein der Klasse 3 ist heute noch gültig, aber mit teilweise geänderten Bedingungen.

Weil die Führerscheinklasse 3 alt ist, fragen sich viele, ob Sie zum Umtausch bzw. zum Umschreiben verpflichtet sind. Trotz der vielen Neuerungen ist dies derzeit noch nicht Pflicht. Bis zum 19. Januar 2033 darf ein alter Führerschein der Klasse 3 höchstens noch im Geldbeutel bleiben.

Spätestens zu diesem Stichtag müssen Sie den Führerschein umschreiben lassen. Mitunter ist für Sie aber auch schon eine kürzere Frist verbindlich:

Für Papierführerscheine:

  • geboren vor 1953: 19. Januar 2033
  • geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • geboren ab 1971: 19. Januar 2025

Für Führerscheine im Scheckkartenformat:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
  • Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033

Eine Ausnahme gibt es bei der eingeschränkten Führerscheinklasse C/CE 79. Personen über 50, die diese Klasse behalten möchten, müssen ihren alten Führerschein schon jetzt umtauschen. Weil er der Klasse C/CE entspricht, dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 3 auch Lkw fahren.

Grundsätzlich ist für die Klasse C/CE aber eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt worden. Das heißt, wer älter ist als 50, muss den Lkw-Führerschein (egal ob alter Führerschein der Klasse 3 oder neue Führerscheinklasse C/CE) alle fünf Jahre erneuern.

Dafür sind auch eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest erforderlich.

Bildnachweise: fotolia/Anna Omelchenko, fotolia/gabort.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Stephan K meint

    14. Juni 2023 at 14:58

    vorher Klasse 3. dürfen Mopeds bis 50 ccm und max 50 Kmh gefahren werden nach dem Umtausch nur noch 45 Kmh. ????????? das ist beschiss !!!!!

    es wurden 5 Kmh geklaut. obwohl ich es stark von Vorteil für den Fließenden Verkehr in der Stadt mit 50 Kmh sehe , und als die bessere Wahl halte !!!!!

    sollte entsprechen Mal von den Behörden geändert werden !!!

    statt mit 45 Kmh als Verkehrs Hindernis in der Stadt zu fahren……

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