Zum Inhalt springen
fuehrerscheinfix.de
  • Akteneinsicht
  • Anhörungsbogen
  • Ärztliches Gutachten
  • Verkehrsmedizin
  • Aufbauseminar
  • Ausländischer Führerschein
  • Autodiebstahl
  • Blitzer-Strafen
  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Bußgeldverfahren
  • Erzwingungshaft
  • EU-Führerschein
  • Fahrerermittlung
  • Fahreignung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchung
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahren ohne Brille
  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahrschule
  • Fahrverbot
  • Führerschein beantragen
  • Führerscheinentzug
  • Führerscheinklassen
  • Personenbeförderungsschein
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein-Mindestalter
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Ersatzführerschein
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Geldauflage
  • Internationaler Führerschein
  • MPU-Ratgeber
  • Mobil mit Behinderung
  • Behindertenfahrzeuge
  • Nachschulung
  • Probezeit
  • Punkte in Flensburg
  • Rechtskraft
  • Sehtest
  • Tattag
  • Unfall
  • Verkehrspsychologische Beratung
  • Zeugenfragebogen
  • Zeugnisverweigerungsrecht
fuehrerscheinfix.de Logo
  • fuehrerscheinfix.de
  • Führerscheinklassen
  • Führerschein D1

Führerschein D1 – Fahrerlaubnis für den Kleinbus

Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Das Wichtigste zum Führerschein D1

Wie unterscheidet sich der D1-Führerschein vom klassischen Busführerschein?

Der D1-Führerschein hat viele Beschränkungen: Es dürfen nur 8 bis 16 Personen transportiert werden und der Bus darf nicht länger als 8 m sein. Auch der Anhänger darf nicht schwerer als 750 kg sein.

Wie alt muss ich sein, um einen D1-Führerschein zu erwerben?

In der Regel müssen Sie 21 Jahre alt sein. Der D1-Führerschein kann in Ausnahmen auch früher erworben werden. Die Infos, wann es möglich ist, den D1-Führerschein früher zu erwerben, finden Sie hier.

Welchen Vorbesitz muss ich vorweisen, um einen D1-Führerschein machen zu können?

Um einen Busführerschein-D1 erwerben zu können, müssen Sie den Vorbesitz des B-Führerscheins vorweisen können.

Zusammen unterwegs – der kleine Busführerschein D1

Der Führerschein der Klasse D1 bildet die unterste Busklasse.
Der Führerschein der Klasse D1 bildet die unterste Busklasse.

Der städtische Nahverkehr verlangt so manchem Autofahrer oftmals jede Menge ab. Enge Straßen, Staus und Baustellen sorgen da schnell für Ärger. Noch härter trifft es Busfahrer, deren Gefährt weitaus sperriger ist. Kommt dann noch ein Anhänger dazu, der die Gesamtmasse vom Kraftfahrzeug erhöht, werden die Herausforderungen noch höher.

Doch was genau muss man eigentlich tun, um einen Führerschein für einen Bus zu erhalten? Wie hoch ist das Mindestalter und welches weitere Voraussetzungen gilt es, zu erfüllen? Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Führerschein der Klasse D1.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Führerschein D1
  • Zusammen unterwegs – der kleine Busführerschein D1
  • Der „kleine“ Bruder vom großen Bus-Führerschein
    • Diese Voraussetzungen müssen für den Führerschein D1 erfüllt sein
  • Die Prüfung und die Kosten für den Führerschein D1

Der „kleine“ Bruder vom großen Bus-Führerschein

Die Führerscheinrichtlinien kennen vier Führerscheinklassen für den Bus. Die Basis für dieses Quartett bildet der D1-Führerschein. Er ist der kleinste der Busklassen. Auf ihn folgen D1E, D und DE.

Für den Führerschein D1 gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und er berechtigt zum Führen folgender Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Länge von 8 Metern, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg

Diese Fahrzeuge werden auch als Kraftomnibusse bezeichnet. Die Gesamtmasse für Anhänger, die auf 750 kg beschränkt ist, grenzt den Führerschein D1 von dem D1E ab. Die Führerscheinklasse D1E ist nämlich eine Erweiterung, die das Führen von einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg genehmigt.

Ein weiteres charakteristisches Merkmal von dem Führerschein der Kategorie D1 ist die maximale Fahrzeuglänge von acht Metern. Werden diese Fahrzeugabmessungen überschritten, kommt eine andere Führerscheinklasse neben D1 in Frage, nämlich der Führerschein D.

Entscheidend ist beim Busführerschein D1 außerdem die Limitierung der Personenanzahl. Während der „große“ Busführerschein der Klasse D auf eine Anzahl von mehr als acht Personen ausgerichtet ist, ohne dass es eine Höchstgrenze gibt, liegt beim Führerschein der Klasse D1 eine Beschränkung auf maximal 16 Personen vor. Der Busfahrer ist in dieser Zahl nicht mitinbegriffen.

Neben Mindestalter sind Fahrzeuglänge und Personenanzahl entscheidend beim Führerschein der Klasse D1.
Neben Mindestalter sind Fahrzeuglänge und Personenanzahl entscheidend beim Führerschein der Klasse D1.

Als am 19. Januar 2013 die EU-Richtlinien für den international gültigen Führerschein in Kraft traten, hatte diese Änderung auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis der Busklasse D1. Denn neben der allgemeinen Einführung einer beschränkten Gültigkeit für sämtliche Führerscheinklassen, gab es darüber hinaus auch weitere Neuerungen einzelner Klassen. So wurde die alte Führerscheinklasse 2 zum heutigen EU-Führerschein D1, wobei ein Kraftomnibus ausschließlich im Inland gefahren werden darf.

Deutsche Busfahrer, die womöglich planen, in der Schweiz oder in Österreich ansässig zu werden, profitieren mit ihrem Führerschein der Klasse D1. In der Schweiz bleibt die Fahrerlaubnis ein Jahr lang rechtskräftig. Nach Ablauf dieser Frist muss sie in eine schweizerische Fahrerlaubnis umgetauscht werden. Der Führerschein D1 erhält in Österreich ebenfalls seine Gültigkeit.

Alle Personen, die ihren kleinen Busführerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht haben, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2033 durch einen neuen nach EU-Maß ersetzen. Um einen Andrang bei den Behörden zu vermeiden, existieren verschiedene Fristen für den Umtausch:

Für Papierführerscheine:

  • geboren vor 1953: 19. Januar 2033
  • geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • geboren ab 1971: 19. Januar 2025

Für Führerscheine im Scheckkartenformat:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
  • Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033

Bis zu der EU-Neuerung definierte sich die zulässige Personenanzahl bei einem Führerschein der Kategorie D1 stets über die tatsächlich sich im Kraftfahrzeug befindlichen Sitzplätze. Nunmehr ist die Herstellerkonzeption entscheidend.

Allerdings findet diese Umgestaltung keine Anwendung auf Personen, die ihren Führerschein D1 vor dem Stichtag des 19. Januars 2013 erworben haben. Hier sind nach wie vor die alten Vorschriften verpflichtend.

Diese Voraussetzungen müssen für den Führerschein D1 erfüllt sein

Der Führerschein der Klasse D1 erfordert einige Voraussetzungen, die für den Erwerb erforderlich sind. So müssen Anfänger bei der Antragstellung diese Dokumente vorgelegen:

  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über einen absolvierten Sehtest bei einem Augenarzt oder einem Arbeitsmediziner
  • Gutachten über die Belastungsfähigkeit von einem Arbeitsmediziner
  • ärztliches Zeugnis

Der Führerschein D1 berechtigt nicht per se zum Befördern von Personen, auch wenn man dies denken könnte. Tatsächlich definiert diese Fahrerlaubnis einzig die Fahrzeugbeschaffenheit, die es eben theoretisch möglich machen würde, sechs bis 18 Personen zu befördern.

Für die Personenbeförderung benötigt der Führerschein D1 eine Ergänzung, nämlich eine Grundqualifikation für Personenbeförderung.

Als Mindestalter ist für den Führerschein D1 eine Altersgrenze von 21 Jahren festgelegt. Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Für Personen, die sich in der Berufsausbildung zu einem Berufskraftfahrer, einer Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf befinden, gilt ein anderes Mindestalter. Hier ist der Erwerb vom Führerschein der Klasse D1 bereits mit 18 Jahren möglich. Gleiches gilt, wenn die Ausbildung gerade abgeschlossen wird.

Anwärter für den Führerschein der Klasse D1 müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Anwärter für den Führerschein der Klasse D1 müssen mindestens 21 Jahre alt sein.

Des Weiteren erfordert der Führerschein der Klasse D1 das Vorhandensein des B-Führerscheins. Die Erweiterung für Anhänger mit einer Erhöhung der Gesamtmasse der Klasse D1E erfordert den Vorbesitz des Führerscheins D1. Die gleiche Systematik findet auf die Anhängerqualifikation DE Anwendung. Diese Klasse erhöht die zulässige Anhängelast der Führerscheinklasse D und setzt somit deren Vorhandensein voraus.

Der Führerschein der Klasse D1 sowie der weiteren Busführerscheinklassen wird stets für fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur nach Vorlage einer ärztlich bescheinigten positiven Eignungsuntersuchung möglich. Dann gilt die Fünf-Jahres-Frist von Neuem.

Ab dem 45. Lebensjahr kann einer Verlängerung nur nach Vorlage eines arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens stattgegeben werden. Ist der Führerscheininhaber älter als 50 Jahre, erfordert die Verlängerung das Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit.

Die Prüfung und die Kosten für den Führerschein D1

Die Ausbildung zu dem Führerschein der Klasse D1 unterteilt sich in Theorie und Praxis. In der Theorie sind beim Vorbesitz des B-Führerscheins 6 Lerneinheiten für den Grundstoff zu absolvieren. 10 Unterrichtsstunden à 90 Minuten entfallen dabei auf Zusatzstoff, der sich konkret mit den speziellen Verkehrserfordernissen für Busse auseinandersetzt.

Bei der Theorieprüfung ist ein Fragebogen mit 35 Fragen auszufüllen. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Praxis für den Führerschein der Klasse D1 untergliedert sich danach, wie lange Sie bereits einen Führerschein der Klasse B oder C1 besitzen. Wenn Sie eine dieser Klassen mehr als zwei Jahrew besitzen und dann die Asubildung für den D1-Führerschein machen, verkürzt sich die Anzahl der Übungsstunden. Sehen Sie hier, wie sich der Vorbesitz auf die Sonderfahrten und normalen Übungsfahrten auswirkt:

Sie besitzen die Klasse B oder C1 nicht mehr als 2 JahreSie besitzen die Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren
Grundausbildung4116
Überlandfahrten198
Autobahnfahrten124
Nachtfahrten74

Die praktische Prüfung dauert in der Regel ca. 75 Minuten und kann unter anderem folgende Fertigkeiten abprüfen:

  • Abfahrtkontrolle
  • Fahren innerorts
  • Fahren außerorts
  • Autobahnfahrt oder Fahrt auf Kraftfahrstraße
Der Führerschein der Klasse D1 verursacht hohe Kosten.
Der Führerschein der Klasse D1 verursacht hohe Kosten.

Der Führerschein der Klasse D1 zieht Kosten nach sich, die zwischen 4.200 und 4.500 Euro liegen. Aber bei der Klasse D1 kann der Führerschein auch niedrigere Kosten verursachen. Die Preise der Fahrschulen können stark variieren, weshalb es sich immer lohnt, Angebote zu vergleichen, um möglicherweise Kosten einzusparen.

Bildnachweise: fotolia.com/© Petair, fotolia.com © autofocus67

Weitere Ratgeber

  • A1-Führerschein - Fahrerlaubnis für das kleine Motorrad
  • Sehtest für den Führerschein: Der richtige Durchblick im Straßenverkehr
  • Busführerschein D - Fahrerlaubnis für gewerbliche Personen­beförderung
  • Führerschein DE: Die Klasse für Busse mit Anhängern
  • A2-Führerschein – Die zweithöchste Motorradklasse
  • Motorrad­führerschein – Die Königsklasse für das Motorrad
  • Führerschein: Die Kosten für die mobile Selbstständigkeit
  • C1E: Der Führerschein für die Kombination aus LKW und Anhänger
  • Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Freiwillige Abgabe vom Führerschein
  • B96: Erweiterung für den Führerschein der Klasse B

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Infos zur Fahreignung

  • Fahreignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahrtauglichkeits­untersuchung
  • Führerscheinentzug
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • MPU-Ratgeber
  • Nachschulung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Verkehrsmedizin

Anzeige

E-Book: Erfolgreich durch die MPU

Infos zu Führerschein & Fahrerlaubnis

  • Führerschein­klassen
  • Ausländischer Führerschein
  • EU-Führerschein
  • Fahrschule
  • Führerschein beantragen
  • Führerschein bestehen
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein umtauschen
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Mindestalter für den Führerschein
  • Mobil mit Behinderung
  • Probezeit
  • Fahren ohne Führerschein

Infos über Sanktionen

  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Erzwingungshaft
  • Fahrtenbuch
  • Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Verwarnungsgeld
  • Blitzer-Strafen
  • Wiederholungstäter im Straßenverkehr

Infos über …

  • Anhörungsbogen
  • Autodiebstahl
  • Bußgeldverfahren
  • Elektrokleinstfahrzeuge (EKF)
  • E-Scooter
  • Fahren ohne Brille
  • Rettungsgasse
  • Zeugenfragebogen
  • Bußgeldkatalog – neu & aktuell

Führerscheinfix auf Facebook

fuehrerscheinfix.de auf Facebook Folgen Sie fuehrerscheinfix.de auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2015-2025 fuehrerscheinfix.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Über uns | Magazin | Haftungsausschluss