Zum Inhalt springen
fuehrerscheinfix.de
  • Akteneinsicht
  • Anhörungsbogen
  • Ärztliches Gutachten
  • Verkehrsmedizin
  • Aufbauseminar
  • Ausländischer Führerschein
  • Autodiebstahl
  • Blitzer-Strafen
  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Bußgeldverfahren
  • Erzwingungshaft
  • EU-Führerschein
  • Fahrerermittlung
  • Fahreignung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchung
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahren ohne Brille
  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahrschule
  • Fahrverbot
  • Führerschein beantragen
  • Führerscheinentzug
  • Führerscheinklassen
  • Personenbeförderungsschein
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein-Mindestalter
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Ersatzführerschein
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Geldauflage
  • Internationaler Führerschein
  • MPU-Ratgeber
  • Mobil mit Behinderung
  • Behindertenfahrzeuge
  • Nachschulung
  • Probezeit
  • Punkte in Flensburg
  • Rechtskraft
  • Sehtest
  • Tattag
  • Unfall
  • Verkehrspsychologische Beratung
  • Zeugenfragebogen
  • Zeugnisverweigerungsrecht
fuehrerscheinfix.de Logo
  • fuehrerscheinfix.de
  • Führerscheinklassen
  • LKW-Führerschein

Der LKW-Führerschein: Mit mehr als 7,5 Tonnen unterwegs

Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Das Wichtigste zum Lkw-Führerschein

Für welche Fahrzeuge benötige ich den Führerschein der Klasse C?

Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zGM von mehr als 3500 kg, die für den Transport von maximal 8 Personen gedacht sind. Zudem ist die Verwendung von einem Anhänger erlaubt, wenn dieser nicht mehr als 750 kg wiegt.

Ab wann kann ich den Lkw-Führerschein erhalten?

Der Gesetzgeber schreibt in der Regel ein Mindestalter von 21 Jahren vor. Dieses lässt sich allerdings reduzieren, wenn eine entsprechende Ausbildung absolviert wird.

Wie setzen sich die Kosten für den C-Führerschein zusammen?

Welche Posten Sie einplanen müssen und mit wie viel diese zu Buche schlagen, erfahren Sie hier.

Ein LKW-Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen.
Ein LKW-Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen.

C-Führerschein, 7,5 t-Führerschein, LKW-Führerschein: Ein Führerschein der Klasse C hat viele verschiedene Bezeichnungen. So verschieden sie auch klingen mögen, haben sie doch eines gemeinsam: In der Führerscheinklasse C sind alle Fahrzeuge zuhause, deren zulässiges Gesamtgewicht über der Grenze von 7,5 Tonnen liegt.

Seit 2013 gibt es in Deutschland insgesamt 16 Führerscheinklassen. Vier von ihnen richten sich ausschließlich an das Führen von LKW: Die Führerscheinklassen C, CE, C1 und C1E. Bei den Klassen CE und C1E können Anhänger angekoppelt werden, bei denen die zulässige Gesamtmasse über 750 kg liegt. Die Klasse C1E kann zudem mit Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg gefahren werden.

Die ehemalige Klasse 2 wurde im Zuge der Reform der Führerscheinklassen im Jahr 2013 zur Führerscheinklasse C. Bei einem Umtausch von der alten in die neue Klasse wird diese nur noch bis zum 50. Lebensjahr erteilt.

Im Anschluss muss der LKW-Führerschein alle fünf Jahre verlängert werden. Diesen Antrag sollten Sie spätestens einen Monat vor Ablauf stellen, damit die Klasse ihre Gültigkeit nicht verliert. Bereits seit 1999 gibt es die Befristung der LKW-Klassen. Die Sicherheit auf den Straßen Deutschlands soll auf diese Weise gesteigert werden.

Worauf sonst bei einem Führerschein der Klasse C geachtet werden muss, welche Voraussetzungen es bei der Antragsstellung gibt, wie der Unterricht in der Fahrschule aufgebaut ist und welche Kosten ein LKW-Führerschein mit sich bringt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Lkw-Führerschein
  • Der Führerschein der Klasse C: Was darf ich fahren?
  • Wann darf ich einen LKW-Führerschein beantragen?
    • Der Erste-Hilfe Kurs bei einem LKW-Führerschein
    • Die ärztliche Untersuchung für den LKW-Führerschein
    • Sonstige Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis der Klasse C
  • LKW-Führerschein: Die Inhalte der Ausbildung
    • Der theoretische Unterricht
    • Der praktische Unterricht
  • LKW-Führerschein: Die Kosten

Der Führerschein der Klasse C: Was darf ich fahren?

Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge darf beim LKW-Führerschein über 7,5 Tonnen liegen. Neben dem Fahrer können Sie mit einer solchen Fahrerlaubnis maximal acht Personen transportieren. Möchten Sie einen Anhänger an den Kraftwagen ankoppeln, so darf dieser nicht schwerer sein als 750 kg.

Fahrzeuge der Klassen A, A1, A2 sowie AM dürfen Sie mit einem C-Führerschein nicht führen. Dafür fallen Omnibusse (zumindest ohne Fahrgäste) in Ihre Zuständigkeit. Sofern die Fahrten lediglich einer Überprüfung des technischen Zustandes des Busses dienen, sind sie absolut legal.

Übrigens: Mit einem LKW-Führerschein der Klasse C sind Sie automatisch dazu berechtigt, Fahrzeuge der Klasse C1 zu bedienen. Diese haben ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Möchten Sie einen Anhänger ankoppeln, dessen Gesamtmasse über 750 kg liegt, dann benötigen Sie einen Führerschein der Klasse CE bzw. C1E.

Wann darf ich einen LKW-Führerschein beantragen?

Ein Führerschein der Klasse C geht mit einigen Voraussetzungen einher.
Ein Führerschein der Klasse C geht mit einigen Voraussetzungen einher.

Der LKW-Führerschein ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, welche denen für die Bus-Führerscheinklassen ähneln. Unter anderem müssen eine ärztliche Eignungsprüfung, ein Erste-Hilfe-Kurs, sowie eine augenärztliche Bescheinigung vorliegen.

Beim C-Führerschein reicht es jedoch nicht aus, einen normalen Sehtest zu absolvieren, wie es beim Motorrad- oder PKW-Führerschein der Fall ist.

Folgende Punkte müssen in puncto Sehleistung abgeklärt werden:

  • Räumliches Sehen
  • Dämmerungssehen
  • Gesichtsfeld
  • Leistung der Augen
  • Farbsehen
  • Blendungsempfindlichkeit
  • Augenbeweglichkeit

Es macht keinen Unterschied, ob ein LKW-Fahrer eine Brille bzw. Kontaktlinsen benötigt oder nicht. Wichtig ist, dass die Sehkraft mindestens 0,8 Dioptrien auf beiden Augen beträgt. Ob dies mit einer Sehhilfe erreicht wird oder ohne ist unerheblich. Die Sehleistung beider Augen zusammen muss mindestens 1,0 Dioptrien betragen. Angehende Berufskraftfahrer müssen zudem mindestens 30 Grad nach rechts und links, 25 Grad nach oben sowie 40 Grad nach unten sehen können.

Es ist durchaus schon einmal vorgekommen, dass bestimmte Werte nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten. In einem solchen Fall muss die Einschätzung eines weiteren Augenarztes eingeholt werden.

Unter anderem kann ein normaler Augenarzt, ein Augenarzt mit einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, ein Arzt des Gesundheitsamtes oder ein sonstiger Arzt der öffentlichen Verwaltung eine solche Untersuchung vornehmen.

Liegt beispielsweise eine Krankheit der Augen vor, die stetig fortschreitet, so sind regelmäßige Besuche beim Augenarzt ohnehin obligatorisch. Nach jeder Untersuchung muss dieser Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, welche Ihr ausreichendes Sehvermögen beweist. Wenn Sie den Antrag für einen Führerschein der Klasse C stellen, darf die Untersuchung durch einen Augenarzt nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Der Erste-Hilfe Kurs bei einem LKW-Führerschein

Ohne die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs wird der C-Führerschein nicht erteilt.
Ohne die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs wird der C-Führerschein nicht erteilt.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist für die Erteilung der Führerscheinklasse C obligatorisch. In seinem Aufbau ist er mittlerweile für alle Führerscheinklassen identisch. Es macht dementsprechend keinen Unterschied, ob Sie einen PKW- oder Motorradführerschein erwerben möchten.

Früher wurde zwischen einem kleinen und einem großen Erste-Hilfe-Kurs unterschieden. Bei einem LKW-Führerschein mussten beide Kurse absolviert werden, da sie aufeinander aufbauten. Dabei spielten neben den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auch die Herz-Lungen-Wiederbelebung sowie der Umgang mit Verbrennungen oder Vergiftungen eine Rolle.

Seit 2016 besteht ein Erste-Hilfe-Kurs in der Regel aus neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Die Absolventen können in dieser Zeit in Gruppen die stabile Seitenlage üben, lernen wie eine Herzdruckmassage funktioniert oder wie ein Druckverband angelegt wird. Die Kosten belaufen sich dabei auf 20 bis 40 Euro.

Die ärztliche Untersuchung für den LKW-Führerschein

Um einen LKW-Führerschein erteilt zu bekommen, ist eine ärztliche Untersuchung vonnöten. Diese kann von einem Hausarzt, Betriebsarzt oder sogar beim TÜV vorgenommen werden.

In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was bei einer ärztlichen Untersuchung abgeklärt werden muss, bevor ein Führerschein der Klasse C erteilt werden kann. In Anlage 5 heißt es:

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen.“

Des Weiteren müssen Tests durchgeführt werden, welche die „Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit“ des Kraftfahrers belegen sollen. Dabei müssen verschiedene Faktoren beachtet werden:

  • Vorgeschichte des Fahrers (Kam es in der Vergangenheit zu Krankheiten oder Unfällen, welche die Fahrtüchtigkeit einschränken?)
  • Größe und Gewicht
  • Blutdruck und Puls
  • allgemeiner Gesundheitszustand (Liegen körperliche Behinderungen vor?)
  • Kreislauf und Herz
  • Erkrankungen der Nieren oder des Blutes (u. a. Blutzucker)
  • Nervensystem
  • psychische Erkrankungen (Leidet der Fahrer an einer Sucht nach Alkohol, Drogen oder Medikamenten?)
  • Gehör (Kann der Fahrer Gefahrensituationen schnell genug wahrnehmen?)
  • mögliche Schlafstörungen wie z. B. Schlafapnoe (Liegt eine erhöhte Tagesschläfrigkeit vor?)
Die ärztliche Untersuchung beim LKW-Führerschein ist obligatorisch.
Die ärztliche Untersuchung beim LKW-Führerschein ist obligatorisch.

Sollte ein Arzt im Zuge dieser Untersuchung Anhaltspunkte finden, die für eine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht sprechen, so muss sich der angehende Berufskraftfahrer erst einmal von seinem LKW-Führerschein verabschieden.

Er kann den Test jedoch wiederholen, sobald sich sein Verhalten bzw. seine Erkrankung gebessert hat. Ist das Hörvermögen so stark gestört, dass Gefährdungen im Verkehr vom Fahrer nicht wahrgenommen, verstanden oder verarbeitet werden können, hat dieser die ärztliche Untersuchung ebenfalls nicht bestanden.

Wenn sich der untersuchende Arzt nicht sicher ist, ob er dem Kandidaten ein positives Gutachten ausstellen sollte, kann er eine Ausnahme machen und ein Beratungsgespräch mit anderen Ärzten führen. Auch weitere Untersuchungen sind möglich, sofern diese die Vermutungen des Arztes widerlegen könnten.

Sonstige Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis der Klasse C

Eine generelle Voraussetzung für den Erwerb von einem Führerschein der Klasse C ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B. In der Regel können Sie bereits nach der bestandenen Prüfung des Autoführerscheins mit der Ausbildung der Führerscheinklasse C beginnen.

Dies gilt zumindest dann, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Sollten Sie sich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer befinden, dann kann das Mindestalter seit 2014 auf 18 Jahre heruntergeschraubt werden.

In einem solchen Fall dürfen Sie jedoch ausschließlich innerhalb Deutschlands und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses LKW führen. Sobald Sie das 21. Lebensjahr erreicht haben, verlieren diese Regelungen ihre Gültigkeit und Sie dürfen Fahrzeuge der Klasse C überall bedienen.

Die wohl wichtigste Voraussetzung für den LKW-Führerschein richtet sich nach den Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG). Seit 2009 existiert die Regelung, dass Fahrzeuge der Klasse C nur gewerblich genutzt werden dürfen, wenn eine Grundqualifikation nach BKrFQG vorliegt.

Haben Sie Ihren Führerschein vor 2009 erworben, entfällt diese Vorschrift für Sie. Stattdessen müssen Sie alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen. Diese sollte einen Umfang von mindestens 35 Stunden aufweisen und dient der Sicherheit im Straßenverkehr.

LKW-Führerschein: Die Inhalte der Ausbildung

Haben Sie endlich alle nötigen Bescheinigungen beisammen sowie alle notwendigen Untersuchungen hinter sich gebracht, dann können Sie den LKW-Führerschein beantragen. Eine andere Möglichkeit ist, den Antrag direkt von einer Fahrschule vornehmen zu lassen. Wenn Sie dies direkt zu Beginn mit der jeweiligen Fahrschule absprechen, können Sie sich viel Arbeit sparen.

Ein halbes Jahr bevor Sie das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben, können Sie mit den theoretischen Unterrichtsstunden beginnen. Frühestens drei Monate vor Ihrem 21. Geburtstag dürfen Sie die dazugehörige Prüfung ablegen. An der praktischen Prüfung können Sie frühestens einen Monat bevor Sie 21 werden, teilnehmen.

Der theoretische Unterricht

Um eine Fahrerlaubnis der Klasse C zu erwerben, müssen 16 Theoriestunden besucht werden.
Um eine Fahrerlaubnis der Klasse C zu erwerben, müssen 16 Theoriestunden besucht werden.

Der Theorieunterricht für den LKW-Führerschein ist in grundsätzliches und zusätzliches Wissen aufgesplittet. Sechs Doppelstunden sind für die Grundsätze vorgesehen, wobei zehn Doppelstunden Zusatzstoff gepaukt werden muss. Eine Doppelstunde besteht in der Regel aus 90 Minuten.

Wenn Sie im Vorfeld die Klassen D1 oder C1 besitzen, kann der zusätzliche Unterricht auf vier Doppelstunden verringert werden. Beim Vorbesitz des Führerscheins der Klasse D sind es sogar nur zwei Doppelstunden.

In der theoretischen Prüfung müssen Sie 37 Fragen beantworten und dürfen sich maximal zehn Fehler leisten. Wie auch bei der Theorieprüfung für die Klasse B dürfen jedoch keinesfalls zwei Fragen falsch beantwortet werden, die jeweils fünf Fehlerpunkte zur Folge haben. Ansonsten sind Sie ebenfalls durch die Theorieprüfung gefallen.

Der praktische Unterricht

Die Grundausbildung für den Führerschein der Klasse C ist an keine feste Anzahl an Fahrstunden gebunden. Vielmehr liegt dies im Ermessen des Fahrlehrers und kommt stets auf die Fähigkeiten des Anwärters sowie seine Fortschritte an. Die Dauer bei einer Fahrstunde für den C-Führerschein beträgt normalerweise 45 Minuten.

Wie viele Sonderfahrten gemacht werden müssen, ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt:

  • Vorbesitz der Klasse B: In diesem Fall müssen fünf Überlandfahrten, zwei Fahrten auf der Autobahn sowie drei Nachtfahrten absolviert werden.
  • Vorbesitz der Klasse C1: Hier dreht es sich um drei Überlandfahrten, eine Autobahnfahrt und eine Fahrt bei Dunkelheit.
  • Die Führerscheinklassen C und CE werden zur gleichen Zeit erworben: Acht Überlandfahrten, drei Fahrten auf der Autobahn und drei Nachtfahrten werden an dieser Stelle verlangt.

Haben Sie alle vorgeschriebenen Fahrten mit Bravour gemeistert und treten die praktische Prüfung an, dann können Sie sich in der Regel auf eine Dauer von mindestens 75 Minuten einstellen. Unter anderem wird geprüft, ob Sie folgende Punkte beherrschen:

fahrtechnische Vorbereitung, Lenkradhaltung, Verhalten beim Anfahren, Gangwechsel, Steigung und Gefällstrecken, automatische Kraftübertragung, Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen, Fahrgeschwindigkeit, Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug, Überholen und Vorbeifahren, Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen, Abbiegen und Fahrstreifenwechsel, Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen, Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und fahrtechnischer Abschluss der Fahrt.“ (Quelle: FeV Anlage 7 Punkt 2.1.5)

LKW-Führerschein: Die Kosten

Bei einem LKW-Führerschein können die Kosten variieren.
Bei einem LKW-Führerschein können die Kosten variieren.

Die Kosten für einen LKW-Führerschein variieren von Fahrschule zu Fahrschule und können aus diesem Grund nicht explizit festgesetzt werden. Je nachdem, in welcher Stadt Sie sich für eine Fahrschule entscheiden, können sich die Kosten für einen Führerschein der Klasse C verringern, oder steigen.

Um Ihnen trotzdem einen ungefähren Überblick zu geben, sehen Sie hier eine Zusammenfassung der möglichen Kosten:

  • Bei jedem Führerschein für 7,5-Tonner wird ein Grundbetrag von der Fahrschule verlangt, in dem die Theoriestunden meist enthalten sind. Dieser beläuft sich auf einen Betrag zwischen 200 und 500 Euro.
  • Bevor praktische Unterrichtsstunden genommen werden können, muss eine Vorstellung des Fahrzeuges mit seinen technischen Besonderheiten stattfinden. Diese wird vom Fahrlehrer vorgenommen und schlägt mit 30 bis 60 Euro zu Buche.
  • Für Sonderfahrten werden in der Regel 60 bis 100 Euro fällig.
  • Hinzu kommen die Kosten für die eigentliche Führerscheinprüfung. Allein für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung müssen 20 bis 50 Euro gezahlt werden, bei der praktischen sind es bereits 120 bis 160 Euro.
  • Die Prüfgebühren für einen Führerschein der Klasse C kosten Sie ca. 20 Euro für die theoretische und 140 Euro für die praktische Prüfung.
  • Auch der Antrag für den LKW-Führerschein ist nicht gerade billig: 40 bis 80 Euro müssen hier entbehrt werden.
  • Außerdem dürfen die augenärztlichen Kosten für den LKW-Führerschein nicht außer Acht gelassen werden. Diese liegen bei 80 bis 90 Euro.
  • 20 bis 40 Euro kostet Sie außerdem der Erste-Hilfe-Kurs.
  • Die ärztliche Untersuchung macht Sie ungefähr um 40 Euro ärmer.

Bei einem C-Führerschein können die Kosten dementsprechend hoch ausfallen. Insgesamt ist ein Betrag von ungefähr 2.000 Euro möglich. Daher empfiehlt es sich, die Führerscheinklasse C und CE zur gleichen Zeit zu erwerben, um so nicht nur Kosten, sondern auch Zeit zu sparen.

Übrigens: Seit Januar 2013 müssen Führerscheine, die vor diesem Zeitpunkt erworben wurden, spätestens im Januar 2033 umgetauscht werden. Diese Vorschrift bezieht sich jedoch nicht auf die Fahrerlaubnis, sondern lediglich auf das jeweilige Dokument. Dadurch sollen die Möglichkeiten der Führerscheinfälschungen minimiert werden.

Bildnachweise: istockphoto.com/Pumba1, fotolia.com/© lassedesignen, istockphoto.com/ImageegamI, fotolia.com/© lassedesignen, istockphoto.com/jorgeantonio, istockphoto.com/villiers

Weitere Ratgeber

  • C1E: Der Führerschein für die Kombination aus LKW und Anhänger
  • Der Führerschein CE: Ohne Gewichts­begrenzung unterwegs
  • Quad-Führerschein: Unterwegs im Gelände
  • Führerschein der Klasse 1a: Bedeutung
  • Busführerschein D - Fahrerlaubnis für gewerbliche Personen­beförderung
  • Sehtest für den Führerschein: Der richtige Durchblick im Straßenverkehr
  • Führerschein der Klasse 1: Was bedeutet er heute?
  • Der Führerschein C1: Die leichteste Lkw-Klasse in Deutschland
  • Führerschein der Klasse 5: früher und heute
  • Führerschein DE: Die Klasse für Busse mit Anhängern

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Kommentare

  1. Yazdan S. meint

    2. März 2024 at 22:33

    Hallo, ich wollte einen Lkw-Führerschein machen, was muss ich tun und was sind die Voraussetzungen dafür?
    Ich stehe derzeit unter der Aufsicht des Jobcenters und die Kosten für diese Bescheinigung werden vom Jobcenter übernommen. Welche Dokumente soll ich von Ihnen erhalten, um sie dem Jobcenter vorzulegen?

    Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Infos zur Fahreignung

  • Fahreignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahrtauglichkeits­untersuchung
  • Führerscheinentzug
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • MPU-Ratgeber
  • Nachschulung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Verkehrsmedizin

Anzeige

E-Book: Erfolgreich durch die MPU

Infos zu Führerschein & Fahrerlaubnis

  • Führerschein­klassen
  • Ausländischer Führerschein
  • EU-Führerschein
  • Fahrschule
  • Führerschein beantragen
  • Führerschein bestehen
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein umtauschen
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Mindestalter für den Führerschein
  • Mobil mit Behinderung
  • Probezeit
  • Fahren ohne Führerschein

Infos über Sanktionen

  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Erzwingungshaft
  • Fahrtenbuch
  • Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Verwarnungsgeld
  • Blitzer-Strafen
  • Wiederholungstäter im Straßenverkehr

Infos über …

  • Anhörungsbogen
  • Autodiebstahl
  • Bußgeldverfahren
  • Elektrokleinstfahrzeuge (EKF)
  • E-Scooter
  • Fahren ohne Brille
  • Rettungsgasse
  • Zeugenfragebogen
  • Bußgeldkatalog – neu & aktuell

Führerscheinfix auf Facebook

fuehrerscheinfix.de auf Facebook Folgen Sie fuehrerscheinfix.de auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2015-2025 fuehrerscheinfix.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Über uns | Magazin | Haftungsausschluss