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Behinderten­fahrzeuge: Durch Umbauten mobil bleiben

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Das Wichtigste zu Behindertenfahrzeugen

Ich kann meine Hände nicht mehr benutzen. Ist es trotzdem möglich, noch Auto zu fahren?

Kfz für behinderte Menschen sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst: Auch bei einem Handicap, was Arme und Hände betrifft, ist es möglich Auto zu fahren: So kann die Lenkung beispielsweise nach dem richtigen Umbau auch mit den Füßen stattfinden und Sie können trotz Behinderung mobil bleiben.

Wie kann ich als behinderte Person beim Kauf eines Neuwagens Rabatte bekommen?

Viele Autohersteller bieten Rabatte für behinderte Personen gegen Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises an. Der Wagen muss dafür anschließend auf die Person zugelassen werden.

Darf ich trotz Behinderung einen Führerschein machen?

Es kommt auf die Art der Behinderung an, aber in vielen Fällen ist es, gerade bei ausschließlich körperlichen Einschränkungen, möglich, die Fahrerlaubnis zu erwerben. Gegebenenfalls muss eine MPU gemacht werden.

Worauf muss ich beim Kauf von einem Auto für eine behinderte Person achten?

Behindertengerechte Fahrzeuge werden in der Regel in speziellen Werkstätten ausgerüstet.
Behindertengerechte Fahrzeuge werden in der Regel in speziellen Werkstätten ausgerüstet.

Im Jahr 2013 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 7,5 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland. Dieser Anteil macht fast 10 % der deutschen Bevölkerung aus. Viele Behinderte wünschen sich trotz ihrer Einschränkung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, in dem sie selten auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Allerdings ist das nicht immer möglich, denn viele Arten von Behinderungen ermöglichen es den betroffenen Personen nicht mehr, alle Gliedmaßen, Sinne oder andere Körperfunktionen ohne Einschränkungen nutzen zu können. Demnach gehören sowohl geistig als auch körperlich behinderte Menschen zum Kreis der Schwerbehinderten in Deutschland.

Viele der Betroffenen fragen sich, ob es trotz einer Behinderung möglich ist, mobil zu bleiben. Grundsätzlich lässt sich diese Frage erst einmal mit „Ja“ beantworten. Auch körperlich oder geistig eingeschränkten Menschen ist es möglich, selbstständig ein Fahrzeug zu führen, allerdings ist diese Möglichkeit auch immer davon abhängig, welcher Grad der Behinderung vorliegt.

In der Regel sind diverse Umbauten am Fahrzeug nötig, damit ein behindertengerechtes Auto auch tatsächlich auf die Bedürfnisse des Behinderten zugeschnitten wird. Aber was macht Behinderten­fahrzeuge eigentlich aus? Wie teuer sind sie? Und welche Änderungen sind an einem Wagen für Behinderte möglich? Diese und weitere Fragen soll der folgende Ratgeber zur Mobilität durch Behindertenfahrzeuge beantworten.

Inhalt

  • Das Wichtigste zu Behindertenfahrzeugen
  • Worauf muss ich beim Kauf von einem Auto für eine behinderte Person achten?
  • Was macht ein Behindertenauto aus?
  • Welcher Behindertenwagen passt sich Ihren Bedürfnissen an?
    • Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Umbau? Das ist möglich
  • Zuschüsse beim Kauf der Behindertenfahrzeuge
    • Erwerb der Fahrerlaubnis mit einer Behinderung
    • Zuschüsse für den Führerschein
  • Erlass bei der Kfz-Steuer für Behindertenfahrzeuge
    • Behindertenfahrzeuge und die Alternative ÖPNV

Was macht ein Behindertenauto aus?

Behindertenfahrzeuge können als Neu- oder Gebrauchtwagen erworben werden.
Behindertenfahrzeuge können als Neu- oder Gebrauchtwagen erworben werden.

Je nachdem, welche Erkrankung bei der Person vorliegt, die ein Kfz für Behinderte erwerben möchte, müssen die Behindertenfahrzeuge individuell ausgestattet bzw. umgebaut werden. Denn: Ein Rollstuhlfahrer hat beispielsweise ganz andere Bedürfnisse als ein Sehbehinderter.

Demnach sind sowohl technische Fahrzeug­umbauten durch Verlegung des Brems- und Gaspedals, ein Ersatz der Kupplung durch einen Joystick, die Verlängerung von Schalthebel oder Gaspedal für Kleinwüchsige oder der Einbau von Handgas möglich, um dem Behinderten trotz seiner Einschränkung das Lenken und Beschleunigen eines Fahrzeugs ermöglichen zu können.

Auch andere Änderungen am Pkw für Behinderte können Probleme lösen. So sind Einstiegshilfen wie Rutschbretter oder Trittstufen – zum Beispiel für den Höhenausgleich für Kleinwüchsige – denkbar oder elektrische Greifarme, die den Rollstuhl automatisch in den Kofferraum befördern können.

So vielfältig die Einschränkungen von behinderten Menschen sind, so zahlreich sind heutzutage auch die Möglichkeiten, auf das Handicap durch umgebaute Behindertenfahrzeuge reagieren zu können.

Generell gilt: Den einen Behindertenwagen gibt es nicht. Vielmehr bieten sich unzählige Möglichkeiten, individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen durch behindertengerechte Fahrzeuge zu reagieren.

Welcher Behindertenwagen passt sich Ihren Bedürfnissen an?

Damit jeder Behinderte auch einen Wagen erhält, der den persönlichen Einschränkungen am besten gerecht wird, sollte dieser einige Kriterien berücksichtigen. Denn die Wahl eines geeigneten Wagens wird durch viele Faktoren beeinflusst. Einige davon sollen im Folgenden vorgestellt werden:

Wird ein Behindertenwagen auch von anderen Familienmitgliedern genutzt, kann ein Rückbau erforderlich sein.
Wird ein Behindertenwagen auch von anderen Familienmitgliedern genutzt, kann ein Rückbau erforderlich sein.
  • Ist ein Rückbau möglich?

Wird ein Auto beispielsweise mit Handgas gesteuert, ist das in der Regel leicht wieder auszubauen und das Behindertenfahrzeug herkömmlich zu verwenden. Daran sollten Sie denken, wenn Sie beispielsweise das Kfz nicht nur für sich selbst nutzen, sondern ein weiteres Familienmitglied ebenfalls auf das Auto angewiesen ist. Natürlich ist solch ein Rückbau nicht immer möglich und bei größeren Fahrzeugumbauten schwer zu realisieren. Allerdings ist ein Rückbau auch im Hinblick eines späteren Verkaufs des Wagens zu berücksichtigen.

  • Größe des Wagens

Rollstuhlfahrer benötigen in der Regel ein größeres Auto, da sie den Rollstuhl ebenfalls transportieren müssen. In diesem Fall eignen sich Transporter besonders gut als Behindertenfahrzeuge. Auch dann, wenn Rollstuhlfahrer direkt mit dem Rollstuhl an das Steuer fahren können, ist logischerweise ein größeres Auto vonnöten, damit dieser mithilfe einer Rampe einfahren kann. Auch auf die Türhöhe sollte deshalb geachtet werden.

  • Gesundheitszustand

Je nach Art der Behinderung ist es möglich, dass weitere Umbaumaßnahmen nötig werden, da sich die Einschränkungen noch verstärken können. Das muss nicht bei jeder Behinderung vorfallen, allerdings sollte vor dem Kauf von einem Auto für behinderte Menschen darüber nachgedacht werden, ob spätere Maßnahmen auch durchgeführt werden könnten.

  • Finanzierung

Generell ist das wichtigste Kaufkriterium – nicht nur für Behindertenfahrzeuge – der Preis des Wagens. Allerdings geben diverse Autohersteller Rabatte auf Neuwagen, die durch Behinderte genutzt werden können. Dazu ist in der Regel ein Schwerbehindertenausweis vonnöten und das Fahrzeug muss auf die betroffene Person selbst zugelassen sein. Auch dann, wenn ein für den Behinderten nötiges Fahrzeug für den Weg zur Arbeit genutzt wird, ist ein Zuschuss des Staats möglich. Informieren Sie sich vor dem Kauf oder Umbau der Behindertenfahrzeuge genau, welche Vergünstigungen Ihnen zustehen.

Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Umbau? Das ist möglich

Generell müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie sich ein komplett neues Kfz anschaffen oder ob Sie Ihren alten Wagen lediglich behindertengerecht umbauen wollen. Beides kann in gewissen Fällen finanziell unterstützt werden. Erwerben Sie einen Neu- bzw. Gebrauchtwagen, der bereits als Auto für Behinderte ausgestattet ist, so haben Sie selbstverständlich weniger Arbeit.

Je nachdem, welche Behinderung vorliegt, kann ein entsprechender Wagen ausgesucht werden. Besitzen Sie allerdings schon ein Auto und wollen dieses nicht verkaufen, so haben Sie die Möglichkeit eines Umbaus. Auch hier gibt es nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, Fahrzeuge für Behinderte bestmöglich auszustatten. Je nachdem, welche Art der Behinderung bei Ihnen vorliegt, können unter anderem folgende Maßnahmen für Behindertenfahrzeuge ergriffen werden:

  • Einschränkungen der Arme

Können die Arme oder Hände nicht mehr oder nur noch eingeschränkt bewegt werden (z. B. Autofahren ohne Arme), helfen Fußlenksysteme, das Auto nicht per Hand, sondern mit dem Fuß steuern zu können. Bei eingeschränkter Armfunktion können Joysticks helfen, die den Schaltknüppel oder das Lenkrad ersetzen.

  • Einschränkungen der Beine oder Füße

Das Gaspedal eines Fahrzeugs kann beispielsweise durch Handgas ersetzt werden, wenn die Beine nicht mehr in der Lage sind, dieses durchzudrücken. Bei Kleinwüchsigen bietet es sich außerdem an, dass Pedale und Schaltknüppel verlängert werden, um die Fahrtauglichkeit zu erhalten.

Behindertenfahrzeuge bei Rollstuhlfahrern sind in der Regel größer, damit der Rollstuhl ebenfalls reinpasst.
Behindertenfahrzeuge bei Rollstuhlfahrern sind in der Regel größer, damit der Rollstuhl ebenfalls reinpasst.
  • Autofahren im Rollstuhl

Rollstuhlfahrer haben unterschiedliche Möglichkeiten, trotz Ihrer Behinderung mobil zu bleiben. Zum einen ist es möglich, den Rollstuhl während der Fahrt im Kofferraum zu verstauen, zum anderen gibt es mittlerweile auch Lösungen, bei denen die gehandicapte Person in dessen Rollstuhl am Steuer sitzen und lenken kann.

Erstere Möglichkeit beinhaltet, dass sich der Rollstuhlfahrer entweder selbst aus dem Rollstuhl ins Auto heben kann oder aber durch eine weitere Person dabei unterstützt wird. Ist es dem Betroffenen selbst möglich, so können Rutschbretter oder Stuhllifte eine Erleichterung zur Überwindung des Höhenunterschieds bieten.

Fährt der Rollstuhlfahrer selbst bis an das Steuer vor, so benötigt das für den Behinderten ausgestattete Auto eine entsprechende Konstruktion. Diese beinhaltet das Einfahren mittels Rampe in den hinteren Teil des Wagens (aus diesem Grund sollte es ein großes Auto wie zum Beispiel ein Transporter sein) sowie die entsprechende Dockingstation des Rollstuhls vor dem Lenkrad. So kann das Autofahren mit einer Behinderung mühelos bewältigt werden.

Zuschüsse beim Kauf der Behindertenfahrzeuge

Je nachdem, ob Sie einen Neuwagen bei einem Automobilhersteller erwerben oder Ihr eigenes Auto umbauen wollen – in beiden Fällen ist es möglich, eine finanzielle Spritze zu erhalten. Behindertenfahrzeuge, die direkt vom Hersteller kommen, können zudem durch Rabatte vergünstigt werden.

Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn ein Neuwagen erworben wird. Gebrauchtwagen sind in der Regel von dieser Rabattierung für ein Behindertenfahrzeug ausgeschlossen. Einige Autohersteller gewähren diesen Rabatt auch nur dann, wenn ein bestimmter Behinderungsgrad vorliegt. Eine Liste der Behindertenrabatte wird unter anderem vom Bund behinderter Auto-Besitzer (BbAB) zur Verfügung gestellt.

Auch dann, wenn Sie ein Fahrzeug dringend benötigen, zum Beispiel um zur Arbeit oder zu einer Ausbildungsstätte zu fahren, wird dieses auf Grundlage der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) entsprechend bezuschusst.

Bis zu einem Fahrzeugwert von 9.500 Euro kann die Finanzspritze erfolgen. In welcher Höhe diese liegt, ist allerdings vom Einkommen des Fahrzeughalters abhängig. Dieses wird mit der Bezugsgröße (BG) verglichen und entsprechend prozentual angerechnet.

Folgende Tabelle soll einen Überblick über die Zuschusshöhe geben:

Höhe des EinkommensZuschusshöhe
bis 40 % der BG100 %
bis 45 % der BG88 %
bis 50 % der BG76 %
bis 55 % der BG64 %
bis 60 % der BG52 %
bis 65 % der BG40 %
bis 70 % der BG28 %
bis 75 % der BG16 %
In der Regel sind Behindertenfahrzeuge mit Automatik ausgestattet.
In der Regel sind Behindertenfahrzeuge mit Automatik ausgestattet.

Demnach erhält eine behinderte Person beispielsweise eine komplette Übernahme der Kosten für Behindertenfahrzeuge, wenn dessen Gehalt weniger als 40 % der Bezugsgröße des vorangehenden Kalenderjahres beträgt.

Sollte eine behinderte Person keinen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen wollen, sondern den Umbau des eigenen Wagens bevorzugen, so können diese Kosten für Fahrzeugumbauten ebenfalls übernommen werden. § 7 der KfzHV besagt dazu folgendes:

Für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung erforderlich ist, ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und die Wiederherstellung ihrer technischen Funktionsfähigkeit werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Dies gilt auch für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung eines Dritten erforderlich ist, der für den behinderten Menschen das Kraftfahrzeug führt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2). Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen, auf die ein vorrangiger Anspruch besteht oder die vorrangig nach pflichtgemäßem Ermessen zu leisten sind, sind anzurechnen.“
Eine hundertprozentige Kostenübernahme für einen Umbau der Behindertenfahrzeuge, der durch die Einschränkung des Fahrers begründet ist, kann demnach erfolgen.

Erwerb der Fahrerlaubnis mit einer Behinderung

Nicht jeder Schwerbehinderte ist in der Lage, überhaupt erst in den Besitz einer Fahrerlaubnis für Behindertenfahrzeuge zu gelangen. Ob eine behinderte Person einen Führerschein erwerben kann, ist von der Art und Schwere der Behinderung abhängig.

Den Führerschein trotz eines Hörschadens zu machen ist normalerweise möglich, bei einer Nervenkrankheit wie Multipler Sklerose oder bei Sehbehinderungen kann das in akuten Fällen schon anders aussehen. In der Regel muss vorher ein Gutachten bei einem entsprechenden Arzt eingeholt werden, der sich eine Meinung über den Gesundheitsstand des Patienten sowie dessen Fahrtauglichkeit bildet.

Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann erforderlich sein, um die Führerscheinstelle von der Fahreignung des Behinderten zu überzeugen. In einigen Fällen, zum Beispiel bei leichten Fällen von Parkinson, kann der Führerschein trotzdem erworben werden, wenn alle ein bis vier Jahre eine weitere Untersuchung erfolgt.

Ein Führerschein und eine Schwerbehinderung schließen sich deshalb nicht gegenseitig aus, sondern können bei der Nutzung der Behindertenfahrzeuge problemlos bewältigt werden.

Zuschüsse für den Führerschein

Autofahren mit einer Behinderung ist möglich, wenn vorher ärztliche Gutachten eingeholt werden.
Autofahren mit einer Behinderung ist möglich, wenn vorher ärztliche Gutachten eingeholt werden.

Behinderte haben ebenfalls die Möglichkeit, durch Zuschüsse den Führerschein zu finanzieren. Wurde vom Arzt bzw. der Führerscheinstelle das Okay zur Fahreignung gegeben, so können sie die Fahrerlaubnis erwerben. Nach § 8 der KfzHV können sie einen dem Einkommen des Behinderten entsprechenden Zuschuss erhalten.

Bei bis zu 40 % der monatlichen Bezugsgröße werden die kompletten Führerscheinkosten für Behindertenfahrzeuge erstattet. Zwei Drittel können übernommen werden, wenn der Führerscheinanwärter lediglich bis 55 % der Bezugsgröße verdient und ein Drittel wird immerhin erlassen, wenn 75 % der Bezugsgröße an Einkommen vorhanden ist.

Erlass bei der Kfz-Steuer für Behindertenfahrzeuge

Sollten bestimmte Arten der Behinderung vorliegen, so werden betroffene Personen von der Kfz-Steuer befreit. Das ist dann der Fall, wenn ein Mensch außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG“), blind („Bl“) oder hilflos („H“) ist.

Liegt ein solcher Vermerk im Schwerbehindertenausweis vor und wird das Fahrzeug auf die Person mit Handicap zugelassen, so entfällt die Kfz-Steuer. Für Personen mit dem Merkzeichen „G“ oder „Gl“ im Behindertenausweis, also erheblich Gehbehinderte oder Gehörlose, sinkt die Kfz-Steuer um 50 %.

Allerdings gilt der Erlass der Hälfte nur dann, wenn im Umkehrschluss auf die Wertmarke für die kostenlose Beförderung via ÖPNV verzichtet wird.

Behindertenfahrzeuge und die Alternative ÖPNV

Besitzt eine behinderte Person kein Auto und möchte sich dieses auch nicht anschaffen, so hat diese eine weitere Möglichkeit, zum Beispiel trotz eines Rollstuhls oder einer Sehbehinderung mobil zu bleiben. Denn Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Ausweis können eine Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr erhalten.

Mit dieser ist es grundsätzlich möglich, kostenlos sowohl Busse, als auch Straßen-, U- oder S-Bahnen zu benutzen. Damit ein Schwerbehinderter eine solche Wertmarke erhalten kann, muss einer der folgenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein:

MerkzeichenDefinition
G: Erheblich gehbehindertErheblich gehbehindert ist, wer nicht ohne große Schwierigkeiten, Gefahr für sich und andere auch kurze Wegstrecken zurücklegen kann (auch Orientierungsunfähigkeit gehört dazu).
aG: Außer­gewöhnlich gehbehindertAußergewöhnlich gehbehindert ist ein Mensch dann, wenn die Fortbewegung stark beeinträchtigt ist und nur unter großer Anstrengung erfolgen kann.
H: HilflosAls hilfos werden Personen bezeichnet, die über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten hinweg bei alltäglichen Aufgaben Hilfe benötigen. Dazu zählen zum Beispiel das Waschen, die Aufnahme von Nahrung sowie das Ankleiden.
Bl: BlindBlindheit liegt vor, wenn ein Mensch kein Augenlicht mehr besitzt oder die Sehschärfe auf einem bzw. beiden Augen weniger als 1/50 beträgt.
Gl: GehörlosGehörlosigkeit ist vorhanden, wenn ein Mensch komplett taub oder stark schwerhörig ist. Letzteres muss mit Sprachstörungen einhergehen.
B: Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrs­mittel erforderlichBegleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist dann erforderlich, wenn die betroffene Person alleine keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr nutzen kann.
RF: Rundfunk­gebühren-Befreiung und Telefon­ermäßigungRundfunkgebühren-Befreiung und Telefonermäßigung liegt in der Regel bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 vor, die keine öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen können.
Auf einen Pkw für Behinderte kann verzichtet werden, wenn Betroffene lieber kostenlos den ÖPNV nutzen wollen.
Auf einen Pkw für Behinderte kann verzichtet werden, wenn Betroffene lieber kostenlos den ÖPNV nutzen wollen.

Auch das Bahnfahren ist oft mit einer Wertmarke möglich. Lediglich der Fernverkehr ist nicht inbegriffen. Sollten Sie zum Beispiel als Rollstuhlfahrer den ÖPNV oder die Bahn nutzen wollen, sollten Sie sich vorher darüber informieren, ob ein barrierefreier Zugang der Haltestellen gegeben ist.

Zum Ein- und Aussteigen bei der Bahn ist es ebenfalls manchmal erforderlich, das Bahnpersonal im Voraus zu verständigen, damit Einstiegshilfe geleistet werden kann. Behindertenfahrzeuge sind also nicht immer nötig, können aber durch die Mobilität eine Erleichterung im Alltag bieten.

Bildnachweise: fotolia.com/Karin & Uwe Annas, fotolia.com/eccolo, istockphoto.com/STEFANOLUNARDI, fotolia.com/RioPatuca, istockphoto.com/OvertheHill, istockphoto.com/endopack, fotolia.com/Petair

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Jutta M. meint

    10. April 2024 at 13:41

    Lieber Leon K.
    Sie haben wirklich alle Fakten für den Umbau eines Autos
    für Behinderte super aufgezählt und erklärt.
    Mein alter Firmenwagen Mercedes D 220 E 2018 wurde
    wegen vorangeschrittener Polyneuropathie beider
    Beine auf Handbetrieb mit einem Gasring der Firma Kempf
    umgebaut. Ich war bereits 80 Jahre alt, musste zu einem neutralen Neurologen (Kraft der Hände und Reaktion/
    Kopf wurden untersucht) Dann erst durfte ich Fahrstunden
    auf einem bereits umgebauten Fahrzeug nehmen. Nach 3 Stunden konnte ich m.M. nach schon super fahren, der Fahr-
    Lehrer ließ mich aber noch weitere 7 Stunden fahren
    bis zur erneuten Führerscheinprüfung. Der Prüfer ließ mich
    45 Minuten fahren., habe gut ohne Fehler bestanden und
    einen neuen Führerschein mit Vermerk „B“ erhalten.
    Ich hatte eine eigene Handelsagentur für medizinische
    Implantate und hatte bereits das Gebiet Ostfriesland, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und ab 1990 auch
    Mecklenburg-Vorpommern bereist. Zur Prüfung musste ich aber fahren, wie eine Anfängerin.
    Nach dem Tod meines Mannes 2013 war ich nicht mehr tätig, hatte nur meine Rente und Witwenrente, erhielt dann
    die Grundsicherung..
    Die Klage auf Erstattung der Kosten (Fahrschule, 1.500€ Führerscheinprüfung, Umbau auf Handbetrieb 5.000 € etc.) hat meine Anwältin wegen Aussichtslosigkeit gerade
    im vergangenen März zurückgenommen. Die Wartezeit vor dem Sozialgericht war von 2018 bis 2024.
    Hätte ich Ihren Ratgeber früher gehabt, wäre der Prozessj
    sicher positiv für mich ausgegangen.
    Viele Grüße aus Hamburg
    Jutta M.

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