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Toleranzabzug bei einer Geschwindig­keitsmessung: Wie viel Toleranz muss gewährt werden?

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Wichtiges zum Toleranzabzug

Warum wird bei einer Geschwindigkeitsmessung eine Toleranz abgezogen?

Der Toleranzabzug erfolgt, um mögliche Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung auszugleichen.

Wie viel Toleranz wird abgezogen?

Bei bis zu 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, bei höheren Geschwindigkeiten sind es 3 Prozent.

Ist auch ein anderer Toleranzabzug möglich?

Ja, bei Kontrollen mittels Videonachfahrsystem beträgt der Toleranzabzug 5 km/h (bei bis zu 100 km/h) bzw. 5 Prozent (bei über 100 km/h).

Was bedeutet Toleranzabzug?

Inhalt

  • Wichtiges zum Toleranzabzug
  • Was bedeutet Toleranzabzug?
  • Video: Toleranzabzug
  • Toleranzabzug bei Geschwindigkeit und Gerät
    • Geschwindigkeitsmessung: Toleranzabzug in den jeweiligen Bundesländern
  • Blitzer mit höherem Toleranzabzug
Wie hoch ist der Toleranzabzug außerhalb geschlossener Ortschaften?
Wie hoch ist der Toleranzabzug außerhalb geschlossener Ortschaften?

Der Toleranzabzug muss bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. bei jeder Messung berücksichtigt werden. Er soll in erster Linie etwaige Ungenauigkeiten der Messgeräte ausgleichen, schließlich machen ein oder zwei km/h mehr oder weniger manchmal einen großen Unterschied (z. B. zwischen einem einfachen Bußgeld oder zusätzlichen Punkten in Flensburg).

Dabei wissen viele Autofahrer, die geblitzt wurden, nicht, dass es einen Eich- und einen Geschwindigkeitstoleranzwert gibt. Bekannt ist meist nur, dass je nach Geschwindigkeitsbegrenzung entweder 3 km/h oder 3 Prozent von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden müssen. Allerdings gibt es auch hier einige Missverständnisse.

Wie viel Toleranzabzug auf der Autobahn gewährt werden muss, was für ein Wert bei Messungen innerorts abzuziehen ist und bei welchen Blitzern ggf. ein höherer Toleranzabzug gerechtfertigt ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Video: Toleranzabzug

Wichtige Informationen zum Toleranzabzug finden Sie im Video.
Wichtige Informationen zum Toleranzabzug finden Sie im Video.

Toleranzabzug bei Geschwindigkeit und Gerät

Der Toleranzabzug beträgt innerorts (30er/50er-Zone) in der Regel 3 km/h.
Der Toleranzabzug beträgt innerorts (30er/50er-Zone) in der Regel 3 km/h.

Autofahrer wissen: Je nach Geschwindigkeit muss ein Toleranzabzug gewährt werden. Dieser hängt auch von der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung ab:

  • Bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h wird ein Wert von 3 km/h abgezogen.
  • Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h (z. B. auf der Autobahn) beträgt der Toleranzabzug 3 Prozent.

Was weniger bekannt ist: Neben diesen sogenannten Eich- bzw. Gerätetoleranzwerten gibt es noch die Geschwindigkeitstoleranz. Worin besteht der Unterschied?

  • Eichtoleranzwert bzw. Gerätetoleranz: 3 km/h oder 3 Prozent sind von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen, weil nie von einer absoluten Fehlerlosigkeit der Geräte ausgegangen werden kann.
  • Toleranzabzug bei der Geschwindigkeit: Es kann passieren, dass ein Fahrer zu schnell unterwegs ist, ohne sich dessen bewusst zu sein. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Tachonadel nicht hundertprozentig genau die gefahrene Geschwindigkeit (je nach Kfz ist dies vom Hersteller so beabsichtigt) anzeigt. Aus diesem Grund werden in der Regel pauschal 5 km/h Toleranzabzug gewährt – wie Sie nachfolgender Tabelle entnehmen können, gibt es hierbei jedoch regionale Unterschiede.
Nur wenn die festgestellte Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug noch über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, hat der Autofahrer mit Sanktionen zu rechnen. Welche das sind, ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (auch: Bußgeldkatalog) geregelt.

Weiterführende Ratgeber zum Thema „Toleranzabzug“

➥ Toleranz bei Blitzern

Geschwindigkeitsmessung: Toleranzabzug in den jeweiligen Bundesländern

Während der Eichtoleranzwert – mit Ausnahme bestimmter Messverfahren – meist 3 km/h oder 3 Prozent beträgt, variiert der Geschwindigkeitstoleranzwert je nach Bundesland. Wie viel Toleranzabzug die jeweiligen Bundesländer für angemessen halten, ist folgender Tabelle zu entnehmen:

Bun­des­landGeschwin­digkeits­toleranz­wert
Ba­den-Würt­tem­bergkei­ne An­gabe
Bay­ernin der Re­gel 5 km/h, max. 10 km/h, auf der Auto­bahn bis zu 20 km/h
Ber­linkei­ne An­gabe
Bran­den­burgkei­ne An­gabe
Bre­men8 km/h (Pkw), 5 km/h (Lkw un­ter 3,5 t)
Ham­burg5 km/h (pau­schal)
Hes­sen5 km/h
Meck­len­burg-Vor­pom­mern5 km/h
Nie­der­sach­sen5 km/h
Nord­rhein-West­fa­len5 km/h
Rhein­land-Pfalzkei­ne An­gabe
Saar­land3 km/h bei stationären Blitzern
Sach­sen5 km/h
Sach­sen-An­haltkei­ne An­gabe
Schles­wig-Hol­stein5 km/h
Thü­ring­en5 km/h (in Aus­nah­mefäl­len bis zu 10 km/h)
Wurde nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Toleranzabzug nicht gewährt, ist der Bußgeldbescheid zumeist anfechtbar. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht, ob sich ein Einspruch gegen den Bescheid auf dieser Grundlage lohnt.

Blitzer mit höherem Toleranzabzug

Toleranzabzug: Manche Blitzer (innerorts, auf der Autobahn oder außerorts) rechtfertigen einen höheren Toleranzwert.
Toleranzabzug: Manche Blitzer (innerorts, auf der Autobahn oder außerorts) rechtfertigen einen höheren Toleranzwert.

Der Abzug der Toleranz kann vom Blitzer abhängig sein. So herrscht inzwischen Konsens darüber, dass bei Videonachfahrsystemen der übliche Toleranzabzug von 3 Prozent bzw. 3 km/h nicht ausreicht.

Videonachfahrsysteme werden meist auf der Autobahn oder Kraftstraßen eingesetzt. Wie jeder andere Blitzer muss auch das dabei eingesetzte Messgerät über eine Eichung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) verfügen. Es ist bereits im Fahrzeug der Messbeamten verbaut.

Anders als der Toleranzabzug beim Blitzen beträgt der Wert bei der Messung per Video …

  • 5 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und
  • 5 Prozent bei einem Tempo über 100 km/h.
Der Toleranzabzug ist außerorts etwas großzügiger. Das liegt daran, dass dort üblicherweise auch das Tempolimit etwas höher ist (auf der Autobahn z. B. über 100 km/h).

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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