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Ab wann ist der Führerschein weg?

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Alles Wichtige zur Frage „Ab wann kommt der Führerschein weg?“

Ab wie viel km/h zu schnell ist der Führerschein weg?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/hm außerorts droht bereits ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Ab 51 km/h innerorts und 61 km/h außerorts werden in der Regel drei Monate Fahrverbot verhängt.

Ab wie viel Punkten verliert man den Führerschein?

Sie verlieren bei 8 Punkten in Flensburg Ihren Führerschein.

Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?

Ein Fahrverbot wird in der Regel ab 0,5 Promille ausgesprochen. Ab 1,1 Promille kommt es zum Führerscheinentzug. Sie können den Führerschein auch bei einem niedrigeren Alkoholgehalt im Blut verlieren, wenn Sie Gefährdungspotenzial für den restlichen Verkehr darstellen.

Video: Die wichtigsten Infos zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Wann müssen Sie mit dem Führerscheinentzug rechnen? Erfahren Sie es hier im Video.
Wann müssen Sie mit dem Führerscheinentzug rechnen? Erfahren Sie es hier im Video.

Wann muss ich meinen Führerschein abgeben?

Führerschein weg: Ab wann das Fahrverbot gilt, steht im Bußgeldbescheid.
Führerschein weg: Ab wann das Fahrverbot gilt, steht im Bußgeldbescheid.

Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten werden unterschiedlich geahndet. Manchmal muss der Verkehrssünder den Führerschein für gewisse Zeit abgeben. In besonders schweren Fällen ist es mit einem Fahrverbot von ein bis drei Monaten nicht getan. Straftaten ziehen oft den Fahrerlaubnisentzug nach sich.

Wann der Führerschein endgültig weg ist, kommt daher einerseits auf die Art des Vergehens, andererseits auf die Strafe an, denn bei Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug, gelten unterschiedliche Regeln für die Abgabe des Führerscheins.

Bei wie viel Punkten oder km/h ist der Führerschein weg? Wann darf ich nicht mehr Auto fahren? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen dazu, können Sie im Folgenden nachlesen.

Inhalt

  • Alles Wichtige zur Frage „Ab wann kommt der Führerschein weg?“
  • Video: Die wichtigsten Infos zur Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Wann muss ich meinen Führerschein abgeben?
  • Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug: Wann kommt der Führerschein weg?
    • Punkte in Flensburg: Ab wie viel Punkten verliert man den Führerschein?
    • Alkohol am Steuer: Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?
  • Stichtag: Ab wann muss man den Führerschein abgeben?

Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug: Wann kommt der Führerschein weg?

Ab wie viel Punkten oder km/h ist der Führerschein weg?
Ab wie viel Punkten oder km/h ist der Führerschein weg?

Wann der Führerschein tatsächlich weg muss, hängt in erster Linie davon ab, ob ein Fahrverbot verhängt oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde. Der Unterschied liegt darin, dass Sie den Führerschein nach einem Fahrverbot wieder bekommen, bei einem Fahrerlaubnisentzug ist dies nur durch den Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung möglich.

Die Frage: „Ab wie viel km/h zu schnell ist der Führerschein weg?“, stellt sich so deshalb nicht. Ein schwerer Geschwindigkeitsverstoß hat nämlich zu nächst „nur“ ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg zur Folge, sodass der Führerschein innerhalb von vier Monaten für den angeordneten Zeitraum abgegeben werden muss.

Erst wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung als Straftat (z. B. illegales Autorennen) nach § 69 Strafgesetzbuch (StGB) gilt, oder die damit verbundenen Punkte das Konto in Flensburg vollmachen, droht der Führerscheinentzug. Wann der Führerschein dann weg ist, kommt auf das Urteil an.

Punkte in Flensburg: Ab wie viel Punkten verliert man den Führerschein?

Bei einem Punkt passiert noch nicht viel. Mit wie viel Punkten ist der Führerschein also weg? Verkehrsverstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg geahndet werden, haben üblicherweise auch ein Fahrverbot zur Folge.

Wann der Führerschein dann weg ist, kommt auf den individuellen Punktestand an. Das Maß ist voll, wenn Sie acht Punkte haben. Der Führerschein kommt dann laut Punktetabelle weg bzw. wird entzogen.

Das Höchstmaß (je Vergehen) liegt bei drei Punkten. Da nur Verkehrsstraftaten mit drei Punkten bestraft werden, kann dies den Führerscheinentzug nach sich ziehen, auch wenn das Punktekonto in Flensburg noch ziemlich leer ist.

Wann ist der Führerschein weg? Z. B. nach einer Trunkenheitsfahrt.
Wann ist der Führerschein weg? Z. B. nach einer Trunkenheitsfahrt.

Alkohol am Steuer: Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?

Ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung, lässt sich auch bei Alkohol am Steuer nicht immer eindeutig sagen, wann der Führerschein weg muss. Das liegt daran, dass in Deutschland zwar eine Promillegrenze von 0,5 gilt, aber auch die Fahrweise berücksichtigt wird.

Bis 1,09 Promille wird üblicherweise ein Fahrverbot verhängt. Ab 1,1 Promille kann von einer Trunkenheitsfahrt und damit von einer Straftat ausgegangen werden, die mit Fahrerlaubnisentzug bestraft wird.

Zu berücksichtigen sind dabei allerdings auch alkoholtypische Fahrfehler. Wird der Fahrer schon bei 0,3 Promille auffällig, kann auch das den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen. In der Probezeit gilt außerdem ein absolutes Alkoholverbot, also 0,0 Promille.

Stichtag: Ab wann muss man den Führerschein abgeben?

Ab wann Sie den Führerschein abgeben müssen, kommt auf das Vergehen an.
Ab wann Sie den Führerschein abgeben müssen, kommt auf das Vergehen an.

Wann der Führerschein weg ist bzw. wann Sie ihn abgeben müssen, kommt darauf an, ob es sich um ein Fahrverbot, oder einen Führerscheinentzug handelt.

  • Fahrverbot: Ersttäter können innerhalb von vier Monaten selbst entscheiden, wann sie das Fahrverbot antreten bzw. den Führerschein abgeben. Wiederholungstäter dagegen müssen es sofort, also mit Wirksamkeit des Bußgeldbescheides antreten.
  • Fahrerlaubnisentzug: Bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist der Führerschein sofort weg. Ansonsten erst ab dem Zeitpunkt des Urteils.
Wann wird der Führerschein für immer entzogen? Bei besonders schweren Verkehrsstraftaten ist ein lebenslanger Führerscheinentzug bzw. eine lebenslange Führerscheinsperre denkbar. Das ist nach § 69a Abs. 1 StGB dann der Fall, wenn „zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“

Bildnachweise: fotolia.com/ ©Schlierner, iStock.com/ ©dehooks, iStock.com/ ©NitroxElMares.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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