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Bußgeld nicht bezahlt – Was passiert mit dem Verkehrssünder?

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Das Wichtigste zum Thema „Bußgeld nicht bezahlt“

Was passiert, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird?

Kommen Sie der Zahlungsaufforderung des Bußgeldbescheides nicht noch, versendet die Bußgeldstelle eine Mahnung. Diese führt zu zusätzlichen Kosten.

Kann bei der ausbleibenden Zahlung Haft drohen?

In letzter Konsequenz kann bei einem nicht gezahlten Bußgeld auch die Erzwingungshaft drohen.

Bis wann muss die Zahlung erfolgen?

In der Regel haben Sie für die Zahlung der Geldbuße nach dem Eintritt der Rechtskraft zwei Wochen Zeit.

Bußgeld nicht bezahlt, was passiert mit dem Verkehrssünder?
Bußgeld nicht bezahlt, was passiert mit dem Verkehrssünder?

Kommt ein Brief von der Bußgeldstelle, so ist Betroffenen meist klar, was Sie erwarten könnte: Bußgelder, Punkte in Flensburg oder mögliche Fahrverbote können in dem Schriftstück vermerkt werden.

Wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, ist ein Fehlverhalten, also ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), des Kfz-Fahrers vorausgegangen. Doch was passiert, wenn Sie das Bußgeld einfach nicht bezahlen?

Dieser Frage wird sich der folgende Ratgeber annehmen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen, wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird und welche Fristen dabei sowohl von Ihnen als auch von der Behörde einzuhalten sind.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Thema „Bußgeld nicht bezahlt“
  • Was passiert, wenn man ein Bußgeld nicht bezahlt?
    • Erster Schritt beim Bußgeld: Die Mahnung
    • Bußgeld nicht bezahlt: Erzwingungshaft als letzter Schritt
  • Bußgeld bezahlen: Welche Frist gilt eigentlich?

Was passiert, wenn man ein Bußgeld nicht bezahlt?

Aus unterschiedlichen Gründen kann ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt werden. Neben finanziellen Engpässen, kann auch der Fall eintreten, dass der Betroffene die Geldstrafe für unangemessen hält. Oft war der Kfz-Halter zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrer des Wagens.

Daher wird vor einem solchen Bescheid in der Regel ein Anhörungsbogen verschickt. Diesen kann der Halter nutzen um Angaben zur Tat zu machen. Dabei kann er auch angeben, selbst nicht gefahren zu sein. Dann wird ein Zeugenfragebogen versendet.

Diesen nutzt die Behörde, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Sie selbst können durch Ihre Angaben bei diesem Prozess helfen, haben aber auch die Möglichkeit, von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Ist der Bußgeldbescheid erst einmal eingetroffen, so können Sie diesen nur noch per Einspruch anfechten. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn die Verjährung bereits eingetreten ist oder das Schreiben der Behörde Fehler aufweist.

Wird das Bußgeld jedoch einfach nicht bezahlt, so drohen Konsequenzen. Ist der Bußgeldbescheid erst einmal rechtskräftig, kann die Strafe von der Behörde vollstreckt werden. Es ist dann nicht mehr möglich, den Bußgeldbescheid anzufechten.

Erster Schritt beim Bußgeld: Die Mahnung

Bußgeld nicht bezahlt - Eine Mahnung erfolgt in der Regel nach sechs Wochen.
Bußgeld nicht bezahlt – Eine Mahnung erfolgt in der Regel nach sechs Wochen.

Eine Geldstrafe können Sie per Überweisung unter Angabe des Aktenzeichens bezahlen. Entsprechende Informationen finden sich auf dem Bußgeldbescheid. Vergessen Sie, Ihre Buße zu begleichen, erfolgt in der Regel sechs Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung.

Diese wird Ihnen ebenfalls postalisch zugestellt und erhält eine erneute Zahlungsaufforderung, die meist durch eine Frist eingegrenzt wird. Zusätzlich zum Bußgeld, welches nicht bezahlt wurde, kommt ein Aufpreis, die sogenannte Mahngebühr, hinzu. Diese beträgt fünf Euro.

Übrigens: Sind Sie finanziell nicht dazu in der Lage, die Geldstrafe unverzüglich zu begleichen, kann in Absprache mit der Bußgeldstelle auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Bußgeld nicht bezahlt: Erzwingungshaft als letzter Schritt

Reagieren Sie auch nicht auf das Mahnschreiben der Behörde und das Bußgeld wird nicht bezahlt, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Ist dieser genehmigt, kann ein Gerichtsvollzieher Ihre Zahlungsfähigkeit überprüfen.

Kann auch hier kein Erfolg erzielt werden, ist als letzte Maßnahme eine Erzwingungshaft denkbar. In diesem Fall müssten Sie für das nicht gezahlte Bußgeld eine Zeit im Gefängnis verbringen.

Bußgeld bezahlen: Welche Frist gilt eigentlich?

Bei Auseinandersetzungen mit Behörden, sind immer bestimmte Fristen einzuhalten. So ist ein Bußgeldbescheid beispielsweise nach zwei Wochen rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt auch. Dies gilt auch, wenn das Vergehen bereits verjährt ist. Eine Verjährung tritt ein, wenn der Bußgeldbescheid nicht innerhalb von drei Monaten nach Begehung der Tat zugestellt wird. Sie kann allerdings unterbrochen werden.

Reagieren Sie nicht auf die Nachricht der Bußgeldstelle, wird das Bußgeld automatisch rechtskräftig. Eine Zahlung muss dann bis etwa zwei Wochen nach Rechtskraft des Bescheids eingegangen sein. Andernfalls drohen die beschriebenen Konsequenzen bis hin zur Erzwingungshaft.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Les Cunliffe,

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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