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Wann Sie das Fahrverbot antreten müssen

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Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot antreten“

Wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen?

Das Fahrverbot wird gemäß Bußgeldkatalog bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Hier erfahren Sie, wann Ersttäter ein Fahrverbot antreten müssen.

Ab wann gilt das Fahrverbot für Wiederholungstäter?

Für Wiederholungstäter gilt das Fahrverbot ab dem Tag, an welchem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Können Sie das Fahrverbot verschieben?

Fahrverbot: Wann Sie es antreten müssen, erklärt der Ratgeber.
Fahrverbot: Wann Sie es antreten müssen, erklärt der Ratgeber.

Viele Autofahrer empfinden ein Fahrverbot als wesentlich schlimmer und unbequemer als ein hohes Bußgeld. Wurde es erst einmal ausgesprochen, ist es schwer, das Fahrverbot zu umgehen.

Obwohl es natürlich jedem Betroffenen freisteht, einen Anwalt hinzuzuziehen und Einspruch einzulegen, scheuen doch die meisten den Kostenaufwand und entscheiden sich stattdessen, in den sauren Apfel zu beißen.

Aber wie geht es jetzt weiter? Wann Sie das Fahrverbot antreten müssen, welche Fristen einzuhalten sind und ob hier ein Unterschied zwischen einem Ersttäter und einem Wiederholungstäter gemacht wird, erfahren Sie hier.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot antreten“
  • Können Sie das Fahrverbot verschieben?
  • Fahrverbot antreten: Innerhalb von vier Monaten oder sofort?
    • Das Fahrverbot gilt als angetreten, wenn der Führerschein in Verwahrung ist

Fahrverbot antreten: Innerhalb von vier Monaten oder sofort?

Es wäre sicherlich hilfreich, wenn Verkehrssünder den Zeitraum des Fahrverbots frei wählen könnten. Zwar kennen Anwälte für Verkehrsrecht juristische Kniffe, wie sich das Fahrverbot hinauszögern lässt, früher oder später müssen Betroffene das Fahrverbot aber antreten.

Dabei macht es einen Unterschied, ob der Verkehrssünder Erst- oder Wiederholungstäter ist. Ersttäter haben nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Für Wiederholungstäter hingegen gilt das Fahrverbot sofort (mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides), selbst dann, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig abgegeben wird.

Was ist mit Ersttäter gemeint? Sie sind Ersttäter, wenn Sie während der letzten 24 Monate kein Fahrverbot abzusitzen hatten. Wer jedoch in dieser Zeit schon einmal ein Fahrverbot ableisten musste, gilt als Wiederholungstäter und kann das Fahrverbot nicht verschieben.

Das Fahrverbot lässt sich im Übrigen auch nicht aufteilen. Häufig möchten Autofahrer aus einem einmonatigen Fahrverbot 2×2 Wochen machen, weil ihnen das besser in den Zeitplan passt. Möglich ist das aber nicht.

Das Fahrverbot gilt als angetreten, wenn der Führerschein in Verwahrung ist

Wann Sie das Fahrverbot antreten müssen, kommt darauf an, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind.
Wann Sie das Fahrverbot antreten müssen, kommt darauf an, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind.

Das Fahrverbot wird vollstreckt, indem die örtliche Behörde (z. B. die Bußgeldstelle) den Führerschein in Verwahrung nimmt. Damit dies geschieht, gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können den Führerschein entweder per Post einschicken oder persönlich abgeben.

Sie müssen den Führerschein aber nicht zur zuständigen Bußgeldstelle bringen, es genügt, die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen. Wenn Sie den Führerschein dort abgeben, wird er mit einem Begleitschreiben an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Wird der Führerschein nicht abgegeben, kann er beschlagnahmt werden.

Beachten Sie, dass Sie das Fahrverbot erst antreten, wenn der Führerschein in Verwahrung ist. Den Schein per Post abzugeben, hat aufgrund der Brieflaufzeiten den Nachteil, dass Sie nach dem Absenden nicht mehr Auto fahren dürfen (da Sie den Führerschein nicht mehr bei sich haben). Die Frist des Fahrverbots beginnt allerdings erst zu laufen, wenn die Post bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.

Bildnachweise: fotolia.com/Schlierner.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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