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  • Trotz Fahrverbot den Führerschein nicht abgegeben?

Fahrverbot: Der Führerschein wurde nicht abgegeben, was passiert jetzt?

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Das Wichtigste zum Fahrverbot, wenn Sie den Führerschein nicht abgeben

Welche Wirkung entfaltet ein Fahrverbot?

Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis zwar bestehen. Der Betroffene darf aber während des Verbots alle oder bestimmte Kfz nicht führen und muss für dessen Dauer den Führerschein abgeben. Fährt er trotzdem, macht er sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar.

Wirkt sich das auf den Fristverlauf aus, wenn jemand trotz Fahrverbot den Führerschein nicht abgibt?

Bei Ersttätern wird das Fahrverbot erst wirksam, wenn er seinen Führerschein abgibt, spätestens aber nach vier Monaten seit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Bei Wiederholungstätern wird das Verbot sofort mit Rechtskraft wirksam.

Was passiert, wenn ich den Führerschein trotz Fahrverbot nicht abgebe?

Wenn der Führerscheininhaber sein Dokument nicht freiwillig herausgibt, kann die Polizei diesen beschlagnahmen.

Fahrverbot: Behörde verwahrt den Führerschein

Fahrverbot: Wer den Führerschein nicht abgegeben hat, muss mit Konsequenzen rechnen.
Fahrverbot: Wer den Führerschein nicht abgegeben hat, muss mit Konsequenzen rechnen.

Schwere Verkehrsdelikte ziehen ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten nach sich. Im Regelfall hat der Betroffene seinen Führerschein dann für die Dauer des Verbots bei der zuständigen Behörde abzugeben. Er wird dort verwahrt und kann erst wieder nach Ablauf des Fahrverbots abgeholt werden.

Weil der Führerschein bekanntlich den Erwerb der Fahrerlaubnis bescheinigt, muss er stets mitgeführt werden. Wenn das Fahrverbot ignoriert, der Führerschein einfach nicht abgegeben wird, hat das Konsequenzen.

Die Behörde kann den Führerschein beschlagnahmen und so das Fahrverbot erzwingen. Den Führerschein nicht sofort abgeben zu müssen und weiterhin fahren zu können, bis das Fahrverbot besser mit dem eigenen Alltag vereinbar ist, ist auch ein folgenschwerer Irrtum.

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie das Fahrverbot ignorieren, den Führerschein nicht abgeben und weiterhin das Auto nutzen? Dieser Ratgeber geht dem auf den Grund.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Fahrverbot, wenn Sie den Führerschein nicht abgeben
  • Fahrverbot: Behörde verwahrt den Führerschein
  • Beschlagnahmung des Führerscheins
  • Führerschein nicht abgegeben: Auswirkungen auf den Fristverlauf

Beschlagnahmung des Führerscheins

Fahrverbot: Führerschein nicht abgegeben? Beamte können ihn dann beschlagnahmen.
Fahrverbot: Führerschein nicht abgegeben? Beamte können ihn dann beschlagnahmen.

Wurde ein Fahrverbot erst einmal verhängt, ist es schwer, sich dessen zu entziehen. Zwar gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, solchen Gesuchen wird aber nur selten und nur unter Betrachtung der individuellen Umstände stattgegeben.

Die Strafe abzuwenden ist vor allem dann schwer, wenn es um ein Verkehrsdelikt geht, das mehr als 1 Monat Fahrverbot bedeutet. Den Führerschein obendrein nicht abgegeben zu haben, kann die Situation für viele noch verschlimmern.

Was passiert, wenn nach einem rechtskräftigen Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben wurde? Die Behörde kann dann Beamte an den Wohnsitz senden, die den Führerschein beschlagnahmen. Das Fahrverbot beginnt in diesem Fall umgehend.

Vorsicht: Wer trotz Fahrverbot am Steuer erwischt wird, macht sich des Fahrens ohne Führerschein schuldig und muss mit hohen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Führerschein nicht abgegeben: Auswirkungen auf den Fristverlauf

Trotz Fahrverbot Führerschein noch nicht abgegeben? Das hat Auswirkungen auf den Fristverlauf.
Trotz Fahrverbot Führerschein noch nicht abgegeben? Das hat Auswirkungen auf den Fristverlauf.

Es ist immer problematisch, wenn nach einem angeordneten Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben wird. Betroffene sollten beachten, dass dies auch Auswirkungen auf den Fristverlauf, also Beginn und Ende des Fahrverbots hat.

Denn erst, wenn der Führerschein in der Behörde eingegangen ist, beginnt das Fahrverbot. Wurde der Führerschein nicht abgegeben, wurde das Fahrverbot folglich auch noch nicht angetreten. „Aussitzen“ lässt sich die Strafe auf diese Weise also nicht.

Was den Antritt des Fahrverbots angeht, so ist auch die Art der Abgabe des Führerscheindokuments relevant. Wie bereits erläutert, beginnt das Fahrverbot, sobald der „Lappen“ von der Behörde in Verwahrung genommen wurde.

Sollte die zuständige Stelle sich aber in einiger Entfernung vom Wohnort befinden, also eine persönliche Abgabe aufgrund des Fahrverbots unmöglich sein, kann der Führerschein auch per Posteinschreiben oder per Fax abgegeben werden.

Ersttäter, das heißt, Verkehrssünder, die in den letzten 24 Monaten kein Fahrverbot ableisten mussten, haben vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheid Zeit, den Führerschein bei der Behörde abzugeben. Wiederholungstäter hingegen müssen dies noch an dem Tag tun, an dem der Bescheid rechtskräftig wird.

Bildnachweise: iStock/anyaberkut, fotolia/Kzenon, fotolia/Les Cunliffe

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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