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Führerschein der Klasse 1b hat noch nicht ausgedient

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Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse 1b

Wozu berechtigt der Führerschein der Klasse 1b?

Diese Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ist eine Erweiterung der Klasse 1b möglich?

Ja, eine Option zur Erweiterung auf Klasse A2 besteht.

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Der Gesetzgeber verlangt bis spätestens 2033 alle Kraftfahrzeugführer über den EU-Führerschein verfügen.

Führerschein Klasse 1b: Das Motorrad unterliegt bestimmten Beschränkungen.
Führerschein Klasse 1b: Das Motorrad unterliegt bestimmten Beschränkungen.

Mit der Führerscheinreform 2013 änderten sich die Führerscheinklassen größtenteils. Die Umsetzung der EU-Führerschein-Richtlinie diente in erster Linie der Vereinheitlichung innerhalb Europas. Das bedeutet aber nicht, dass der alte Führerschein der Klasse 1b heute ungültig ist.

Sie können den Führerschein einfach umschreiben lassen, müssen dies aber nicht sofort tun. Obwohl der Führerschein der Klasse 1b alt ist, hat er noch bis zum Jahr 2033 Gültigkeit. Spätestens bis dahin, müssen Sie ihn umschreiben lassen.

Welche Fahrzeuge mit der Führerscheinklasse 1b gefahren werden dürfen und ob sich das seit der Reform gerändert hat, haben wir für Sie in Erfahrung gebracht.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse 1b
  • Der Führerschein Klasse 1b entspricht der heutigen Klasse A1
  • Lässt sich ein Führerschein KL 1b erweitern auf A2?

Der Führerschein Klasse 1b entspricht der heutigen Klasse A1

Der Führerschein der Klasse 1b ist heute gleichzusetzen mit dem Führerschein A1. Beide unterliegen gewissen Alters- und Fahrzeugbeschränkungen:

Ihr Kfz darf beim Führerschein 1b 125ccm nicht überschreiten.
Der Hubraum Ihres Kfz darf beim Führerschein 1b 125ccm nicht überschreiten.
  • Es dürfen nur Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm oder einer Leistung von 11 kW gefahren werden.
  • Der Führerscheinanwärter muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Das Kfz kann bauartbedingt eine Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten.

Die neue Klasse A1 beinhaltet ebenso wie der alte Führerschein 1b, die Erlaubnis zum Führen eines Mofas oder Rollers (AM). Eins zu eins lässt sich der Führerschein aber nicht umschreiben. Es kommt z. B. darauf an, wann Sie den alten Führerschein 1b erworben haben. Wer den Schein noch in den 1980er Jahren (vor dem 31. Dez. 1989) gemacht hat, sollte auf folgende Schlüsselzahlen achten:

  • 79.05: Erlaubt Krafträder mit einem Leistungsegwicht von mehr als 0,1 kW/kg (gilt europaweit).
  • 174: Damit beinhaltet Ihre Fahrerlaubnis auch die Klasse L. Das heißt, Sie dürfen Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h oder Zugmaschinen mit einachsigem Anhänger und einem Tempolimit von 25 km/h führen (nur in Deutschland gültig).
  • 175: Dies bedeutet ebenso eine Erweiterung um die Klasse L, allerdings nur für Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Viele der alten Klassen können einfach umgeschrieben werden. Bei einigen sind jedoch zusätzliche Bestimmungen hinzugekommen. Außerdem muss der Führerschein nach 15 Jahren gegen Gebühr aktualisiert werden.

Lässt sich ein Führerschein KL 1b erweitern auf A2?

Bis 2033 müssen Sie den alten Führerschein 1b umschreiben lassen.
Bis 2033 müssen Sie den alten Führerschein 1b umschreiben lassen.

Gute Nachricht, für alle, die ihren Führerschein der Klasse 1b vor 2013 erworben haben: Es ist möglich, den Führerschein 1b direkt auf Klasse A2 zu erweitern. Dafür ist eine verkürzte praktische Prüfung nötig.

Weil Sie zuvor schon über den Führerschein 1b und damit über Klasse A1 verfügten, ist die theoretische Prüfung nicht mehr erforderlich. Anders verhält es sich mit Personen, die bisher noch keine Fahrerlaubnis hatten. Sie müssen sowohl die praktische als auch die theoretische Prüfung ablegen.

Eine weitere Voraussetzung ist das Alter: Mindestens 18 Jahre alt müssen Führerscheinanwärter der Klasse A2 sein.

Bildnachweise: fotolia.com/fotofabrika, fotolia.com/nnerto.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Helge meint

    17. Februar 2020 at 16:06

    Guten tag ich habe den A1 mit 79.05

    Die frage ist was dar ich damit Fahren bis wie viel ccm und KW

    Antworten
  2. stefan meint

    15. Oktober 2019 at 4:22

    ich habe damals 1998 mit 16 meinen 1b gemacht für 125er gedrosselt auf max 15 ps und 80 km/h , soweit ich mich erinnern kann sollten diese begrenzungen , zumindest was die 80 km/h angeht , ab 18 wegfallen ?! hatte dann aber ab 18 direkt auto und war seitdem nicht mehr motorradmässig unterwegs . jetzt frag ich mich wies mit diesen begrenzungen jetzt aussieht .müsste ich also auf A2 erhöhen nur um ne 125er auch Roller mit mehr als 80 km/h fahren zu dürfen oder ist das nicht in meinem erprobten 1b seit ich 18 bin inklusive ? weil „bauartbedingt “ können recht viele 125er auch Roller locker mehr als 80 km/h schaffen , sogar mit max 15 ps , wie siehts damit aus ? dazu kann ich leider nix finden

    Antworten
  3. Lutz meint

    20. September 2019 at 8:21

    Guten Tag,Ich habe den mopedschein seit1977 (ehemals DDR.kann ich ihn auf a2 umschreiben LASSEN?

    Antworten

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