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Zwischen Straftat & Ordnungs­widrig­keit im Straßen­verkehr

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Das Wichtigste zur Straftat

Wie werden Straftaten in Deutschland sanktioniert?

Straftaten können in Deutschland mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Auch Nebenfolgen, wie beispielsweise ein Fahrverbot, sind denkbar.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Hier können Sie sich über den Ablauf eines Strafverfahrens in Deutschland informieren.

Welche Straftaten können im Straßenverkehr vorkommen?

Hier finden Sie einige Beispiele für Straftaten, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen.

Für Straftaten drohen Haftstrafen

Straftaten im Straßenverkehr werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Straftaten im Straßenverkehr werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Gesetze sollen im Straßenverkehr für Recht und Ordnung sorgen. Autofahrer, die aus der Reihe tanzen oder ganz bewusst gegen die Regeln verstoßen, können so zur Verantwortung gezogen werden. In welchem Maß dies geschieht, hängt von dem Verstoß selbst ab.

Die meisten Verkehrsverstöße sind uns als Ordnungswidrigkeiten bekannt. Wer ein bisschen zu schnell fährt, falsch parkt oder eine rote Ampel überfährt, handelt in der Regel ordnungswidrig und muss mit den üblichen Folgen aus dem Bußgeldkatalog (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) rechnen.

Je schwerer die Tat, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Straftatbestand erfüllt wird. Wer nicht nur schnell fährt, sondern sich ein Rennen liefert, begeht beispielsweise eine Straftat. Welche Verkehrsverstöße Straftaten darstellen, wie sie geahndet werden und wie das Strafverfahren abläuft, erfahren Sie im Nachfolgenden.

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Straftat
  • Für Straftaten drohen Haftstrafen
  • Was ist eine Straftat? Definition und gesetzliche Grundlage einfach erklärt
    • Folgen: Es kommt auf die Schwere der Tat an
    • Video: Was ist eine Straftat im Straßenverkehr?
    • Das Strafverfahren: So werden Straftaten in Deutschland behandelt
  • Arten von Straftaten: Beispiele im Straßenverkehr

Weitere spezifische Ratgeber zur Straftat im Straßenverkehr:

Autodiebstahl
Beleidigung
Fahren ohne Führerschein
Gefährdung
Geldstrafe
Nötigung
Fahrlässigkeit
Vorsatz

Was ist eine Straftat? Definition und gesetzliche Grundlage einfach erklärt

Führerscheinentzug: Bei Straftaten im Verkehr kommt er meist zu den übrigen Folgen hinzu.
Führerscheinentzug: Bei Straftaten im Verkehr kommt er meist zu den übrigen Folgen hinzu.

Das deutsche Strafrecht bezeichnet ein Vergehen und Verbrechen (hier gibt es feine Unterschiede) als Straftat, wenn der Täter sie rechtswidrig und schuldhaft begangen hat.

Welche Vergehen konkret als Straftat gelten, sagt uns in erster Linie das Strafgesetzbuch (StGB). Allerdings wird in sämtlichen Rechtsgebieten zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unterschieden. Wenn es sich um eine Straftat im Straßenverkehr handelt, sind neben dem StGB noch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und sogar das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von Bedeutung.

Nun lassen sich Verstöße nicht immer eindeutig in Ordnungswidrigkeit und Straftat unterscheiden. Es kommt auch auf die Schwere der Straftat an – ein Aspekt, der nicht zuletzt für das Strafmaß ausschlaggebend ist. Unten stehender Tabelle können Sie das ungefähre Strafmaß entnehmen, dass aus den jeweiligen Gesetzen hervorgeht.

Folgen: Es kommt auf die Schwere der Tat an

Fahrerflucht kann eine Straftat darstellen, z. B. wenn Sie den Unfallort verlassen, ohne Erste Hilfe zu leisten.
Fahrerflucht kann eine Straftat darstellen, z. B. wenn Sie den Unfallort verlassen, ohne Erste Hilfe zu leisten.

Ein gutes Beispiel für die Unterscheidung ist der Verstoß „Alkohol am Steuer“. Angenommen Sie setzen sich nach einem schönen Abend mit Freunden, bei dem Wein getrunken wurde, noch hinters Steuer. Bei einer Polizeikontrolle wird dann festgestellt: Mit etwas über 0,5 Promille haben Sie die gesetzlich festgelegte Promillegrenze überschritten. Gem. § 24a StVG handelt es sich hier noch um eine Ordnungswidrigkeit.

Eine Straftat liegt erst vor, wenn Sie aufgrund des Alkohols nicht mehr ganz fahrtüchtig sind und ein auffälliges bzw. gefährliches Fahrverhalten an den Tag legen. In diesem Fall könnte der Tatbestand in § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB erfüllt sein: Gefährdung im Straßenverkehr „infolge des Genusses alkoholischer Getränke […]“.

Es ist daher in der Regel zu prüfen, ob zu einer Ordnungswidrigkeit noch Gefährdung, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Sachbeschädigung hinzukommen, aufgrund derer der Verstoß dann als Straftat eingeordnet werden kann. Bei manchen Verkehrsverstößen ist die Zuordnung schon etwas eindeutiger. So stellen beispielsweise illegale Autorennen gem. § 315d StGB eindeutig eine Straftat im Verkehr dar.

Verkehrsstraftaten werden mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet. In manchen Fällen ist es denkbar, dass ein Fahrzeug infolge einer Straftat eingezogen wird. Das betrifft laut § 315f StGB konkret Fahrzeuge, die bei verbotenen Autorennen verwendet wurden. Nicht zuletzt gehen Verkehrsstraftaten in der Regel mit dem Fahrerlaubnisentzug einher.

Gut zu wissen: Wichtige Aspekte und Entscheidungshilfen für die passende Autoversicherung lesen Sie im Beitrag von: motion-drive-vermietung.de.

In Deutschland gibt es für bestimmte Taten eine Anzeigepflicht. Nicht jede Straftat ist davon betroffen. Wer jedoch von bestimmten Verbrechen oder Vergehen Kenntnis hat, ist nach § 138 StGB dazu verpflichtet, diese anzuzeigen, da er sich sonst selbst eine Geld- oder Freiheitsstrafe einhandeln kann. Im Straßenverkehr trifft dies z. B. zu, wenn Sie Kenntnis darüber haben, dass jemand eine Person absichtlich in einen Unfall zu verwickeln beabsichtigt (§ 138 Abs. 1 Nr. 8 und § 315 Abs. 3 StGB).

Video: Was ist eine Straftat im Straßenverkehr?

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Straftaten im Straßenverkehr!
Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Straftaten im Straßenverkehr!

Das Strafverfahren: So werden Straftaten in Deutschland behandelt

Sogar Sachbeschädigung kann eine Straftat darstellen und zum Strafverfahren führen.
Sogar Sachbeschädigung kann eine Straftat darstellen und zum Strafverfahren führen.

Für das Strafverfahren spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Straftat im Straßenverkehr oder einem anderen Bereich handelt. Die wesentlichen Schritte sind immer gleich. Das Verfahren läuft wie folgt ab:

  1. Tatverdacht oder Strafanzeige
  2. Ermittlungen: Beweise werden zusammengetragen, ggf. Zeugen gesucht/befragt etc. Abschließend wird dem Beschuldigten die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern (Vernehmung). Reicht die Beweislage nicht aus, kann es an dieser Stelle bereits zur Einstellung des Verfahrens kommen. Das Strafverfahren kann auch eingestellt werden, wenn die Schuld nur gering ist oder es sich um einen Ersttäter handelt.
  3. Strafbefehl: Bestätigt sich der Tatverdacht, wird der Strafbefehl erlassen. Er beinhaltet bereits Sanktionen wie Geldstrafen. Betroffene haben eine Woche Zeit, Einspruch einzulegen.
  4. Klageerhebung: Der Betroffene (jetzt: „Angeschuldigter“) erhält die Klageschrift vom Richter. An dieser Stelle kann er zusammen mit seinem Verteidiger noch einmal Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen.
  5. Hauptverhandlung vor Gericht und Urteil
  6. Ggf. Berufung oder ggf. Revision
  7. Vollstreckung
Was die Verjährungsfristen von Straftaten angeht, wird zwischen Verfolgungs- (§ 78 StGB) und Vollstreckungsverjährung (§ 79 StGB) unterschieden. Beide richten sich nach dem Strafmaß. Je höher die Strafe, desto länger die Verjährung. Bei Straftaten liegt sie nach dieser Regelung bei drei bis dreißig Jahren.

Arten von Straftaten: Beispiele im Straßenverkehr

Das Strafrecht ist sehr streng. In manchen Fällen kann schon der Versuch einer Straftat bestraft werden. Auch die Anstiftung zur Straftat ist strafbar – auch wenn der Anstifter selbst nicht agierte. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber ein Hindernis eingeräumt, damit Straftäter, die eine andere Person anschwärzen, nicht so leicht davon kommen.

Laut § 164 StGB ist die falsche Bezichtigung einer Straftat (konkret heißt es „falsche Verdächtigung“) ebenfalls strafbar. Im Verkehrsrecht ist diese Regelung beispielsweise beim Zeugenfragebogen relevant. Geben Sie dort fälschlicherweise und bewusst eine andere Person an, um den eigentlichen Täter oder sich selbst zu schützen, kann das als Straftat gelten.

Des Weiteren stellt nach § 145d StGB auch das Vortäuschen einer Straftat eine strafbare Handlung dar. Genauere Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr haben wir in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.

Beachten Sie bei den Beispielen unbedingt, dass es stark auf den Einzelfall ankommt, ob eine Tat als Straftat einzuordnen ist und welches Strafmaß schlussendlich dafür infrage kommt.

Straf­tat­be­standBei­spielStraf­maß
§ 21 StVG: Fah­ren oh­ne Fahr­er­lau­bnis/­trotz Fahr­ver­botKfz fü­hren, oh­ne da­für vor­ge­se­he­ne Füh­rer­schein­klas­se zu be­sit­zenGS, FS bis 1 J, (bei Vor­satz o­der Fahr­läs­sig­keit: GS bis 180 T, FS bis 6 M)
§ 22 StVG: Kenn­zei­chen­miss­brauchAb­sich­tlich fal­sches Num­mern­schild an Kfz an­bring­enGS, FS bis 1 J
§ 142 StGB: Un­er­laub­tes Ent­fer­nen vom Un­fall­ort (Fah­rer­flucht)Un­fall­stel­le ver­las­sen, oh­ne Fest­stel­lung der ei­ge­nen Per­son zu er­mög­li­chenGS, FS bis 3 J
§ 240 StGB: Nö­ti­gungDräng­eln auf der Au­to­bahnGS, FS bis 3 J
§ 315b StGB: Ge­fähr­lich­er Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehrZer­stö­ren/­Be­schä­di­gen ei­ner Am­pelGS, FS bis 5 J
§ 315c StGB: Ge­fähr­dung im Stra­ßen­ver­kehrGrob ver­kehrs­wi­dri­ge Vor­fahrts­miss­ach­tungGS, FS bis 5 J
§ 315d StGB: Il­le­ga­le Au­to­ren­nenTeil­nah­me/­Aus­rich­tung/­Durch­füh­rung ei­nes ver­bo­te­nen Kfz-­Ren­nensGS, FS bis 2 J
§ 316 StGB: Fah­ren un­ter dem Ein­fluss von Rausch­mit­teln (Trun­ken­heits­fahrt)Fah­ren un­ter Al­ko­hol­ein­fluss und da­durch nicht in der La­ge, das Kfz si­cher zu füh­renGS, FS bis 1 J
§ 323a StGB: Voll­rauschFah­ren un­ter Al­ko­hol­ein­fluss, wenn der Fah­rer sich vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig in den be­trun­ke­nen Zu­stand ver­setztGS, FS bis 1 J
§ 323c StGB: Un­ter­las­se­ne Hil­fe­leis­tungVom Un­fall­ort ent­fernt, oh­ne Er­ste Hil­fe zu leis­tenGS, FS bis 1 J
§ 6 PflVG: Keine Kfz-­Haft­pflicht­ver­si­che­rungKfz füh­ren, für das kei­ne er­for­der­li­che Haft­pflicht­ver­sich­er­ung be­stehtGS, FS bis 1 J, (bei Vor­satz o­der Fahr­läs­sig­keit: GS bis 180 T, FS bis 6 M)
§ 1 u. 2 KraftStG i. V. mit § 370 Ab­ga­ben­ord­nung: Hin­ter­zie­hung der Kfz-­Steu­erKfz-­Steu­er nicht be­zah­lenGS, FS bis 1 J
GS=Geld­stra­fe, FS=Frei­heits­stra­fe, T=Ta­ges­sät­ze, M=Mo­nat(e), J=Jahr(e)
Wie häufig sind verkehrsbezogene Straftaten? Einer Statistik bzw. Übersicht des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zufolge waren im Jahr 2018 250.266 Straftaten im Fahreignungsregister registriert.

Bildnachweise: fotolia.com/bibiphoto, fotolia.com/Kzenon, fotolia.com/Photographee.eu, istockphoto.com/Vladstudioraw

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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