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Zeugnis­verweigerungs­recht – In diesen Fällen dürfen Sie auf eine Aussage verzichten

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Das Wichtigste zum Zeugnisverweigerungsrecht

Wann kann ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt, wenn Sie mit Ihrer Aussage sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würden, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen zu haben.

Welche Angehörigen darf ich mit meinem Zeugnisverweigerungsrecht schützen?

Das Zeugnisverweigerungsrecht schließt Ehepartner (auch geschiedene), Verlobte, Lebensgefährten (auch ehemalige), Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) und seitlicher Linie (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten) und Verschwägerte ein.

Ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten. Kann ich auch hier von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Ja, auch hier gilt das Zeugnisverweigerungsrecht. Beachten Sie allerdings, dass Sie den Zeugenfragebogen in diesem Fall trotzdem an die Behörde zurückschicken müssen.

Die Aussage darf verweigert werden

Auch bei einem Bußgeld kann das Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Zeugenfragebogen genutzt werden.
Auch bei einem Bußgeld kann das Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Zeugenfragebogen genutzt werden.

Wird Ihnen beispielsweise von einem Polizeibeamten ein Verstoß im Straßenverkehr vorgeworfen, so müssen Sie sich zu diesem nicht äußern. Dies regelt das sogenannte Aussageverweigerungsrecht in Deutschland.

Die Beamten müssen Sie auf dieses sogar explizit hinweisen. Generell gilt, dass Sie keine Aussage zu Protokoll geben müssen, die Sie selbst belasten würde.

Doch auch dem Beschuldigten nahestehende Verwandte oder Lebenspartner/Ehegatten müssen keine Angaben machen. Auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann das Zeugnisverweigerungsrecht greifen.

Wie weit das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte reicht, welches Gesetz diesem zu Grunde liegt und welche Personengruppen dieses nutzen können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Weiterführende Ratgeber zum Thema Zeugnisverweigerungsrecht

➥ Zeugnisverweigerungsrecht bei Blitzer
➥ Zeugenfragebogen

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Zeugnisverweigerungsrecht
  • Die Aussage darf verweigert werden
  • Als Zeuge bei Gericht – Wann gilt das Zeugnisverweigerungs­recht?
    • Zeugnisverweigerungsrecht: Fallbeispiel Geschwindigkeits­überschreitung
  • Zeugnis­verweigerungs­recht laut ZPO

Als Zeuge bei Gericht – Wann gilt das Zeugnisverweigerungs­recht?

Um einen Loyalitätskonflikt zu vermeiden, ist es einigen Personen gestattet, vor Gericht die Aussage zu verweigern. Dies gilt nicht nur, wenn sich eine Person selbst einer Straftat bezichtigen müsste. Auch Angehörige eines Beschuldigten sind eingeschlossen.

Bei Straftaten greift die sogenannte Strafprozessordnung (StPO). Das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige ist in § 52 festgeschrieben. Folgende Personengruppen sind in diesem inbegriffen:

  • Verlobte
  • Ehegatten
  • Geschiedene Ehegatten
  • Lebenspartner und ehemalige Lebenspartner
  • Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel)
  • Verwandtschaftsverhältnis in Seitenlinie ((Halb-)Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten)
  • Verschwägerte

Weiterhin genießen beispielsweise Ärzte (ärztliche Schweigepflicht) und Geistliche (Beichtgeheimnis) diese Privilegierung vor Gericht. Auch Journalisten können davon Gebrauch machen, um ihre Quelle zu schützen.

Stehen Sie in einem der beschriebenen Verhältnisse zu einem Beschuldigten, so können Sie vor Gericht von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht laut StPO Gebrauch machen.

Zeugnisverweigerungsrecht: Fallbeispiel Geschwindigkeits­überschreitung

Zeugnisverweigerungsrecht: Der Lebensgefährte ist nicht inbegriffen.
Zeugnisverweigerungsrecht: Der Lebensgefährte ist nicht inbegriffen.

Wenn Sie mit überhöhtem Tempo im Straßenverkehr geblitzt werden, sind Sanktionen laut Bußgeldkatalog fällig. Diese erstrecken sich von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis zu einem möglichen Fahrverbot.

Dem Bußgeldbescheid können Sie entnehmen, welche Strafe Sie erwartet. In der Regel wird Ihnen allerdings vorab ein Anhörungsbogen zugesandt.

In diesem können Sie zu der Geschwindigkeitsüberschreitung Stellung nehmen und den Vorfall aus Ihrer Sicht schildern.

Liegt aber der Fall vor, dass der Halter des Fahrzeugs männlich ist, auf dem Blitzerfoto aber eindeutig eine Frau zu erkennen ist, so erhält der Betroffene einen sogenannten Zeugenfragebogen zugeschickt.

Handelt es sich bei der Dame auf dem Beweisfoto um eine Person, die zu Ihren näheren Angehörigen gehört, können Sie in diesem Fall vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und somit die Aussage zu dem Sachverhalt verweigern.

Es ist auch denkbar, dass erst ein Anhörungsbogen verschickt wird, bei diesem Sie dann angeben, dass Sie nicht selbst gefahren sind. Die Behörde reagiert dann mit der Zusendung des Zeugenfragebogens.

Kann der Fahrer nicht eindeutig durch die Polizei ermittelt werden, kann eine Verjährung vom Bußgeldbescheid eintreten. Dies bedeutet, dass die Tat dann nicht mehr geahndet werden kann. Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate nach Beendigung der Tat, wird aber durch das Zusenden eines Anhörungsbogens unterbrochen. Allerdings können den Halter dann Auflagen, wie das Führen eines Fahrtenbuches, erwarten.

Zeugnis­verweigerungs­recht laut ZPO

In der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ebenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht verankert. Dieses bezieht sich allerdings auf zivilrechtliche Prozesse und nicht auf die Ahndung von Straftaten.

Bildnachweise: fotolia.com/© matteo, fotolia.com/© aerogondo

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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