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  • Bußgeld wegen Xenon-Licht

Bußgeld für unzu­lässige Xenon-Scheinwerfer

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Das Wichtigste zum Bußgeld wegen unzulässiger Xenon-Lampen

Was sind Xenon-Lampen?

Bei Xenon-Scheinwerfern kommt keine Halogenlampe zum Einsatz, sondern Xenongas. Das Licht dieser Lampen geht etwas mehr ins Bläuliche und ist sehr stark gebündelt. Diese Art Kfz-Beleuchtung ist heller und weiter, wodurch andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden können.

Sind Xenon-Lampen im Straßenverkehr zugelassen?

Getunte Xenon-Scheinwerfer, bei denen lediglich die Hallogenlampe ersetzt wird, sind illegal. Denn die Bauartgenehmigung bleibt nur bestehen, wenn auch der für den Scheinwerfer bestimmte Lampentyp verwendet wird.

Welches Bußgeld droht bei der Verwendung unzulässiger Xenon-Lampen?

Welche Sanktionen bei einer vorschriftswidrigen Beleuchtung drohen, geht aus der untenstehenden Bußgeldtabelle hervor. Nutzen Sie auch unseren Bußgeldrechner. Beachten Sie außerdem, dass ggf. Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz entfallen.

Bußgeldkatalog: Beleuchtung

Ver­stoßSank­tion
Ver­stoß ge­gen Vor­schrif­ten für Schein­wer­fer (Fern- & Ab­blend­licht) gem. § 50 StVZO 15 Eu­ro
Fah­ren trotz er­losch­en­er Be­triebs­er­laub­nis (z. B. we­gen un­erlaub­ter Xe­non-Schein­wer­fer)50 Eu­ro
… da­bei Ver­kehrs­si­cher­heit be­ein­träch­tigt90 Eu­ro + 1 Punkt

Bußgeldrechner: Wie wird unzulässige Beleuchtung geahndet?

Vorsicht bei Veränderungen am Fahrzeug

Ein Bußgeld für die Xenon-Nachrüstung gibt es nur, wenn dabei die gesetzlichen Bestimmungen missachtet wurden.
Ein Bußgeld für die Xenon-Nachrüstung gibt es nur, wenn dabei die gesetzlichen Bestimmungen missachtet wurden.

Jede Veränderung, die Sie selbst an Ihrem Auto vornehmen oder vornehmen lassen, muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Eine anerkannte Begutachtungsstelle (z. B. TÜV) muss prüfen, ob dies der Fall ist – so auch bei der Xenon-Nachrüstung. Nur dann kann die Genehmigung erteilt bzw. die Betriebserlaubnis entsprechend angepasst werden.

Der Gesetzgeber ist beim Thema „Tunen“ besonders streng. Dabei ist nicht nur die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wichtig. Auf Ebene der Europäischen Union wurden ebenfalls Regelungen festgelegt. Die Beleuchtung am Fahrzeug wird z. B. durch die UN/ECE-Regelung Nummer 48 genauer definiert.

Sind Xenon-Lampen erlaubt? Wir erklären, worauf Sie achten müssen, um kein Bußgeld für Ihren Xenon-Scheinwerfer riskieren.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Bußgeld wegen unzulässiger Xenon-Lampen
  • Bußgeldkatalog: Beleuchtung
  • Bußgeldrechner: Wie wird unzulässige Beleuchtung geahndet?
  • Vorsicht bei Veränderungen am Fahrzeug
  • Xenon – wann das Nachrüsten eine Strafe nach sich zieht
    • Vorhandene Scheinwerfer mit Xenon-Set nachrüsten
  • Bußgeld für vorschriftswidrige Xenon-Nachrüstung

Xenon – wann das Nachrüsten eine Strafe nach sich zieht

Sind Xenon-Scheinwerfer illegal? Nein, sofern sie den Vorschriften entsprechen.
Sind Xenon-Scheinwerfer illegal? Nein, sofern sie den Vorschriften entsprechen.

Xenon ist ein geruch- und farbloses Edelgas, das bevorzugt zum Betreiben von sog. Gasentladungslampen verwendet wird. Solche Leuchten sind besonders hell und können aufgrund ihrer Blendkraft im Straßenverkehr zum Problem werden.

Xenonlicht ist nicht grundsätzlich verboten, unterliegt jedoch strengen Vorgaben. Mindestens 15 Euro Verwarngeld bzw. Bußgeld können für Xenon-Scheinwerfer, die gegen § 50 StVZO verstoßen, anfallen. Absatz 2 legt fest, dass die Beleuchtungsstärke nicht mehr als 1 Lux betragen darf. Im Einzelfall kann das aber auch von der Höhe abhängen, in der die Scheinwerfer angebracht sind.

Außerdem erhalten Sie ein Verwarngeld oder Bußgeld wegen einer Xenon-Beleuchtung, wenn diese nicht über die in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Einrichtungen verfügt:

  • Automatische Leuchtweiteregelung (auch: Leuchtweitenregulierung)
  • Scheinwerferreinigungsanlage
  • System, welches garantiert, dass das Abblendlicht auch bei Einschalten des Fernlichts aktiv bleibt
Unangenehm ist nicht nur das hohe Bußgeld. Unzulässige Xenon-Scheinwerfer können sich auch negativ auf die Versicherungsleistung auswirken. Wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund des illegalen Lichtes so geblendet, dass dieser Schaden nahm, kann es sein, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht einspringt.

Vorhandene Scheinwerfer mit Xenon-Set nachrüsten

Um sich die hohen Kosten für legale bzw. das Bußgeld für illegale Xenon-Scheinwerfer zu sparen, kommen viele auf die Idee, die bereits vorhandenen Scheinwerfer mit Xenonlampen nachzurüsten. Hobby-Mechaniker sollten sich von den günstigen Preisen jedoch nicht locken lassen.

Meist erfüllen solche Xenon-Sets nicht die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. ECE-Regelung 48) und bringen außerdem einige Probleme mit sich. Beispielsweise können solche Fehler beim Verbauen passieren, die später dazu führen, dass sich der Xenon-Scheinwerfer trotz theoretisch vorhandener Leuchtweitenregulierung gar nicht richtig einstellen lässt. Ein erhöhtes Risiko der Eigenreflexion besteht außerdem.

Das Bußgeld für unzulässige Xenon-Beleuchtungseinrichtungen kann bis zu 90 Euro betragen.
Das Bußgeld für unzulässige Xenon-Beleuchtungseinrichtungen kann bis zu 90 Euro betragen.

Bußgeld für vorschriftswidrige Xenon-Nachrüstung

Nicht genehmigte Veränderungen am Kfz können gemäß § 19 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dazu zählt natürlich auch das unzulässige Nachrüsten mit Xenon. Das Bußgeld für das Fahren ohne bzw. mit erloschener Betriebserlaubnis beläuft sich auf 50 Euro.

Wenn Betroffenen zusätzlich der Vorwurf zu machen ist, dabei die Verkehrssicherheit beeinträchtigt zu haben, werden auf dem Bußgeldbescheid nicht nur 90 Euro Bußgeld, sondern auch ein Punkt in Flensburg verbucht.

Generelle Verstöße gegen die Bestimmungen für Scheinwerfer in § 50 StVZO werden mit 15 Euro Bußgeld geahndet. Xenon-Scheinwerfer, die z. B. nicht über die automatische Leuchtweitenregulierung verfügen, gehören dazu. Gleichzeitig kann es Konsequenzen haben, einen Nebelscheinwerfer verbotswidrig zu nutzen.

Bildnachweise: fotolia.com/Martin Fally, istockphoto.com/arosoft.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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