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  • Fahrverbot aufteilen

Ein Fahrverbot aufteilen oder zusammenlegen – unmöglich?

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Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot splitten“

Kann ich das Fahrverbot aufteilen?

Nein. Das Fahrverbot muss an einem Stück abgeleistet werden.

Kann ich anderweitig Einfluss auf das Fahrverbot nehmen?

Wenn Sie Ersttäter sind, so wird das Fahrverbot gewöhnlich erst dann wirksam, wenn Sie den Führerschein bei der Behörde abgeben, spätestens aber nach vier Monaten seit Eintreten der Rechtskraft. Sie können also den Beginn des Verbots um höchstens vier Monate verzögern.

Gibt es eine Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen?

Normalerweise lässt sich ein erteiltes Fahrverbot nicht vermeiden. Nur in bestimmten – recht seltenen – Härtefällen kann ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.

Fahrverbot als empfindliche Einschränkung der Mobilität

Fahrverbot aufteilen: Betroffene möchten ein einmonatiges Fahrverbot gerne auf 2x2 Wochen splitten.  Möglich ist das nicht.
Fahrverbot aufteilen: Betroffene möchten ein einmonatiges Fahrverbot gerne auf 2×2 Wochen splitten. Möglich ist das nicht.

Bei besonders schweren Verkehrsdelikten oder wiederholten Verstößen im Straßenverkehr kann ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten verhängt werden. Selten ist das für Betroffene unproblematisch.

Selbst, wer nicht beruflich auf das Auto angewiesen ist, findet sich hier mit erheblichen Einschränkungen im Alltag konfrontiert. Aus diesem Grund möchten viele das Fahrverbot aufteilen. Beispielsweise käme es vielen Betroffenen gelegen, ein Fahrverbot von 1 Monat so zu splitten, dass Teile davon auf die Urlaubszeit fallen.

Lässt sich ein Fahrverbot überhaupt aufteilen? Ob das geht und welche Alternative Sie haben, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot splitten“
  • Fahrverbot als empfindliche Einschränkung der Mobilität
  • Fahrverbot splitten oder gar zusammenlegen?
  • Alternative zum Aufteilen vom Fahrverbot

Fahrverbot splitten oder gar zusammenlegen?

Fahrverbot aufteilen: Möglich ist das nicht. Es muss immer am Stück abgleistet werden.
Fahrverbot aufteilen: Möglich ist das nicht. Es muss immer am Stück abgleistet werden.

Geht es um 4 Wochen (1 Monat) Fahrverbot, wäre ein Splitten in 2×2 Wochen für viele Betroffene hilfreich. Aber kann man ein Fahrverbot überhaupt splitten? Nein. Das Fahrverbot muss am Stück abgeleistet werden. Diese Strafe gilt als eine erzieherische Maßnahme und soll unbequem für den Verkehrssünder sein.

Ein Zusammenlegen zweier Fahrverbote ist ebenso wenig durchsetzbar. Früher war es unter bestimmten Umständen durchaus möglich, zwei Fahrverbote zur selben Zeit abzuleisten. Inzwischen hat der Gesetzgeber aber entsprechende Anpassungen vorgenommen. Heute können Betroffene ein Fahrverbot weder splitten, noch mehrere Fahrverbote zusammenlegen.

Das Fahrverbot muss nicht sofort angetreten werden. Sie müssen den Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheides abgeben. Das lässt Ihnen Zeit, alternative Wege zu Arbeit zu finden. Lag jedoch im Zeitraum von zwei Jahren bereits schon einmal ein Fahrverbot vor, müssen Sie es am Tag der Rechtskraft antreten.

Alternative zum Aufteilen vom Fahrverbot

Weil sich ein Fahrverbot nicht aufteilen lässt, können Betroffene oft nur auf alternative Verkehrsmittel ausweichen.
Weil sich ein Fahrverbot nicht aufteilen lässt, können Betroffene oft nur auf alternative Verkehrsmittel ausweichen.

Selten ist es möglich, beim Fahrverbot einen Härtefall geltend zu machen. Dies hängt stark vom Einzelfall ab.

Aus der Rechtsprechung lässt sich erkennen, dass ein Härtefall meist nur bei Verkehrssündern durchgesetzt wurde, die keine Wiederholungstäter waren, deren berufliche Existenz vom Fahrverbot gefährdet worden wäre und bei denen es nur um einen Monat Fahrverbot ging. Aufteilen oder umgehen lässt es sich aber trotzdem nicht.

Selbst wenn ein Härtefall geltend gemacht werden kann, wird das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt.

Wurde zusammen mit dem Bußgeldbescheid auch ein Fahrverbot ausgesprochen, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dafür benötigen Sie aber eine gute Grundlage, beispielsweise begründete Zweifel an der Geschwindigkeitsmessung, die dem Fahrverbot zugrunde liegt.

Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bzw. das Fahrverbot lohnt, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen. Gerade was das Absehen vom Fahrverbot angeht, kommt es sehr auf den Einzelfall an.

Bildnachweise: fotolia/exetronic, fotolia/pix4U, fotolia/Schlierner

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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