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Fahrverbot umgehen: Augenblicksversagen und andere Gründe

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Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot umgehen“

Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

In besonderen Härtefällen ist es unter Umständen möglich, das Fahrverbot zu umgehen und in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.

Wann ist es möglich, das Fahrverbot zu umgehen?

Unter welchen Umständen es möglich ist, ein Fahrverbot zu umgehen, können Sie hier nachlesen.

Kann ich durch einen Einspruch das Fahrverbot hinauszögern?

Ja. Durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird der Eintritt der Rechtskraft verhindert. Dementsprechend muss das Fahrverbot zunächst nicht angetreten werden.

Ein Fahrverbot zu umgehen, ist schwer

Geblitzt und nun auch noch ein Fahrverbot! Dies zu umgehen ist schwer.
Geblitzt und nun auch noch ein Fahrverbot! Dies zu umgehen, ist schwer.

Für die meisten Menschen ist der Führerschein unabdingbar und das Auto ein wichtiger Gegenstand im Alltag. Wer sich ein Fahrverbot einhandelt, sieht sich sofort mit erheblichen Einschränkungen im privaten und beruflichen Leben konfrontiert.

Die erste Reaktion ist deshalb oft: „Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?“ Dabei müsste die eigentliche Frage lauten: „Kann man ein Fahrverbot verschieben oder umgehen?“ Da es sich um eine erzieherische Maßnahme handelt, sind die Behörden hier sehr streng.

In den wenigsten Fällen wird vom Fahrverbot abgesehen oder stattdessen ein erhöhtes Bußgeld verhängt. Welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen und ob sich das Fahrverbot letztlich doch umgehen lässt, erfahren Sie im Folgenden.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot umgehen“
  • Ein Fahrverbot zu umgehen, ist schwer
    • Fahrverbot umgehen – im Video erklärt
  • Unter welchen Umständen lässt sich ein Fahrverbot umgehen?
  • Rotlichtverstoß: Fahrverbot wegen Augenblicksversagen umgehen

Fahrverbot umgehen – im Video erklärt

Video: Wie können Sie Ihr Fahrverbot abwenden?
Video: Wie können Sie Ihr Fahrverbot abwenden?

Unter welchen Umständen lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Fahrverbot umgehen: Wenn die berufliche Existenz gefährdet ist (z. B. Berufskraftfahrer) kann ein Härtefall geltend gemacht werden.
Fahrverbot umgehen: Wenn die berufliche Existenz gefährdet ist (z. B. Berufskraftfahrer) kann ein Härtefall geltend gemacht werden.

Es gibt durchaus Fälle, in denen die zuständigen Behörden oder das jeweilige Gericht, von einem Fahrverbot absahen oder das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandelten. Dies ist zwar möglich, allerdings gibt es dafür keine festgelegten Kriterien.

Ob Betroffene das Fahrverbot abwenden können bzw. in welchen Fällen die Gerichte davon abgesehen haben, lässt sich anhand der Rechtsprechung erkennen:

Der Verkehrsverstoß wird als Augenblicksversagen eingestuft (siehe unten).

Viel Zeit verstreicht zwischen Vorfall und Urteil.

Der Verstoß ist aus einer notstandsähnlichen Situation heraus entstanden.

Es liegen besondere persönliche Umstände oder besondere Umstände im Einzelfall (bei der Tat) vor.

Ein vermeidbarer Verbotsirrtum liegt vor.

Beim Fahrverbot kann ein Härtefall geltend gemacht werden.

Geht es um ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer? Umgehen können Sie dies nicht so einfach. Bei Verstößen, die mehr als 1 Monat Fahrverbot bedeuten, ist ein Umgehen eher unwahrscheinlich. Ebenso können Wiederholungstäter den Führerscheinentzug selten umgehen.

Das Fahrverbot übertragen, indem beispielsweise eine andere Person als der eigentliche Fahrer des Wagens genannt wird, kann schwerwiegende Folgen haben. Eine vorsätzliche und falsche Nennung oder Verdächtigung einer anderen Person kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.

Rotlichtverstoß: Fahrverbot wegen Augenblicksversagen umgehen

Rotlichtverstoß: Ein Fahrverbot lässt sich umgehen, wenn ein Augenblicksversagen vorliegt.
Rotlichtverstoß: Ein Fahrverbot lässt sich umgehen, wenn ein Augenblicksversagen vorliegt.

Im Verkehrsrecht wird von Augenblicksversagen gesprochen, wenn ein sonst konzentrierter Autofahrer für eine kurze Zeit die, für den Verkehr oder die Umstände notwendige, Sorgfalt unwillentlich vernachlässigt (sogenannte leichte Fahrlässigkeit).

Der Begriff Augenblicksversagen ist auf einen grundlegenden Beschluss des Bundesgerichtshofes im Jahr 1997 zurückzuführen (NZV 97,525 = DAR 97, 450). Demnach können Betroffene ein Fahrverbot noch verhindern, wenn Sie sich lediglich leichter Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben.

Ein beliebtes Beispiel ist der Rotlichtverstoß. Fährt der Vordermann zu früh los und Sie folgen ihm nach, ohne zu bemerken, dass die Ampel noch Rot ist, wird das meist als Augenblicksversagen gewertet (Mitzieheffekt bzw. Wahrnehmungsfehler).

Allerdings kommt es auch beim Rotlichtverstoß auf den Einzelfall an, ob im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angekündigt wird. So ist das Übersehen einer roten Ampel nicht gerechtfertigt, wenn der Autofahrer „in Gedanken woanders“ war. Von Augenblicksversagen kann hier nicht gesprochen werden.

Auch wenn Sie sich auf ein Augenblicksversagen berufen, können Sie ein Fahrverbot nicht vermeiden, wenn eine grobe Pflichtverletzung vorliegt. Wenn Sie bei besagtem Rotlichtverstoß beispielsweise das Handy am Ohr hatten, kann das Gericht nicht mehr nur von leichter Fahrlässigkeit/Nachlässigkeit ausgehen.

Ähnlich verhält es sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Fahrverbot umgehen können nur Betroffene, deren Situation als Augenblicksversagen ohne schuldhafte Pflichtverletzung eingestuft werden kann.

Ist das Fahrverbot für das Berufsleben unbequem oder gefährdet es wirklich die berufliche Existenz? Gerne argumentieren Betroffene, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, dass Letzteres der Fall ist. Allerdings muss dies glaubhaft gemacht werden. Der Behörde bzw. dem Gericht müssen die Nachteile aus dem Fahrverbot bzw. die unzumutbare Härte der Strafe ersichtlich sein.

Bildnachweise: fotolia/autofocus67, iStock/welcomia

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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