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Toleranz beim Blitzer-Ergebnis: Wie viel wird abgezogen?

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Das Wichtigste zur Toleranz bei Blitzer-Ergebnissen

Wie viel Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?

Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h beträgt der Abzug 3% der gemessenen Geschwindigkeit. Warum dies so ist, können Sie hier nachlesen.

Gilt der gleiche Toleranzabzug innerorts und auf der Autobahn?

Ja, der Toleranzabzug ist unabhängig vom Ort der Messung. Der Abzug der Toleranz bei einem Blitzer, außerorts wie innerorts unterscheidet sich also nicht.

Gibt es Ausnahmen beim Toleranzabzug?

Eine Ausnahme bilden Videonachfahrsysteme. Hier wird aufgrund der höheren Fehleranfälligkeit ein größerer Toleranzabzug von 5 km/h bis 100 km/h und 5% über 100 km/h gewährt. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr dazu.

Warum gibt es beim Blitzen eine Toleranz?

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Toleranz bei Blitzer-Ergebnissen
  • Warum gibt es beim Blitzen eine Toleranz?
  • Wie hoch ist der Toleranzbereich, wenn der Blitzer auslöst?
  • Blitzer: Das Bußgeld vom Rechner berechnen lassen
    • Gibt es Ausnahmen vom Toleranzabzug?
  • Vom Blitzer erwischt: Drohen Bußgelder nach dem Toleranz-Abzug? 
    • Toleranz nicht abgezogen? So können Sie dagegen vorgehen
  • Video: Alles zum Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung
Bei einer Radarkontrolle wird eine Toleranz von 3 km/h oder 3 Prozent abgezogen, um Messfehlern vorzubeugen.
Bei einer Radarkontrolle wird eine Toleranz von 3 km/h oder 3 Prozent abgezogen, um Messfehlern vorzubeugen.

Blitzer haben eine klare Funktion: Sie erfassen Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr. Ihr Einsatz zielt darauf ab, Raser zu identifizieren und deren riskantes Fahrverhalten mit entsprechenden Sanktionen zu ahnden – sei es durch Bußgelder, Punkte in Flensburg oder temporäre Fahrverbote. Allerdings führt nicht jede Blitzerauslösung zwangsläufig zu einem Bußgeldbescheid. 

Der Grund dafür liegt in der sogenannten Toleranzgrenze, die bei Blitzer-Ergebnissen berücksichtigt wird. Diese Toleranz kann in manchen Fällen dazu führen, dass Autofahrer trotz einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Konsequenzen davonkommen. Darüber hinaus kann der Abzug der Toleranz bei einem Blitzer-Ergebnis dazu beitragen, dass die verhängten Sanktionen milder ausfallen als zunächst angenommen. 

Um mögliche Messungenauigkeiten auszugleichen, wird eine Toleranz abgezogen. Kein Blitzer arbeitet zu 100% fehlerfrei, daher wird eine Sicherheitsmarge einkalkuliert. Auch Tachos in Fahrzeugen zeigen oft nicht die exakte Geschwindigkeit an. Der Gesetzgeber berücksichtigt diese Faktoren, indem er einen Toleranzabzug vorschreibt.

Wie hoch ist der Toleranzbereich, wenn der Blitzer auslöst?

Wie viel Toleranz, bei einem Blitzer-Ergebnis am Ende abgezogen werden muss, hängt von der gemessenen Geschwindigkeit ab:

  • Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h: 3 km/h Abzug
  • Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: 3% Abzug

Egal ob stationärer oder mobiler Blitzer, diese Toleranz-Werte gelten grundsätzlich für alle gängigen Messverfahren. 

Der Abzug der Toleranz auf der Autobahn, wenn der Blitzer Sie erwischt, sorgt oft für Verwirrung, da viele Fahrer denken, dass hier aufgrund der höheren Geschwindigkeiten andere Regeln gelten. Doch auch wenn Sie auf der Autobahn geblitzt wurden: Die Toleranz bleibt dieselbe. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h, die auf Autobahnen häufig der Fall sind, werden also 3% abgezogen. 

Ein Beispiel für den Abzug der Toleranz, wenn der Blitzer auf der Autobahn, ausgelöst hat:

Auf der Autobahn gilt dieselbe Toleranz, wenn der Blitzer auslöst, wie auch innerorts.
Auf der Autobahn gilt dieselbe Toleranz, wenn der Blitzer auslöst, wie auch innerorts.

Wurden Sie mit 150 km/h geblitzt, beträgt der Toleranzabzug 4,5 km/h. Für die Berechnung des Bußgeldes werden also nur 145,5 km/h herangezogen.

Für die Blitzer-Toleranz innerorts gelten die gleichen Regeln: Es werden immer 3 km/h abgezogen, bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h. Sollte jedoch ein Fahrer innerorts mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h oder mehr gemessen werden, kommt auch hier der prozentuale Abzug von 3% zur Anwendung.

Der Toleranzgrenze für Blitzer-Ergebnisse innerorts kann besonders relevant sein. Schon geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen können hier zu hohen Bußgeldern führen. Der Abzug von 3 km/h kann in manchen Fällen den Unterschied zwischen einem Verwarngeld und einem Bußgeld ausmachen.

Blitzer: Das Bußgeld vom Rechner berechnen lassen

Gibt es Ausnahmen vom Toleranzabzug?

Im Normalfall hat es keinen Einfluss auf den Abzug der Toleranz, wo Sie geblitzt wurden. Eine Ausnahme beim Abzug der Toleranz bei einem Blitzer bilden Videonachfahrsysteme. Dabei folgt ein Polizeifahrzeug dem zu kontrollierenden Fahrzeug und misst dessen Geschwindigkeit über einen längeren Zeitraum. 

Da diese Messmethode als fehleranfälliger gilt, wird eine höhere Messtoleranz bei dieser Blitzer-Art angesetzt:

  • 5 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h
  • 5% bei Geschwindigkeiten über 100 km/h

Vom Blitzer erwischt: Drohen Bußgelder nach dem Toleranz-Abzug? 

Wie viel Toleranz wird beim Blitzer-Ergebnis abgezogen? Egal ob stationärer oder mobiler Blitzer: Die Messtoleranz ist gleich.
Wie viel Toleranz wird beim Blitzer-Ergebnis abgezogen? Egal ob stationärer oder mobiler Blitzer: Die Messtoleranz ist gleich.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Geschwindigkeit, die nach Abzug der Toleranz übrig bleibt. Je höher die Überschreitung, desto teurer wird es.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h müssen Sie noch nicht mit einem Punkt in Flensburg rechnen – ab 21 km/h sieht die Situation jedoch schon anders aus und ein Punkt wird fällig. Ähnlich sieht es auch mit dem Fahrverbot aus: Ab 31 km/h innerorts wird der Führerschein entzogen. Bleiben Sie nach Abzug der Toleranz beim Blitzer-Ergebnis unter dieser Grenze, dürfen Sie Ihren Führerschein behalten.

Toleranz nicht abgezogen? So können Sie dagegen vorgehen

In der Regel wird der Toleranzabzug bei einem Blitzer-Ergebnis automatisch in Ihrem Bußgeldbescheid berücksichtigt. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Prüfen Sie den Bußgeldbescheid genau. Dort muss neben der gemessenen Geschwindigkeit auch die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz angegeben sein.
  • Ist kein Toleranzabzug ersichtlich, legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Begründen Sie den Einspruch mit dem fehlenden Toleranzabzug.
  • Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und das Messprotokoll überprüfen.
  • Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich kein Toleranzabzug vorgenommen wurde, muss der Bußgeldbescheid korrigiert werden.

Der Abzug der Toleranz bei einem Blitzer-Ergebnis ist ein Recht des Betroffenen. Wurde er nicht berücksichtigt, kann dies den Bußgeldbescheid fehlerhaft machen.

Video: Alles zum Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung

Wie hoch ist der Toleranzabzug? Mehr dazu im Video.
Wie hoch ist der Toleranzabzug? Mehr dazu im Video.

Weitere Ratgeber

  • Toleranzabzug bei einer Geschwindig­keitsmessung: Wie viel Toleranz muss gewährt werden?
  • Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft?
  • Zeugnisverweigerungsrecht bei Blitzer und Radarfalle: Wann greift es?
  • Das Verschlechterungs­verbot im deutschen Recht
  • Rechtsbehelfs­belehrung: Essentieller Verwaltungsakt im Bußgeldverfahren
  • Lichtschranke im Blitzer: Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung?
  • Vom Blitzer erwischt: Die Strafen können variieren
  • Welche Blitzer-Typen gibt es in Deutschland?
  • ESO ES 8.0: Lichtschranken-Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung
  • ESO ES 1.0: Auf welche Art misst dieses Blitzer-Modell?

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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