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Fahrerermittlung – Wie geht die Behörde vor?

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Wichtiges zur Fahrerermittlung

Wann wird eine Fahrerermittlung durchgeführt?

Eine Fahrerermittlung wird durchgeführt, wenn der auf dem Blitzerfoto abgebildete Fahrer offensichtlich nicht mit dem Halter des Fahrzeugs identisch ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Fahrzeug auf einen Mann zugelassen ist, auf dem Foto aber eine Frau zu sehen ist. Denn ein Bußgeldverfahren wird in Deutschland immer nur gegen den schuldigen Fahrer eingeleitet, nicht gegen den Fahrzeughalter.

Wie läuft eine Fahrerermittlung ab?

In der Regel wird dem Fahrzeughalter ein Zeugenfragebogen zugeschickt, indem er den schuldigen Fahrer benennen kann. Ist dieser mit dem Halter verwandt oder verschwägert, greift das Zeugnisverweigerungsrecht.

Was passiert, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann?

In diesem Fall kann dem Fahrzeughalter die Auflage erteilt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

Wenn Fahrer und Halter nicht dieselbe Person sind

Fahrerermittlung: Wer hat die Ordnungswidrigkeit begangen?
Fahrerermittlung: Wer hat die Ordnungswidrigkeit begangen?

Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung, läuft der Autofahrer immer Gefahr, geblitzt zu werden. Hat ein entsprechendes Gerät ausgelöst, kann die Tat von der Bußgeldstelle geahndet werden.

Dabei entsteht auch immer ein Blitzerfoto, welches die Identifizierung des Fahrers erleichtern soll. Zunächst gleicht die Behörde dieses Bild grob mit den Eckdaten des Fahrzeughalters ab.

Kommt es dabei zu Unstimmigkeiten, weil die Person auf dem Foto beispielsweise weiblich, der Fahrzeughalter aber männlich ist, wird im Ablauf des Bußgeldverfahrens ein Zeugenfragebogen verschickt.

In diesem kann der Fahrzeughalter dann angeben, wer tatsächlich gefahren ist. Allerdings muss der Fragebogen zu einer Fahrerermittlung nicht in jedem Fall aufgefüllt bzw. die betreffende Person genannt werden. Wann genau dies gegeben ist und was passiert, wenn die Behörden den Fahrzeugführer nicht ermitteln können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Wichtiges zur Fahrerermittlung
  • Wenn Fahrer und Halter nicht dieselbe Person sind
  • Fahrerermittlung durch den Zeugenfragebogen
    • Fahrerermittlung: Aussage verweigern ist möglich
  • Behörde konnte den Fahrer nicht ermitteln – Drohen Konsequenzen?

Fahrerermittlung durch den Zeugenfragebogen

Im normalen Fall läuft ein Bußgeldverfahren folgendermaßen ab: Eine Ordnungswidrigkeit wird begangen und von der Bußgeldbehörde registriert. Der Fahrzeughalter bekommt einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er Stellung zur Sache nehmen kann. Danach wird ein Bußgeldbescheid zugestellt.

In diesem sind dann die entsprechenden Sanktionen aufgeführt. Gibt der Halter allerdings im Anhörungsbogen an, dass er nicht der Fahrer war, muss von Seiten der Bußgeldstelle eine Fahrzeugführerermittlung durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck wird zunächst ein Zeugenfragebogen zugeschickt. Dieser muss von dem Halter wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Wann genau Sie davon Gebrauch machen können, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Fahrerermittlung: Aussage verweigern ist möglich

Fahrerermittlung: Die Aussage zu verweigern, ist in Deutschland möglich.
Fahrerermittlung: Die Aussage zu verweigern, ist in Deutschland möglich.

In Deutschland gibt es das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht. Mit Hilfe dessen soll ein Loyalitätskonflikt bei einer Aussage vermieden werden. Es kann allerdings nur angewandt werden, wenn ein Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnis zum Beschuldigten besteht.

Folgende Beziehungen sind dabei inbegriffen:

  • Ehegatten/Geschiedene
  • Verlobte
  • Lebenspartner/ehemalige Lebenspartner
  • Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel)
  • Verwandte in Seitenlinie ((Halb-)Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten)
  • Verschwägerte

Ist ein solches Verhältnis zu der Person, die tatsächlich gefahren ist, gegeben, so können Sie vom Zeugnisverweigerungsrecht laut Strafprozessordnung (StPO) bei der Fahrerermittlung Gebrauch machen.

Zusätzlich gilt, dass sich in Deutschland niemand mit einer Aussage selbst belasten muss. Es gilt das sogenannte Aussageverweigerungsrecht, auf welches Sie die Beamten bei einer Befragung sogar explizit hinweisen müssen.

Behörde konnte den Fahrer nicht ermitteln – Drohen Konsequenzen?

Kommt es, nachdem Sie das Recht die Aussage zu verweigern genutzt haben, dazu, dass eine Fahrerermittlung durch die Behörde fehlschlägt und der Bußgeldbescheid verjährt, so können Ihnen als Fahrzeughalter bestimmte Auflagen drohen.

Diese werden zwar nicht in Form von Bußgeldern oder Punkten in Flensburg fällig, allerdings kann Ihnen auferlegt werden, ein sogenanntes Fahrtenbuch zu führen. Dies bedeutet, dass Sie alle Fahrten, die Sie nicht selbst mit dem Auto tätigen, dokumentieren müssen.

Dabei sind sowohl Name, Adresse und die genaue Fahrzeit anzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei einer zukünftigen Ordnungswidrigkeit die Fahrerermittlung erfolgreich verläuft. Diese Auflage dauert über einen Zeitraum von sechs bis zu zwölf Monaten an.

Verweigern Sie die Aussage und der tatsächliche Fahrer kann nicht ermittelt werden, so droht eine Fahrtenbuchauflage laut Verkehrsrecht.

Bildnachweise:istockphoto.com/vladacanon, istockphoto.com/Kuzma

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Paul L. meint

    17. April 2024 at 19:40

    ich bin ebenfalls mit dem Auto von einer feststehenden Blitzersäule geblitzt wurden. das wäre 30 Tage Fahrverbot, plus Geldstrafe, plus punkte. jedoch ist der neue Ehemann meiner Mutter Fahrzeughalter. Wie wahrscheinlich ist die Ermittlung des Fahrers (mich), wenn der Fahrzeughalter bestreitet Fahrer zu sein?

    Antworten
  2. Chris meint

    25. Februar 2019 at 21:44

    Meine Verlobte ist eine EU Bürgerin, lebt noch nicht offiziell in Deutschland. Sie wurde in meinem PKW geblitzt. Es droht Ihr 1 Punkt in FL.
    Wie wird es durch die Behörden gehandhabt? Legt man Ihr ein „Konto“ in FL an oder werden die Behörden des Heimatlandes benachrichtigt?

    Antworten
  3. Thomas meint

    19. August 2018 at 10:00

    Hallo, folgender Fall.
    Ich bin zu Recht mit meinem Fahrzeug von einer feststehenden Blitzsäule geblitzt worden. Übertretung im Bereich von einem Punk, mein Erster.Da ich einen Rechtslenker fahre, was anscheinend noch keiner bemerkt hat, möchte man nun von mir wissen wer gefahren ist . Auf dem Foto ist meine Freundin zu sehen, die ja links gesessen hat, aber nicht gefahren ist. Bei dem Zeugenfragebogen hab ich von meinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Das zweite Schreiben weißt mich nochmals darauf hin, den Fahrer zu benennen. Was kann schlimmstenfalls passieren wenn ich weiterhin nichts Aussage. Ein Fahrtenbuch wird mir schon angedroht, wäre aber ok. Wie sieht es mit den Kosten aus, wenn jemand merkt, das es ein Rechtslenker ist?
    Mit freundlichen Grüßen, Thomas

    Antworten

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