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  • Fahrverbot: Verjährung

Fahrverbot: Ist eine Verjährung möglich?

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Das Wichtigste zur Verjährung eines Fahrverbots

Wo ist die Verjährung eines Fahrverbots gesetzlich geregelt?

Eine ausdrückliche Regelung, wonach ein Fahrverbot verjähren kann, gibt es nicht. Die bestehenden Verjährungsregeln beziehen sich nur auf die Verjährung der Geldbuße.

Kann ein Fahrverbot dann überhaupt verjähren?

Wenn die sogenannte Verfolgungsverjährung eingetreten ist, darf die entsprechende Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt und demnach auch nicht mehr sanktioniert werden. Die Behörde darf dann auch kein Fahrverbot mehr anordnen.

Gilt die Vollstreckungsverjährung auch für das Fahrverbot?

§ 34 OWiG bezieht sich ausdrücklich nur auf die Vollstreckungsverjährung eines Bußgeldes. Für das Fahrverbot gibt es keine vergleichbare Vorschrift. Deshalb ist im Zweifelsfalle eine anwaltliche Beratung ratsam.

Bußgelder können verjähren – und das Fahrverbot?

Fahrverbot: Eine Verjährung per se ist nur indirekt möglich.
Fahrverbot: Eine Verjährung per se ist nur indirekt möglich.

Wer im Verkehrsrecht von Verjährung spricht, meint meist die in § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) genannte Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten. Diese beträgt je nach Fall drei oder sechs Monate. Doch lässt sie sich auf ein Fahrverbot anwenden?

Wann wird beim Fahrverbot von Verjährung gesprochen und wann tritt sie ein? Welche Paragrafen im Verkehrsrecht sind hier relevant und inwieweit ist das Bußgeld auf dem Bußgeldbescheid maßgebend für die Frist?

Im Folgenden erklären wir Ihnen, ob eine Verjährung beim Fahrverbot möglich ist.

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Verjährung eines Fahrverbots
  • Bußgelder können verjähren – und das Fahrverbot?
  • Verjährung im Verkehrsrecht
  • Gibt es beim Fahrverbot überhaupt eine Verjährung?

Verjährung im Verkehrsrecht

Beim Fahrverbot richtet sich die Verjährungsfrist nach dem Höchstmaß der Geldbuße.
Beim Fahrverbot richtet sich die Verjährungsfrist nach dem Höchstmaß der Geldbuße.

Ganz allgemein wird im deutschen Recht zwischen Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung unterschieden. Im Verkehrsrecht werden diese durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definiert.

  • Verfolgungsverjährung nach § 31 OWiG: Die Ordnungswidrigkeit ist noch nicht rechtskräftig geahndet worden. Nach Ablauf der Verfolgungsverjährung ist dies auch nicht mehr möglich. Das Fahrverbot ist von dieser Verjährungsfrist nur indirekt betroffen, da ihre Dauer sich nach der Art der Ordnungswidrigkeit und dem Höchstmaß der dafür vorgesehenen Geldbuße richtet.
  • Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWiG: In diesem Fall ist eine Geldbuße bereits rechtskräftig festgesetzt worden. Je nach dessen Höhe ist auch die Verjährungsfrist länger. Das Fahrverbot ist auch hier nicht direkt betroffen, da es als „Nebenfolge“ der Ordnungswidrigkeit gewertet werden kann. Es ist umstritten, ob gleichzeitig mit der rechtskräftigen Geldbuße auch für das Fahrverbot die Verjährung eintritt.
Wird die Verjährungsfrist durch eine sogenannte Unterbrechungshandlung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG unterbrochen, beginnt sie von vorne. Ein Beispiel für eine Unterbrechungshandlung ist der Anhörungsbogen. Unbegrenzt oft kann so eine Unterbrechung aber nicht stattfinden. Spätestens nach zwei Jahren ist eine Ordnungswidrigkeit (mit Unterbrechungen) verjährt.

Gibt es beim Fahrverbot überhaupt eine Verjährung?

Die Verjährung vom Fahrverbot ist nur indirekt möglich.
Die Verjährung vom Fahrverbot ist nur indirekt möglich.

Sowohl bei der Vollstreckungs- als auch der Verfolgungsverjährung ist das Fahrverbot nur indirekt betroffen. Das liegt daran, dass sich beide Fristen nach der Ordnungswidrigkeit und der Höhe der damit verbundenen Geldbuße richten. Im Einzelfall ist daher nur ein Anwalt für Verkehrsrecht in der Lage zu beurteilen, ob die Verjährung vom Fahrverbot in Deutschland möglich ist.

Klar ist: Eine Verjährung für das Fahrverbot per se gibt es nicht. Vielmehr kann entweder die Verfolgung oder (nach Rechtskraft) die Vollstreckung einer Ordnungswidrigkeit verjähren. Es ist umstritten, inwiefern das Fahrverbot von der Verjährung, als „Nebenfolge“ der Ordnungswidrigkeit, davon betroffen ist.

Anders als bei der Verjährung vom Bußgeldbescheid lässt sich die für das Fahrverbot relevante Verjährungsfrist nicht pauschal festlegen. Bei der Verfolgungsverjährung beispielsweise staffeln sich die Fristen wie folgt:

  • Höchstmaß der Geldbuße beträgt mehr als 15.000 Euro: Drei Jahre
  • Höchstmaß der Geldbuße beträgt mehr als 2.500 Euro: Zwei Jahre
  • Höchstmaß der Geldbuße beträgt mehr als 1.000 Euro: Ein Jahr
  • Bei allen übrigen Geldbußen: Sechs Monate
Wer auf Führerschein und Auto angewiesen ist, möchte natürlich wissen, ob sich das Fahrverbot durch Verjährung oder Umwandlung in eine Geldbuße abwenden lässt. Grundsätzlich ist es schwer, ein bereits verhängtes Fahrverbot zu umgehen. In den wenigsten Fällen kann beim Fahrverbot ein Härtefall geltend gemacht werden.

Bildnachweise: iStock/AlexKalina

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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